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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung: 21 Alt 1001 Seite 217 bis 218 vom 5.2.1784 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Ferdinand Carl Adolph Kohlenberg und Johanne Sophie Eleonore Ahlschwede
Zu wissen, deß dato zwischen Ferdinand Carl Adolph Kohlenberg des verstorbenen Brinksitzer Johann Philip Friedrich Kohlenberg in Dielmissen nachgebliebenen Sohn und Johanne Sophie Eleonore Ahlschwede des Vollmeyers Wilhelm Ahlschwede in Dielmissen eheliche Tochter, folgende Eheberedung getroffen worden.
An zeitlichen Gütern bringt die Braut dem Bräutigam zu und verspricht ihr deren gegenwärtige Vater zum Brautschatz mitzugeben 300 Thaler schreibe Dreyhundert Reichsthaler in baren Gelde, wovon bereits 150 Thaler dem Bräutigam, und diese auch schon ausbezahlet sind, die übrigen 150 Thaler aber am Tage der Hochzeit ausbezahlet werden sollen, ferner einen halben beschmiedeten Wagen, die freye Hochzeit oder dafür 20 Thaler, ein Pferd nächst den Besten oder 20 rth dafür, eine Kuh nächst der Besten, ein Rind, ein feist und zwei Fasel Schweine, eine Seite Speck, einen Morgen und ein Malter Rokken, und einen standesmäßigen Brautwagen.
Dagegen bringt der Bräutigam seiner Braut zum Gegenvermächtnis hier wiederum zu und tritt ihn dessen mit
gegenwertige Stiefvater Conrad Ludwig Mahlmann damit ab, des von selbigen bislang besessene herzoglichen Guths des von des Bräutigams Vater herkommende mitselben Zubehörungen sagt Gerechtigkeiten und wie recht in genannte Stiefvater laut Ehestiftung diejenige Leibzucht nachher derselbe mit seiner Ehefrau nach Abtritt des Guthes zugenießen habe, selben festgesetzt ist, so zeigt Bräutigam danach an, daß er mit seinem Stiefvater den hirselben nachdem der Stiefvater indessen einen eigenen Vollmeyerhof in Dielmissen acquiriret, die Wohnung in Brinksitzerguthe ist gebrauchen, wegen der Leibzucht sich folgendes als wie ein Lehns habe und überein zukommen f 3, nemlich das die Leibzucht völlich sei --? besetzen sollen als die vorgedacht Ehestiftung seiner Stiefeltern vom 26. Februar 1762 besaget ausbenommen die denen mit verschriebene Wohnung indem uns vorbemerkte ---? die Stiefeltern solche nun nicht Bedürfen. Mit hir frey die Leibzucht folgendes jährlich 15 Himten Rokken, 9 Himten Gerste, einen Himten weiße Erbsen, einen halben Himten Lein mit zu säen, den Gebrauch des ganzen kleinen Garten, die Gräsung in den großen Garten bey Jobst Kohlenbergs Wiese belegen, eine Kuh frey auszufüttern, jährlich ein Faselschwein, der 4. an Obst an dessen Theil. Fals einer der Leibzüchter mit Tode abginge, so fält die halbe Leibzucht an das Guth zurück. Hiebey nun aber frey unten ihre einmüthig verabredet worden, daß gedachte seine Stiefeltern, wie den auf beyde gegenseitige damit ein vorstehendes waren in den ersten drey Jahren nach Antritt des Guthes, an dieser Leibzucht überall --? fordern, sonsten ihm den Bräutigam drey Jahrelang dessen wollten verfügen, denn aber so sich wollbräuchtlich zukünftig Genuß haben seines Stiefvaters sechs rechten Kinder indem des siebende von Vollmeyerhof demnächst erhalten werden jedem wenn sie zu Ehren kommen sind für alle 10 rth. und eine Aussteuer zu reichen, dagegen wenn inzwischen eines oder anders einer dieser Kinder früher sterben sollte, diese Aussteuer ihn dem Bräutigam zu Gute fallen. Bräutigam hat noch drey verheiratete Schwestern, diesen ist bereits dasjenige was sie zum Brautschatz aus dem väterlichen Guthe haben sollen verschrieben, wobey es sein ---? hat und wies denselben bislang darauf nach ist denen abgegeben ist, muß Bräutigam ihnen reichen. Auf die Todesfälle wollen Neuverlobte nach bestrittenen Ehebette einer den anderen beerben.
Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenward Braut und Bräutigam, jener Vaters ingleichen des Bräutigams beide Stiefeltern, des gegenwärtige Vormundes Hans Heinrich Frikken, dessen Schwester Christoph Meyer jun. Ehefrau aus Dielmissen, auch der Vollmeyer Hans Heinrich Ahlschwede aus Tuchtfeld also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist die gebetene Confirmation Salvo tamen jure Serenissimi et cujus vis tertii damit ertheilt.
Urkundlich Wickensen den 3. Februar 1784.
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