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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung: 21 Alt 1001 Seite 449 bis 450 vom 4.7.1786 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Johann Friedrich Kuhlmann und Johanne Sophie Eleonore Ahlschweden
Zu wissen, daß deto zwischen Johann Friedrich Kuhlmann, der Krüger Werner Kuhlmann von Amelungsborn eheleiblicher Sohn und Johanne Sophie Eleonore Ahlschweden des verstorbenen Angerkrüger und Brinksitzer Carl Adolph Ferdinand Kohlenberg in Dielmissen nachgebliebene Witwe, folgende Eheberedung getroffen worden.
An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihrem Bräutigam mit sofern der über ihr Kind erster Ehe gerichtlichen bestelten Vormündern Hans Jürgen Boeker aus Tuchtfelde und Christoph Kohlenberg aus Dielmissen damit zu und verschreibt demselben damit den Mitbesitz und Mitgebrauch der von ihrem verstorbenen Ehemann herkommenden Brinksitzerstelle und damit verbundenen Krugnahrung auf 26 nach einander folgende Jahre, nach deren Ablauf das Guth an das vorhandene Kind erster Ehe wiederum abgetreten werden muß, Bräutigam eben mit seiner Braut eine den Umständen des Guthes, und dem von Stiefvater bewiesenen Fleiße ingenus an Leibzucht zu wenden hat. Bräutigam übernimmt zugleich während dieser verschriebenen Jahre, die auf deren Brinksitzer Stelle haftenden Schulden, welche sich nach Einigung der Vormündern auf 260 rth. belaufen, in denen wegen der Bezahlung bereits festgesagten Terminen ohnzujerlich abzuführen, ingleichen das der Ehefrau des Vollmeyer Christoph Meyer jun, daselbst zur Ablage gleichfals dennoch höchst gebührende Bitte, abzuführen auch wider auch die dem Stiefvater des Verstorbenen erster Ehemannes dem Vollmeyer Ludwig Mahlmann jährlich zukommende Leibzucht in die Maaste als solche hirselbs gerichtlich verglichen und festgesetzt ist, ohne vorderede? zu Bräuchtigen endlich auch dasjenigen was in dem Vormundschaftliche Inventario enthalten ist, ohne Ausnahme nach Ablauf der verschriebenen Jahre, wiederum zur abzuleisten, ohne wegen diesem allen den Vormündern der dem Pupillen etwas anzunehmen zu wollen, welchen Bräutigam ohnehin wie sein eigenes Kind zu erziehen, und zu herzen und bezahlen ohnentgeltlich helfen zu wollen verspricht.
Dagegen bringt der Bräutigam seiner Braut zum Gegenvermächtnis hir wiederum zu und giebt ihm dessen mitgegenwärtiger Vater zum Brautschatz mit an baren Geld 200 rth. schreibe zweyhundert Reichsthaler wovon 100 rth am Tage der Hochzeit, das übrige aber binnen einem halbe Jahre nach der Hochzeit bezahlt wird, dazu statt an Natural Stücken so viel das es den Worten 100 rth. ausmachen solle, ingleichen eine Kuh.
Auf die Todesfälle wolten neu Verlobte nach beschrittenen Ehebette einer den andern den Landesgesetzen gemäß beerben.
Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenward der Braut und des Bräutigams, der Braut Vaters Vollmeyers Wilhelm Ahlswede, auch dener Kindes genannten Vormündern, nicht wieder des als der Bräutigams Vaters also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist somit die Auslobung der Braut betrifft die gebethene Confirmation Salvo tamen jure Serenissimi et cujusvis tertii damit ertheilt.
Urkundlich Wikkensen den 4. Juli 1786
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816: Kaufmann und vormaliger Commune-Maire Harting in Dielmissen und vormaliger Contons-Maire und jetziger Domänenerheber Seulcke in Eschershausen ./. Friedrich Kuhlmann, Gastwirt zum Angerkrug in Dielmissen, später dessen Witwe und Konsorten als Erben wegen Exekutionskosten Enthält Angaben zu der 1808 / 09 erfolgten Losung von Soldaten durch die Einwohner von und darauf erfolgte Absendung eines Exekutionskommandos von Chasseurs und Carabiniers nach Dielmissen zwecks Zurückholung der entflohenen Soldaten, Unterbringung dieses Exekutionskommandos im Angerkrug in Dielmissen und dadurch verursachte Kosten (Bestell-Nr. 30 Neu Nr. 1850 Laufzeit ? 1816
Wie schon beschrieben hatte der Gastwirt zum Angerkrug in Dielmissen Nr. 28 den Kaufmann und vormaligen Commune-Maire Harting und vormaligen Kanton-Maire, jetzigen Domainen Erhebers Seulke zu Eschershausen angeklagt, weil die Exekutionskosten in den Jahren 1808 / 1809 von diesen beiden Herren nicht bezahlt wurden waren.
