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- [S50] STA Wolfenbüttel, 40 NEU 4 Nr. 1522.
40 Neu 4 Nr. 1522 Niedersächsisches Landesarchiv-Staatsarchiv Wolfenbüttel
Testament des Leibzüchters Ludwig Brand und dessen Ehefrau, Luise Brand, geb. Ahlswede
(* 20.5.1823 + 21.12.1911)
zu Dielmissen betr. Nachdem der Leibzüchter Ludwig Brand und dessen Ehefrau Luise, geb. Ahlswede beide zu Dielmissen ihr gemeinschaftliches Testament zu Protokolle heut vorgetragen haben, dasselbe im Testamentenregister unter Nr. 236 eingetragen ist, wird denselben dieser Depositanschein erteilet. Eschershausen, 26 Juni 1894 S. A. g.
Geschehen, Dielmissen, den 6. Februar 1904 im Hause Nr. 36
Es waren da: 1) der Leibzüchter Ludwig Brand 2) dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswede, beide von hier
Die Persönlichkeit der genannten wurde durch den Ackergehilfen Carl Brand von beiden Sohn der genannten seine durch Sachkenntnis ausgewiesen.
Die Eheleute Brand beantragten unter Überreichung des anliegenden Hinterlegungsscheins die Rückgabe des 26. Juni 1894 in besondere amtliche Verwahrung genommen, im Verwahrungsbuche für Verfügungen von Todeswegen unter Nr. 236 eingetragen gemeinschaftlichen Testaments. Das Testament wurde den Eheleuten Brand vorgelegt. Dieselben erkannten an, dass das vorgelegte Testament dasjenige sei, dessen Rückgabe sie beantragt hatten. Das Testament wurde den Eheleuten wieder zurückgegeben. gez. Louise Ahlswede Brand
Der Leibzüchter Brand erklärte, dass er wegen Blindheit nicht unterschreiben könnte. Bosse Wilkening
Nachdem der Leibzüchter Ludwig Brand und dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswedebeide zu Dielmissen ihr gemeinschaftliches Testament zu gerichtlichen Protokolle heute vorgetragen haben, dasselbe im Testamentenregister unter Nr. 236 eingetragen und in gerichtliches Depositum genommen ist, wird denselben dieser Depositenschein erteilt.
Eschershausen, den 26.Juni 1894 Herzogliches Amtsgericht
1)Das anliegende Testament ist in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen
2) Hinterlegungsschein an die Eheleute Brand
Eschershausen, den 8. Februar 1804
Vor den unterzeichneten Gerichtsbeamten ist am 6. des Monats dem Leibzüchter Ludwig Brand und dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswede, beide zu Dielmissen wohnhaft in ihrer Wohnung mündlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet worden. Das hierfür aufgenommene Protokoll ist von dem Richter in Gegenwart des Gerichtsschreibers mit dem Gerichtssiegel mal verschlossen und mit folgender Aufschrift versehen worden: B 13
Darin befindet sich das gemeinschaftliche Testament des Leibzüchters Ludwig Brand und dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswede, beide in Dielmissen, vorgetragen zu gerichtlichen Protokolle vom 6. Februar 1804
Eschershausen, den 8. Februar 1904 Herzogliches Amtsgericht gez. Bosse
Das nebenbezeichnete Testament ist unter Nr. B 13 des Verwahrungsbuchs für Verfügungen von Todeswegen zur besonderen amtlichen Verwahrung genommen.
Eschershausen, den 8. Februar 1904 Bosse, Richter Wilkening, als Gerichtsschreiber
Der Wert des Gegenstandes des Testaments ist auf 15000 Mark angegeben worden. genommen.
Bosse, Richter Wilkening, als Gerichtsschreiber
Herzogl. Erbschaftssteueramt Nr. 349 II/07.1. Braunschweig, den 6. August 1907 Dankwardstr. 1
Herzogliches Amtsgericht Eschershausen, eingegangen am 8. August 1907
Nach Ausweis der Totenliste des Herzoglichen Standesamts Dielmissen hat der unter Nr. 8 des Sterberegisters eingetragen am 6. April 1907 gestorbene Vollmeier, Leibzüchter Ludwig Brand ein Testament hinterlassen, welches nach Angabe der Witwe bei dortigem Herzoglichen Amtsgerichte hinterlegt ist. Wir ersuchen daher Herzogliches Amtsgericht ergebenst, falls die Eröffnung inzwischen noch nicht stattgefunden hat, gemäß §2260 B. G. B. das weiten Erforderliche gefälligst veranlassen zu wollen. Mackensen
An Herzogliches Amtsgericht zu Eschershausen
Auf die gefällige Zuschrift vom 8,. Des Monats Nr. R. Nr. 236 berichte ich ergebenst, dass es mir nicht möglich ist, festzustellen, ob ich den Todesfall meinen unvergesslichen lieben Vaters des Vollmeiers Leibzüchters Ludwig Brand seiner Zeit angemeldet, oder ob ich in der Aufregung darüber hinweggekommen bin.
