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- [S50] STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr. 4 Nr. 80 Seite 72a-74 vom 9.4.1877 .
Ehevertrag: 47 Neu Gr. 4 Nr. 80 Seite 72a-74 vom 9.4.1877 im StA Wolfenbüttel
Geschehen seitens Herzogl. Amtsgerichts Eschershausen auf dem Schütteschen Vollmeierhofe Nr. 36 zu Dielmissen am 7. April 1877
Gegenwärtig Amtsrichter Rägener
und der unterzeichnete Assessor
Auf Ansuchen des Vollmeiers Wilhelm Dörries hatte man sich behuf Aufnahme einer Ehestiftung anherbegeben und sistirten sich daselbst:
1. der Vollmeier und Gemeindevorsteher Ludwig Brand mit seiner Ehefrau, Louise geb. Ahlswede, verwitwet gewesene
Schütte
2. deren Sohn, der Ackergehülfe August Schütte, gegenwärtig 26 Jahr alt, als Bräutigam
3. die unverehelichte Anna Dörries, 21 Jahr alt, als Braut
4. als Salennitätszeugen: a. der Ackergehülfe Heinrich Dörries, b. den Leibzüchter Christian Wedeking aus Tuchtfeld
Die übrigen Comparenten von hier, welche nachfolgenden Hofübergabecontract und Ehestiftung zur gerichtlichen Ausfertigung vortrugen: Vorbemerkung:
Die Ehefrau Brand ist in erster Ehe verheiratet gewesen mit dem Vollmeier Heinrich Schütte hierselbst, welchem sie den laut Coffionscontracts vom 11. Juli 1846 von ihr eigenthümlich erworbenen Vollmeierhof Nr. 36 als Dotalgut zu geheiratet hat. Aus dieser Ehe sind noch 2 noch lebende Kinder, der Ackergehülfe August Schütte und die unverehelichte Louise Schütte vorhanden. Ein vorehelicher Sohn der Hofeigenthümerin, Hermann Ahlswede, ist nach der Erklärung der Brandschen Eheleute von dem Hofe völlig abgefunden.
Nach dem Tode des Vollmeiers Heinrich Schütte hat sich dessen derzeitige Witwe mit dem jetzigen Gemeindevorsteher und Vollmeier Ludwig Brand laut Ehecontracts vom 2. Juli 1852 wieder verheiratet, demselben den Mitbesitz und Mitgenuss ihres Hofes auf 28 Jahre zugesichert und sind aus dieser Ehe 3 noch lebenden Kinder, Ludwig, Marie und Carl, entsprossen. Laut eines am heutigen Tage zwischen dem Vollmeier Wilhelm Dörries und der Louise Schütte errichteten Ehecontracts ist der letztere die ihr zugedachte Hofabfindung ausgesetzt und verschrieben.
Die Ehefrau Brand unter Zustimmung ihres Ehemanns überträgt nun das Eigenthum des Ihr zugehörigen Vollmeierhofs Nr. 36 hieselbst auf ihren Sohn erster Ehe, den Ackergehülfen August Schütte, unter nachfolgenden Bedingungen:
§1.
Die Eheleute Brand behalten sich die Herrschaft, Bewirtschaftung und Nutzung des gedachten Vollmeierhofs nebst sämmtlichen Zubehörungen und Inventarien bis zum 2. Juli 1881 vor, selbstverständlich mit der Verpflichtung die auf dem Hofe ruhenden Lasten zu tragen. §2.
Bei der demnächstigen Abgabe des Hofs an den Hofsnachfolger wollen die Eheleute Brand sich als dann eine Leibzucht aussetzen, wie sie solche für sich angemessen erachten; ebenso behalten dieselben sich das Recht vor, die Abfindungen, welche den Geschwistern des Hofannehmers pristirt werden sollen, nach freien Ermessen zu bestimmen.
§3.