Der Kaufmann und vormalige Kommune- Maire Harting sollte bei dem Ackermann Heinrich Ahlswede, Dielmissen Nr. 55 für das Exekutionskommando Quartier machen. Harting hatte vor Ahlswede Angst, weil Ahlswede aggressiv sei. Er hat deshalb für den Leutnant Quentin im Angerkrug Quartier gemacht. Die Zeche wurde nicht bezahlt. Der Prozess war am 30.8.1816. Harting und Seulke erwähnten, dass die Gemeinde Dielmissen dafür zuständig gewesen wäre. Auch ein gewisser Eickhoff aus Dielmissen wurde erwähnt.
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Pachtvertrag vom 29. April 1806 Aktenzeichen 21 Alt 1006 Seite 26 ? 30 im StA Wolfenbüttel
Pachtvertrag zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Vollmeyer Ludwig Dörries, jun.
Zu wissen, dass zwischen dem Vollmeyer Ludwig Dörries, jun., in Dielmissen und dem Gastwirth Johann Friedrich Kuhlmann daselbst nachstehender Pacht Contract verabredet und geschlossen worden.
Es verpachtet nemlich der Vollmeyer Ludwig Dörries jun. von den zu seinem Sub. Nr. 47 cataftvirten Vollmeyergute in Dielmissen gehörigen Grundstücken an Länderey 91 Morgen so sämtlich pfluggängig und in der Art wie weiter unten beschrieben ist, ingleichen die unten benannten Wiesen von 11 Morgen, mit der auf dem Gute vorhandenen Scheuer; unter folgenden Bedingungen:
1. der Pächter Gastwirth Johann Friedrich Kuhlmann macht sich verbindlich für jeden Morgen Land so ihm in Pacht
überlassen wird jährlich 3 rth. für jeden Morgen Wiesenwachs 4 rth. jährlich bezahlen zu wollen.
2. Geht diese Pacht von längst abgewichenen Ostern 1806 angerechnet auf 12 nach einanderfolgende Jahre mithin bis
Ostern 1818 wehrend welcher Pachtjahre
3. Pächter die gepachteten Grundstücke seiner besten Convirung nach, jedoch wirtschaftlich nutzen und gebrauchen solle,
und möge. Wenn jedoch
4. die Scheuer vor jetzt einer Reparatur bedürfe, müsse und solle dieselbe zuvor in gehörigen und brauchbaren Stand gesezt
werden, wogegen er denn wehrend der Pachtungs-Jahre die daran vorfallenden Reparaturen selbst und ohne an
Pachtgelde deshalb etwas zu kürzen, stehen und übernehmen muss.
5. Macht Pächter sich verbindlich die sämtlichen von dem Gute zu leistenden onera und Abgiften so woll die
Herrschaftlichen als guthsherrlichen Gefälle, auch die vorfallenden Einquartierungs-Kosten selbst zu stehen,
solchergestalt, dass Verpächter davon überall weiter nichts wie die Reihelasten als Jagden, Wachten zu besorgen hat
6. Verspricht Pächter das jährlich fällige Zehntpachtgeld außer dem afterirten Pachtgelde besonders zu übernehmen, auch
den Zehnten, wenn es der Fall seyn sollte in natura ziehen zu lassen, ohne dieser halb an Pachtgelde etwas zu kürzen.
7. Da außer dem Verpächter nun auch noch ein Leibzüchter vorhanden ist, mithin eine doppelte Leibzucht gehalten werden
muß, übernimmt Pächter beyde Leibzuchten zu beackern, alle nöthigen Fuhren in und außer der Erndte, die
erforderlichen Holz und dergleichen Fuhren ohnentgeltlich zu verrichten, und zu besorgen. Wobey denn
8. verabredet ist, dass so wie der alte Leibzüchter mit Tode abzahlt, dem Pächter das ganze Leibzuchtshaus frey in
Gebrauch überlassen werden solle, solches seiner besten Conveninz nach zu gebrauchen, gleichwie
9. auf diesem Fall die Leibzuchtsstücke dieses Leibzüchters ihm Pächter gegen das nemliche locarium wie die übrigen
überlassen werden sollen, welche Leibzuchtsstücke jedoch
10. pachtlos werden, wenn gegenwärtiger Pacht-Contract abgelaufen seyn wird.