Dielmissen, den 15. August 1907 Ergebens A. Schütte, Standesbeamter
An Herzogliches Amtsgericht zu Eschershausen
Auf die gefällige Zuschrift vom 8,. Des Monats Nr. R. Nr. 236 berichte ich ergebenst, dass die gesetzlichen Erben des am
6. April d. Jahres hierselbst verstorbenen Vollmeiers Leibzüchters Ludwig Brand sind wie folgt:
1) Vollmeier Leibzüchter Hermann Ahlswede zu Dielmissen
2) Vollmeier Wilhelm Dörries zu Dielmissen
3) Vollmeier August Schütte zu Dielmissen
4) die Ehefrau des Vollmeiers Karl Renziehausen, Marie geb. Brand zu Dielmissen
5) der Rentier Karl Brand zu Dielmissen
6) Mr. Louis Brand Worden Madison Konty Illinois Nord Amerika
Dielmissen, den 15 August 1907 Der Gemeindevorsteher A. Schütte
Termin zur Testamenteröffnung, Donnerstag, den 29. August 1907 von Leibzüchter Heinrich Friedrich Ludwig Brand
* 9. Oktober 1821 zu Linse + 6. April 1907 zu Dielmissen verheiratet gewesen mit Witwe Schütte Luise, geb. Ahlswede
Vater: Halbmeier Heinrich Brand Mutter: Christiane Grupe zu Linse
Geschehen Seitens herzoglichen Amtsgerichts Eschershausen am 6. Februar 1904 im Hause Nr. 36 zu Dielmissen
Gegenwärtig Amtsrichter Bosse, als Richter, Sekretär Wilkening, der Gerichtsschreiber
Der Leibzüchter Ludwig Brand und dessen Ehefrau Luise, geb. Ahlswede, beide hierselbst, hatten das Gericht ersuchen lassen, in ihrer in oben bezeichneten Hause belegenen Wohnung ihren letzten Willen entgegen zu nehmen. Diesem Antrage gemäß hatten sich die Seits genannten in die bezeichnete Wohnung begeben, wo sie selbst diese antreffen konnten.
1) der genannte Leibzüchter Ludwig Brand, angeblich 82 Jahre alt,
2) dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswede, verwitwet gewesene Schütte, angeblich 80 Jahre alt, beide von hier, ihren persönlich bekannten Ackergehilfen Karl Brand von hier, ihrem Sohn,
Die Eheleute Brand sind zwar empfindlich gebrechlich und können nicht an die Gerichtsstelle erscheinen. Sie sind in vollem Besitze ihrer Geisteskräfte. Dieselben halten ihren Antrag auf Entgegennehmen ihres letzten Willens und gaben ihr gemeinschaftliches Testament wie folgt, zu Protokoll. §1
Unser gesamtes Vermögen beläuft sich auf rund 15000 Mark. Wir setzen uns damit gegenseitig zu unseren einzigen Erben ein, jedoch nach Maßgabe der folgenden Bestimmung. §2
Nach dem Tode des Überlebenden von uns soll unser gesamter Nachlass an unsern jüngsten Sohn, den Ackergehilfen Carl Brand in Dielmissen, als unser einzigen Erben fallen. §3 Unser Sohn Carl Brand hat drei Monate nach dem Tode des Letztversterbenden eine uns folgende Vermächtnisse uns zu zahlen bzw. zu leisten:
1) an meinen, der Ehefrau Brand vorehelichen Sohn Leibzüchter Hermann Ahlswede, geb. am 4.5.1844 + 10.7.1909
600 Mark
2) an meinen der Ehefrau Brand erstehelichen Sohn, den Vollmeier und Gemeindevorsteher August Schütte, hierselbst
1500 Mark, sowie folgende Gegenstände: a) 2 Bettstellen mit Betten, und zwar diejenigen, welche jetzt über der Wohnstube und Küchenkammer stehen, b) einen Koffer, c) meinen Kleiderschrank, d) eine kleine Kommode, e) den in unserer Wohnstube stehenden Milchschrank f) ein Sofa
3) an unsern Sohn Ludwig Brand, Landwirt in Worden im Kreise Madison im Staate Illinois in Nord Amerika 1500 Mark
4) an unsere Tochter Marie Brand, Ehefrau des Vollmeiers Carl Renziehausen, hierselbst sämtliche von der Ehefrau Brand gehörige Kleidungsstücke und Leibwäsche. Dieses Vermächtnis unserer Tochter Marie soll indes, falls ich der Ehefrau Brand vor meinem Ehemann sterben, sollte bereits bei meinem Tode fällig sein. §4
Wir bemerken zu vorstehenden Vermächtnis an folgende: Der Leibzüchter Hermann Ahlswede, der Vollmeier August Schütte, Ludwig Brand und die Ehefrau Renziehausen haben von uns an Vermögen schon so viel erhalten, dass sie in ihrem Pflichtteil nicht mehr bekommen und soll an ihr Erbteil angerechnet werden. Als gesetzliche Erben von mir, Ehefrau Brand kamen an und für sich mussten unserm Sohn Carl und den genannten Vermächtnis nehmen noch in Frage, die Kinder von Vollmeier Wilhelm Dörries nun hier und dessen Ehe mit Louise, geb. Schütte, mein ersteheliche Tochter von mir, der Ehefrau Brand. Die Ehefrau Dörries hat indes eine so reichliche Aussteuer und Abfindung erhalten, dass ihre Kinder von meinem der Ehefrau
Brand Nachlasse nichts mehr beanspruchen können. Ihre Kinder sollen sich daher auf ihren Pflichtteil das jenige anrechnen lassen, was sie an Aussteuer und Abfindung erhalten hat. §5
Zu unsern Ersatzerben unseres Sohnes Carl Brand setzen wir dessen eheliche Nachkommen ein.
Zu Ersatzvermächtnis nehmen unsere erwähnten Vermächtnisnehmer setzen wir deren Nachkommenschaft ein. Sollte unser Sohn Carl Brand, welcher bislang unverheiratet ist, nach dem Tode des Zuerstversterbenen, aber nur dem Mehrlebenden nun aus ohne Hinterlassung ehelicher Nachkommenschaft versterben, so hat der Überlebende von uns das Recht, dieses Testament, abgesehen von unserer gegenseitigen Erbeseinsetzung aufzuheben und über unserm gemeinschaftlichen Nachlass ohne Worte von Todeswegen zu verfügen. §6
Den Erben meiner der Ehefrau Brand verstorbenen Tochter Louise Schütte, verehelichten Dörries, schulden mir ein Darlehn von Dreitausend Mark, welche der Ehefrau Dörries von ihrer Großmutter, der Witwe Luise Ahlswede, geb. Becker hierselbst zufolge Testamentes vom 18. Februar 1874 vermacht sind. Unser Sohn Carl Brand ist verpflichtet nach unserm Tode diese
3000 Mark nebst den dann rückständigen Zinsen an die Erben der Ehefrau Dörries zurück zu zahlen. Diese Bestimmung tritt selbstverständlich nicht ein, wenn das Darlehn bei unsern Lebzeiten zurückgezahlt werden sollte. §7
Wer dieses Testament anfechtet, soll nur den Pflichtteil erhalten. Wir bitten dieses unsern letzten Willen in gerichtliche Verwahrung zu nehmen und uns einen Hinterlassungsschein zu erteilen. M. g. u. u. Louise Brand
Der Leibzüchter Ludwig Brand erklärte, wegen Erblindung nicht unterschreiben zu können. Bosse Wilkening
Hierin befindet sich das gemeinschaftliche Testament des Leibzüchters Ludwig Brand und dessen Ehefrau Louise, geb. Ahlswede, beide zu Dielmissen, vorgetragen zu gerichtlichem Protokoll vom 6. Februar 1904
Herzogliches Kreisgericht Bosse
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Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 196 ? 203 vom 11.7.1846 im StA Wolfenbüttel
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen zu Dielmissen auf dem Hofe des Vollmeyers Ahlswede daselbst
am 11. Juli 1846
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
ich Registrator
Dem Antrage des Vollmeiers Ahlswede gemäß war das seitwärts genannte Amtspersonals hierher gereist und erschienen daselbst 1. der Vollmeier Christoph Ahlswede mit seiner Ehefrau Louise, geb. Becker
2. deren Tochter Louise Ahlswede, 23 Jahr alt, als Braut
3. der Vollmeier Carl Becker, 72 Jahr alt von hier
4. der Vollmeier August Schütte mit seiner Ehefrau Leonore, geb. Ahlbrecht
5. deren Sohn Heinrich August Schütte, 25 Jahr alt als Bräutigam aus Halle
und trugen nachstehenden Hofübergabe und Ehecontract vor.