11. Und da der Verpächter das ganze Wohnhaus nebst der vorhandenen Stallung zum privativen Gebrauch für sich behält,
kann Pächter daran überall keinen Anspruch machen, wogegen aber und
12. er dann auf mit den an diesen Gebäuden vorfallenden Reparaturen überall nichts zu thun hat.
13. Ist Pächter gehalten, dass Pachtgeld, welches nach Abzug der zu Gelde angeschlagenen, von Pächtern abzuführenden
öffentlichen und Guthsherrlichen praehtationen und Abgiften, deren Betrag auf jährlich 115 rth 6 ggr. 6 Pf.
angenommen ist, und zwar für die Länderey und Wiesen vor jetzt 201 rth. 29 ggr. 2 Pf. beträgt, in zwey Terminen
nemlich auf Martini und Ostern jedes Mal ans Amt ohnweigerlich abzuliefern, und zwar halb in Braunschweigl. halb in
gangbarer Convent. Münze jedoch nicht unter 2 ggr. Stücken. So viel
14. den Punkt der Remission anbetrift, entsagt Pächter allen darauf zu machenden Ansprüchen, außer wenn in allen Drey
Feldern Totaler Misswachs, oder durch Krieges Verherung oder andern außerordentliche Unglücksfälle so gar nichts
ernten solle, welches jedoch Gott in Gnaden verhüten wolle, da denn für das Jahr ihm die Hälfte des Pachtgeldes
erlassen seyn soll.
15. Wenn nun die Pacht abgelaufen muss Pächter die gepachteten Stücke in empfangenen Zustande wieder abliefern und
liegen lassen
16. Uebernehmen Pächter und Verpächter die Contracts Gebühren jeder zur Hälfte, so wie
17. und endlich Pächter wegen richtiger Abführung der Pachtgelder, und gehöriger Erfüllung des Contracts sein gesamtes
Vermögen, so viel nemlich dazu von nöthen zur unverbrüchlichen Sicherheit zu setzen, sich ausdrücklich da mit
verbindlich macht. Uebrigens besteht das gepachtete an Land und Wiesen in folgenden :
In Winter Felde
23/24 Morgen über der Bauerwiese an Johann Heinrich Klingenberg belegen ist mit Rocken bestelt, und an Klinker in
Kirchbrak verpachtet auf 3 Jahr wovon bereits 1 Jahr verflossen
3/8 Morgen daselbst bey Länderey Ahlbrecht in Tuchtfelde ist mit Rocken bestelt die Vorath genant ohngedünget.
1 Morgen über der langen Breite zwischen Heinrich Kohlenberg und Christoph Vespermann ist mit Rocken bestelt, und
zum Rocken gedüngt
2 19/24 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg, auch mit Rocken bestellt davon sind
2 Morgen zu den Wicken gedüngt mithin die halbe Heulde zum Rocken
3 1/6 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg auf beyden Seiten gleichfals mit Rocken bestelt und die
Halbe Heilte
1 ½ Morgen dem Faulen Kampe zwischen Vespermann und Klingenberg so mit Rocken bestelt und verpachtet an den
Müller Flohr in Kirchbrak jährlich zu 2 rth. 18 ggr.
1 7/12 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg ist mit Rocken bestelt die Hälfte davon
hat die Halbe Heulde, die übrige ist Sohr gesähet.
1 19/24 Morgen daselbst zwischen Heinrich Kohlenberg und Klingenberg ist mit Rocken bestelt, und auf die Hälfte
gedüngt
1 ¾ Morgen hinter dem Wiesen an Wilhelm Wehking belegen auch mit Rocken bestelt, und um den 3.ten mit Hürten
belegen von Heinrich Ahlschweden Schäferey
5/24 Morgen daselbst an Klingenberg belegen mit Rocken bestelt und zum Rocken gedünget
6 1/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist mit Rocken bestelt wovon die Hälfte mit
Mist gedünget und die 2.te Hälfte ist um den 3.ten mit Hürden belegen
23/24 Morgen hinter dem Wiesen an Klingenberg belegen, so mit Rocken bestelt, und zum Rocken gedünget
1 11/12 Morgen auf dem Sauerlande zwischen Christoph Müller und Ludwig Dörries sen. belegen mit Rocken bestelt und
vor 3 Jahren ganz mit Erde überfahren
23/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer jun. auf beyderseiten ist mit Rocken bestelt, und ohn gedünget
¼ Morgen in der weißen Breite an Dörries sen. belegen ist mit Rocken bestelt und an Conrad Morig in Dielmissen
verpachtet jährlich 1 rth.