§ 1
Der Vollmeyer Becker tritt damit seinen im hiesigen Orte unter Nr. Ahs 36 belegenen Vollmeierhof mit allem Zubehör, wie es bisjetzt bei demselben benutzt ist, auch allen Inventarien und Hausgeräth an seine mitgegenwärtige Enkelin Louise Ahlswede zu deren Eigenthum ab, unter den in den folgenden § § enthaltenen Bedingungen.
Die Hofannehmerin soll nämlich § 2
I. die vorhandenen Ablösungs-Capital-Schulden übernehmen
§ 3
II. dem Hofsabgeber, ihrem Großvater so lange derselbe leben wird, folgende Leibzucht halten
1. alljährlich ein Taschengeld von fünf und zwanzig Thalern verabreichen
2. in allen Lebensbedürfnissen, Wohnung, Essen, Trinken, Wärme, Kleidung und Wäsche, und zwar Essen an des
Hofswirths Tische erhalten, oder aber, wenn Leibzüchter dies einmal vorziehen würde alljährlich verabreichen:
36 Himten Roggen, 18 Himten Gersten, 12 Himten Bohnen, 6 Himten Erbsen, 2 Himten Saat
auch ein Schwein, dieses zu Michaelis zu liefern, eine Kuh, welche der Leibzüchter nach seiner Auswahl von des
Hofwirths Kühe nimmt und welche, wenn sie abgeht durch eine andere auf gleiche Weise ersetzt werden muss, ein
Stück Grabeland im Garten beim Hause und ¼ Morgen Kartoffelnland im Felde, gehörig gedüngt; den vierten Theil
von allem Obste, welchen den Hofwirth, wenn es verlangt wird, mit trocknen muß, freien Mühlentransport. Dem
Leibzüchter muss auch ein Pferd zum Ausreiten gestellt werden; zwei Schock Eier jährlich, halb zu Ostern und halb
zu Michaelis, die Hälfte von dem auf den Hof fallenden Reiheholze, nämlich 4 ½ Malter Holz und ein Schock
Waasen, auch freie Holzanfuhr. Die Aussaat von einem Himten Lein, und wird übrigens Leibzüchter das was er
bedarf, von den vorhandenen Mobilien auf die Leibzucht mitnehmen. Zur Wohnung ist übrigens sodann das
vorhandene Leibzuchtshaus bestimmt, welches Hofsannehmerin, falls Leibzüchter solches beziehen will, in gehörigen
Stand setzen muss. § 4
Ihrem Vater, dem Vollmeier Ahlswede bei der Annahme des Hofes, oder am Tage ihrer Hochzeit zweitausend Thaler, welche als Abfindung dessen Kinder von dem abgetretenen Hofe angesehen werden solle, auszahlen, auch einer ihrer Brüder, August oder Heinrich Ahlswede und zwar denjenigen, welcher den Hof seines Vaters nicht erhalten wird, am Tage seiner Hochzeit fünfhundert Thaler, ein Pferd oder 50 rTh., 1 Kuh oder 20 rth., ein Rind oder 10 rth. ein fettes Schwein oder 10 rth., zwei Faselschweine oder 5 rth., ein Morgen und 1 Malter Roggen, 12 Manneshemden und 12 Säcke, als Abfindung von dem angenommenen Hofe verabreichen, endlich ihrem ältesten Bruder, Christoph Ahlswede, wenn seine Mutter und der Hofsabgeber verstorben sein sollten, all jährlich 25 Thaler in monatlichen Terminen verabreichen.
Der Christoph Ahlswede, Bruder der Braut, 25 Jahr alt, inzwischen gleichfalls erschienen, erklärt dagegen ausdrücklich dass, wenn er aus den früheren Verabredungen ja Rechte auf die Nachfolge im Beckerschen Hofe ableiten könnte, indem solcher frühern, als er nach Kind und noch völlig gesund gewesen, ihm zugedacht gewesen sei, darauf verzichten wolle.
§ 5
Der Heinrich August Schütte und die Louise Ahlswede haben unter Zustimmung der beiderseitigen Eltern sich die Ehe versprochen, welche sie hier nächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen.
§ 6
Die Braut bringt dem Bräutigam als Brautschatz zu: den ihr vorhin von ihrem Großvater Becker übertragenen Hof, der Bräutigam wird der Braut dagegen aber zubringen: zweitausend Thaler als Abfindung von dem Hofe seiner Eltern, die er am Tage seiner Hochzeit von denselben ausgezahlt erhalten, und welche er an demselben Tage seinem Schwiegervater Ahlswede für dessen von dem Beckerschen Hofe abzufindende Kinder, wie vorhin erwähnt worden, auszahlen wird. Ferner zweihundert Thaler für Vieh und Brautwagen und was sonst dazu gehört und dreihundert Thaler von einem Capitale von 1200 rth., welches der Vater des Bräutigams zur Ablösung von Zinsgefällen von seinem Hofe zu Halle verwandt hat, endlich ein bereites Bette und einen Koffer mit Leinen und Drell angefüllt. § 7
Der Bräutigam verpflichtet sich ausdrücklich die von der Braut übernommenen Verbindlichkeiten hinsichtlich der Leibzuchtsabgabe und den Abfindungen zu erfüllen, es wird aber außerdem dem zweijährigen Sohn der Braut, Namens Hermann Ahlswede zur Abfindung von dem Vermögen seiner Mutter dasjenige zugesichert, was für dieselbe in dem Rechtsstreite gegen Conrad Renziehausen wegen Alimentation jenes Kindes und Entschädigung erstritten werden wird, mit Ausnahme der zu entrichtenden Alimentationsgelder. Sollte aber jene Entschädigung nicht 500 Thaler betragen, so soll so viel als nöthig ist um diesen Betrag voll zu machen, von dem Hofsbesitzer zugelegt, dieses als Abfindung vom Hofe angesehen und demselben über dem vom Hofe verabreicht wurden, für ein Pferd 20 Thaler, für eine Kuh 15 Thaler, für ein Rind 5 Thaler, für ein Schwein 10 Thaler, ein bereitetes Bette mit der Bettstelle, einen Kleiderschrank, einen Essschrank, einen Koffer, einen Tisch, 4 Stühle, 12 Hemden, 1 Morgen und 1 Malter Roggen und 12 Säcke.
In pracl.: Das zu der seitwärts erwähnten Entschädigungssumme Zuzulegende solle mindestens, auch wenn solche 500 Thaler oder mehr ausmache Einhundert Thaler betragen und am Tage seiner Verheirathung nebst den folgenden Posten gezahlt werden. In fidem Sentholzi von Stuttermann
Der Bräutigam übernimmt ausdrücklich die Auszahlung dieser Abfindungskosten, verspricht auf das genannte Kind gehörig zu erziehen und unterrichten zu lassen. § 8
Sollte die bevorstehende Ehe ohne Kinder verbleiben, so soll, wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt, dieser den Hof und das Vermögen der Braut behalten, jedoch außer dem vorhin Beredeten noch vierhundert Thaler dem erwähnten Sohn der Braut am Tage dessen Hochzeit oder falls er bereits verheirathet sein sollte, gleich nach dem Ableben seiner Mutter, herauszahlen, sollte der Bräutigam früher sterben, so behält die Braut das ganze ihr verschriebene Gegenvermächtnis, und haben die Eltern des Bräutigams, sowie die Eltern der Braut dem ihnen für den Fall, des Versterbens ihrer Kinder ohne Hinterlassung von Infandenten zustehenden Erbrechte entsagt.
Schließlich haben die Contrahenten die einander gemachten Zuführungen angenommen und um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
Nachträglich ist aber noch bestimmt: dass Alles wie der Hofabgeber Becker von den ihm ausgesetzten Leibzucht nicht bezogen sondern bei dessen Ableben noch rückständig sein sollte, der Hofsannehmer wie resp. dem Hofswirthe zufallen solle.
Vorgelesen, genehmigt unterschrieben: Ahlswede
Carl Becker
Heinrich Schütte
Luise Ahlswede
August Schütte
Handz. + + + dessen Ehefrau
Christoph Ahlswede
Louise Ahlswede
In fidem Senholzi
Vorstehender Uebergabe und Ehecontract wird damit unter Bezugnahme auf das in beglaubigter Abschrift angebogene Protocoll vom 19 ten Juli 1846, amtlich bestätigt.