1 ½ Morgen vor der Horst incl. 1/12 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede Heinrich Meyer vorhero Christian
Dörries mit Rocken bestellt, und zum Rocken gedünget
3 Morgen der, der so genannte Landkamp bey der Fatterbrincke mit Rocken bestelt und zum Rocken gedünget
In Sommer Felde
1 ½ Morgen am Graßwege zwischen Christoph Beckmann und Dörries sen. belegen ist in die Fällige geflicht
5 9/24 Morgen daselbst excl. 2/3 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede und Christoph Kohlenberg belegen ist in
die Fällige geflicht
1 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Wilhelm Wehking belegen ist gleichfals gefälliget
7/8 Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Müller belegen desgleichen gefälliget
4 5/6 Morgen auf der Kuhlenbreite zwischen Klingenberg und Hof: Heinrich Kohlenberg, ist desgleichen gefälliget
1 13/24 Morgen auf der Mergelkuhle an Klingenberg und der Hauwiese belegen ohngefälliget
5 3/8 Morgen aus den Tuchtfeldschen Felde im Allerbusche mit der Halben Heubede
1 1/24 Morgen über dem Faulen Campe zwischen Becker und Dörries sen. ohngefälliget
½ Morgen daselbst zwischen Becker und Christoph Ahlschwede belegen ist gefälliget
½ Morgen über der Bracker Bricke zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede ist gefälliget
1 ½ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg belegen ist gefälliget
1/3 Morgen über dem neuen Campe hinter den Wiesen zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist gefälliget
1 13/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Flörncken und Dörries sen. belegen ist gefälliget
1 5/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgl.
1 10/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgleichen gefälliget
1 7/24 Morgen an langen Born zwischen Christoph Müller und der langen Bornwiese ist gefälliget
1 Morgen über dem Schradtwege zwischen Müller und Klingenberg belegen ist gefälliget
2 5/12 Morgen auf dem Winterbrinke zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Heinrich Meyer belegen ist nicht gefelget
In Braach Felde
1 1/8 Morgen auf dem Selter Felde zwischen Christoph Kohlenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen
¾ Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Klingenberg belegen
1 ½ Morgen daselbst Klingenberg und der Recke
1 ¼ Morgen hinter dem Wiesensieke zwischen Klingenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen
3 Morgen daselbst zwischen Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen
2 ¼ Morgen daselbst zwischen Klingenberg auf beyden Seiten belegen
1 5/8 Morgen daselbst zwischen Hanß Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen ist ganz über gedünget mit
bühren Nachmiste
¾ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Carl Becker belegen
1 Morgen bey den Senckell seyn zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg
1 1/3 Morgen daselbst zwischen Hans Heinrich Heinemeyer in Hunzen und dem Schandsieke belegen
1 11/24 Morgen vor den Thorn zwischen Wilhelm Meyer und Carl Becker belegen
2 ¼ Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede belegen
3 7/12 Morgen incl. 1 1/6 Morgen Wüste daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. belegen
2 ¼ Morgen über der Hällewiese zwischen Wilhelm Meyer und Christoph Beckmann belegen
1 1/12 Morgen daselbst zwischen Carl Becker und Christoph Müller belegen
1 3/8 Morgen noch daselbst zwischen Christoph Meyer und Christoph Kohlenberg belegen
5/8 Morgen in der Wasser-Fuhr an Weheking belegen
2/3 Morgen daselbst zwischen der Hude und Christoph Kohlenberg belegen
An Wiesenwachs
1. Die Hallerwiese so Einhauich ist hält ----- 1 Morgen 116 Ruthen
2. Den untern große Camp hält -------------- 6 Morgen 20 Ruthen 38 Fuß
3. Die Schlagenwiese hält ---------------------- 3 Morgen 69 Ruthen 12 Fuß
Das also das jährliche Pachtgeld beträgt 201 rth. 2 ggr. 2 Pf.
Nachdem nun beyde contrahirende Theile erschienen, und dieses alles nach vorgängigen Verlesung nochmals genehmiget, dieselben zugleich auch allen einen solchen Pacht-Contracte zuwider lautenden Einreden und Ausflüchten überhaupt mitbesondere aber der Rechts Regel das allgemeine Verzichten nicht gelten, wenn nicht die besondere vorhergegangen bündigst entsagt hätten, von hohen Cammer Collegio des Herzogthums Braunschweig auf den guthsherrliche Consens zu dieser Verpachtung mittelst Rescripts vom 10. April d. J. ertheilt worden.
So ist die gebetene Confirmation Salvo tamen jure Sermi it cujus vis Tertii damit ertheilt
Urkundlich
So geschehen Wickensen, den 29 April 1806
exped (L. S.)
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