Im Hypothekenbuche für Dielmissen tom. II fol 110 ist der Uebergang des verschriebenen Hofs auf Louise Ahlswede und das solcher dem August Heinrich Schütte aus Halle als Brautschatz zugebracht sei, vermerkt, auch beglaubte Abschrift des Contracts dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag. 197a einverleibt worden. Endlich ist auch das Protocoll vom 19 ten Juli 1846, als den Hof Nr. ahs 46 zu Dielmissen mit betreffend den Grundacten über letztgenannten Hof in beglaubter Abschrift einverleibt.
Eschershausen, den 31sten Juli 1846 Herzogl. Braunschw. Lüneb.
Amt daselbist
L. S. / gez. F. Niemann
H. von Stutterheim
00 30.9.1852 II. Ehe
Heinrich Friedrich Ludwig Brand Vollmeyer 36 * 9.10.1821 in Linse + 6.4.1907 Gemeindevorsteher und Standesbeamter
Vater: Halbmeyer Heinrich Christian Brand in Linse * 21.11.1773 + 3.3.1823 00 18.6.1809
Mutter: Christiane Johanne Wilhelmine Grupe aus Lüerdissen * 22.9.1787 + 20.11.1849 in Linse
(Tochter des Johann Heinrich Grupe aus Lüerdissen und der Johanne Sophie Jacobs)
(Mutter Christiane Grupe war in 2. Ehe mit Henrich Wilhelm Ferdinand Renziehausen aus Lüerdissen,
Intrimswirt in Linse * 30.6.1791 + 20.6.1869 verheiratet)
Ehestiftung:47 Neu Gr. 4 Nr. 79 Seite 47 ? 50 vom 2.7.1852 im StA Wolfenbüttel
Actum im Herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen, am 2.ten Juli 1852
Praes: Herr Amtsrichter Niemann
Es erschienen: 1. die Wittwe weil. Vollmeiers Heinrich Schütte Louise geb. Ahlswede 29 Jahr alt, als Braut
2. deren Vater, Vollmeier Christoph Ahlswede, aus Dielmissen
3. der Vormund der minderjährigen Schütteschen Kinder, Gemeindevorsteher Becker aus Westerbrak
4. der 2. Familienfreund, Vollmeier August Schütte zu Halle
5. der Halbmeier Wilhelm Brandt aus Linse
6. der unverehelichte Ludwig Brandt aus Linse, 30 Jahre alt, als Bräutigam
und trugen der letztere und die Wittwe Schütte nachstehende Ehestiftung vor:
§ 1
Der Ludwig Brandt und die Wittwe Schütte haben sich unter Zustimmung des Vaters der Braut, wobei bemerkt wird, dass die Eltern des Bräutigams verstorben sind, die Ehe versprochen, welche sie vermittelst priesterlicher Trauung in Vollzug setzen wollten. § 2
Die Braut nimmt den Bräutigam zu sich auf ihren unter Nr. ashect: 36 zu Dielmissen belegen Vollmeierhof und sichert ihm dessen Mitbesitz und Mitgenuss auf die Dauer von Achtundzwanzig Jahren vom Tage der Hochzeit angerechnet, zu
§ 3
Die Braut ist bereits nimmt mit dem im vorigen Jahren verstorbenen Schütte verheirathet gewesen und sind aus solcher Ehe zwei Söhne und eine Tochter am Leben. Die Braut behält sich die Anordnung über die Nachfolge im Hofe vor, sollte sie aber ohne eine solche getroffen zu haben versterben, so soll der Hof einem ihrer Kinder aus der Ehe mit Heinrich Schütte zufallen; und nach Ablauf jener 28 Jahren an dasselbe übergehen. § 4
Dem Bräutigam bleibt für den oben erwähnten Fall ihres früheren Ablebens unbenommen, sich wieder zu verheirathen und seiner zweiten Ehefrau eine Leibzucht zuzusichern; jedoch muss deren Bestimmung auch ausgesetzt bleiben, da solche davon abhängen wird, wieviel Wirtschaftsjahre sodann der Bräutigam noch haben und wieviel die zweite Ehefrau in den Hof einbringen wird.
§5
Sollte der Bräutigam nach dem die Braut vor ihm etwa verstorben sein mögte und nach Beerdigung seiner Interimswirthschaftsjahre den Hof abtreten, so wird derselbe die von einem Vollmeierhofe in Dielmissen übliche Leibzucht beziehen. § 6
Der Bräutigam bringt dagegen der Braut zu und in den Hof Dreitausend Thaler, welche er am Tage der Hochzeit von seinem Bruder Halbmeier Wilhelm Brandt in Linse ausgezahlt erhalten wird; ferner: 100 rTh. für den Brautwagen, 1 Kuh, ein bereitetes Bette, 1 Koffer, 12 Säcke und erkennet der Wilhelm Brandt damit ausdrücklich an: Diese Aussteuer seinem Bruder dem Bräutigam theils als Abfindung, theils als Absprungsgeld von dem Hofe Nr. ashec. 2. in Linse in folge eines zwischen ihnen getroffenen Vergleichs geben zu müssen.
§ 7
Die aus der vorstehenden Ehe etwa erfolgenden Kinder sollen mit den Kindern erster Ehe der Braut, gleiche Abfindungs- resp. Erbrechte haben; würde die Ehe jedoch kinderlos bleiben, so sollen die Braut, einzige Erbin des Bräutigams werden und blieben, wie denn auch, wenn die Braut nach etwaigem Verluste ihrer Kinder erster Ehe diese selbst sterben sollte, der Bräutigam die alleinige Nachfolge in ihrem ganzen Vermögen zusichert, jedoch dergestalt, dass der Hof ihrem vorehelichen Kinde Hermann Ahlswede zufallen solle und erklärt, der Vollmeier Ahlswede für sich und seiner Ehefrau Louise geb. Becker: dass er damit vollkommen einverstanden sei und dem eventuellen Erbrechte entsage. Schließlich habe die Contrahenten die einander gemachten Zusicherungen angenommen, um Eintragung der Übertragung in das Hypothekenbuch so wie um beglaubte Abschrift dieses Contracts gebeten.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben Ludwig Brandt
Louise Schütte
Becker
Ahlswede
August Schütte
Wilhelm Brandt
In fidem Senholzi
H. von Stuttermeim
Vorstehender Ehecontract wird damit urkundlich ausgefertigt. Die dem unverehelichten Ludwig Brandt aus Linse an dem verschriebenen Hofe nebst Zubehörungen zugesicherten Rechte sind in das Hypothekenbuch für Dielmissen
tom II. fol. 110 folgendermaaßen eingetragen:
?Die Wittwe des Vollmeiers Heinrich August Schütte, Louise geb. Ahlswede zu Dielmissen, hat nach dem Tode ihres genannten ersten Ehemannes den Mitbesitz und Mitgenuss des Hofs dem unverehelichten Ludwig Brandt, aus Linse zugesichert laut Ehecontracts vom 2ten Juli 1852.?
Beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung ist ist dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag. 47 einverleibt.
Eschershausen, am 20sten Juli 1852 Herzogl. Amtsgericht
(L. S.) H. Stutterheim
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Standesamtsbezirk Dielmissen (umfassend die Ortschaften Dielmissen und Hunzen) Laufzeit 1878 ? 1931
Sign. NLA WO, 130 Neu, 3 Nr. 971
Personenstandes am 6.2.1875 eingeführt. Standesbeamter Ludwig Brand verrichtet 1875 die Geschäfte.
Am 17.11.1882 verrichtet Standesbeamter Ludwig Brand die Geschäfte.
Hiesiger Gemeindeeinnehmer wird am 4.3.1883 August Vogelsang.
Unterzeichnet von Wilhelm Meyer, Gemeindevorsteher.
Brand kann angeblich die Standesamtsgeschäfte nicht mehr vornehmen, dafür wird am 14.3.1883 Wilhelm Meyer Standesbeamter mit der Begründung, dass Meyer jetzt Gemeindevorsteher ist. Brand währt sich.
1.) Standesbeamter Brand, früherer Gemeindevorsteher von Dielmissen gab an:
Wilhelm Meyer, jetzt als Gemeindevorsteher gewählt, sei Vertreter des Standesbeamten und habe er, Brand, da Meyer
bei Übernahme des Gemeindevorsteheramts gewünscht habe, auch die Geschäfte des Standesbeamten zu übernehmen
mit der Gemeinde-Registratur auch die Registratur des Standesamts überliefern, dabei aber nicht § 6 des Gesetzes
über die Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.1875 bedacht.
2.) Meyer gab an, da er zum Vertreter des Standesbeamten bestellt sei, so habe er geglaubt mit Ãœbernahme der
Gemeindevorstehergeschäfte auch die Geschäfte des Standesamts besorgen zu können.
3.) Brand gab auch an, er habe nur auf Wunsch des Meyers, Letzteren die Geschäfte des Standesamtes übergeben, sei aber
gern bereit ferner als Standesbeamter zu fungieren.
Der geehrten Verfügung gemäß habe ich den gg. Brand und Meyer am 17. des Monats eröffnet, dass bis auf Weiteres
eine Änderung bei den Standesbeamten nicht eintreten dürfe, genannter Brand, daher Standesbeamter, genannter Meyer aber als dessen Stellvertreter zu fungieren habe.
Eschershausen, 18.3.1883 gez. Tampke, Amtsvoigt
Nächster Brief: das Gleiche
Holzminden, 21.3.1883 Herzogliche Kreis-Direktion W. Borchers
Antwortschreiben vom Amtsvoigt Tampke Eschershausen, 8.4.1883
An Hohe Herzogl. Kreis-Direktion zu Holzminden
Im Auftrage des hiesigen Leibzüchters Herrn Ludwig Brand, berichte ich ergebenst, das derselbe wegen Augenschwäche
sein Amt als Standesbeamter hiermit niederlegen müsse.
Dielmissen, d. 24.10.1897 Gemeindevorsteher August Schütte
Schütte wird sein Nachfolger als Standesbeamter.
Der bisherige Vertreter des Standesamtes in Dielmissen und Hunzen, Landwirt Wilhelm Meyer wünscht sein Amt bis auf weiteres nicht wieder zu legen.
Eschershausen, 30.10.1897 Brünig, Amtsvoigt
Am 2.11.1897 wurde Schütte als Standesbeamter genehmigt. Holzminden, d. 2.11.1897
Das Herzogl. Staats-Ministerium Department des Innern zu Braunschweig wurde vom Herzogl. Kreis Direktion Holzminden wegen Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Dielmissen informiert.
Holzminden, d. 2.11.1897 Herzogl. Braunschweig-Lüneb. Kreis Direktion
Wurde vom Herzogl. Staatsministerium Braunschweig am 17.11.1897 für den Standesbezirk Dielmissen-Hunzen bestellt. Schütte musste darauf einen Eid leisten.
Vollmeier Wilhelm Meyer, 72 Jahre alt, tritt als stellvertretender Standesbeamter zurück, dafür kommt am 27.12.1903 Vollmeyer Carl Meyer
Bestallung am 29.12.1903
Das Staatsministerium bestätigt dieses am 4.1.1904
Vollmeier Karl Meyer, 40 Jahre alt wurde am 31.1.1904 vom Herzogl. Staatsministerium zum Standesamtstellvertreter bestellt. Legt ein Eid ab.
Schütte will das Amt als Standesbeamten am 23.5.1908 niederlegen, dafür will Wilhelm Meyer dieses Amt übernehmen.
Als Stellvertreter soll der Vollmeier August Hundertmark werden.
Neubestellung eines Standesbeamten und Stellvertreters am 9.6.1908 vom Herzogl. Braunschw. Kreisdirektion.
Karl Meyer, Alter 65 Jahre, Landwirt, Standesbeamter seit 1908
August Hundertmark, Alter 58 Jahre, Landwirt
Gemeindevorsteher Heinrich Breier, Dielmissen 12.10.1928
Bei der Gemeinderatssitzung wurde Karl Meyer als hiesiger Standesbeamter das Misstrauen ausgesprochen, weil bei der Einschulung der Kinder bei der Anmeldung Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Er hat Kinder gemeldet, die verstorben waren, oder er hat Kinder zur Anmeldung vergessen.
Holzminden, d. 10.3.1930
Meyer tritt freiwillig zum 1.1.1931 zurück.
Karl Breier, Gemeindevorsteher wird als Standesbeamter. Bestallung am 1.1.1931
Vertreter werden vorgeschlagen:
Fabrikarbeiter und Anbauer August Ahrens * 9.8.1884 in Ockensen
Großköter August Schütte Nr. 7
Vollmeier Wilhelm Dörries Nr. 40
August Ahrens wird Standesamtvertreter und wird am 1.4.1931 für 3 Jahren vereidigt.
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