Während dieser referrirten Herrschafts- und Nutzungszeit soll der Hofannehmer nicht berechtigt sein, den Hof zu veräußern
oder in irgendeiner Weise dinglich zu belasten, widrigenfalls das Eigenthum des ihrer heute verschriebenen Hofs an die Hofabgeberin resp. deren eheliche Kinder zurückfallen soll. §4.
Die Brandschen Eheleute behalten sich das Recht vor, bei der demnächstigen Abgabe des Hofs frei zu bestimmen, welche Haus- und Wirtschaftsinventarienstücke sie zu Eigenthum behalten wollen.
§5.
Der Ackergehülfe August Schütte, die Eigenthumsübertragung des Hofs dankend accerptirend, erklärt sich mit den vorstehenden Bestimmungen in allen Punkten einverstanden, willigt auch darin, dass die vorstehenden Dispositions- Beschränkungen und Vorbehallte bei der damit beantragten resp. bewilligten Besitztitelberichtigung in das Hypothekenbuch mit eingetragen worden.
§6.
August Schütte und Anna Dörries haben sich mit einander verlobt, wiederholen unter Zustimmung der Mutter des Bräutigams das einander gegebenen Eheversprechen und wollen die Ehe alsbald in gesetztlicher Weise vollziehen. Bemerkt wird, dass die außereheliche Mutter der Braut verstorben ist. § 7.
Die Brautleute haben bereits einen, am 30. März des Jahres geborenen Sohn Namens Rudolph, mit einander gezeugt,
welchen der Bräutigam nachmals als sein leibliches Kind anerkannt und demselben die Rechte eines ehelich geborenen namentlich die eines solchen zustehenden Erbrechte zusichert. §8.
Die Anna Dörries verschreibt ihrem Bräutigam als Heirathsgut bei Vollziehung der Ehe ihr gesamtes Vermögen, namentlich des laut Testament ihres Großvater, des Vollmeiers Heinrich Dörries, vom 31. Mai v. J. ihr vermachte Vermögen, welches sie bei der demnächstigen Annahme des Hofs Nr. 36 in solchen bauerrechtlich informieren will.
§9.
August Schütte, diese Zusicherung acceptirend, verspricht seiner Braut zum Gegenvermächtnis den ihm heute zu Eigenthum abgetretenen mütterlichen Vollmeierhof und sichert derselben alle diejenigen dinglichen Rechte an solchem zu, welche nach Gesetz und Herkommen einer aufheirathenden Ehefrau daran zustehen.
§ 10.
I. Unter den Contrahenten ist noch festgestellt, dass wenn der August Schütte und dessen demnächstige Ehefrau vor
dem 2. Juli 1881 Kinderlos versterben sollte, als dann der Vollmeier Hof Nr. 36 an die Kinder der Eheleute Brand
zurückfallen solle.
II. Im Übrigen haben die angehenden Eheleute einen Erbvertrag dahin errichtet, dass der Längstlebender des
Erstverstorbenden ausschließlicher Erbe sein soll, vorbehältlich jedoch der Erbrechte des mit einander bereits
erzeugten Kindes resp. der aus der vorseienden Ehe etwa noch hervorgehenden Kinder,
und hat die Mutter des Bräutigams vorbehältlich der in diesem Punkt I. getroffenen Bestimmung, auf ihr eventueller Miterbrecht an dem Nachlasse ihres Sohnes, August Schütte, verzichtet.
Sämmtliche Contrahenten haben die vorstehenden Erklärungen nochmals gegenseitig genehmigt, auch die Condenten in die Berichtigung des Besitztitels für den Cossionar gewilligt, welche diesen damit beantragt und zugleich um Eintragung der seiner Braut zugesicherter Dingliche Nutzungsrechte bittet. V. g. u. u.
Louise Brand, L. Brand, A. Schütte, A. Dörries, H. Dörries, Christian Wedeking
In fidem Wegmann, Assessor
Vorstehender Cassions- und Ehecontract wird damit ausgefertigt, Abschrift desselben ist dem Amtshandelsbuche von Dielmissen Band III S. 73 einverleibt und bezüglich der Eigenthumsübertragung des Vollmeierhofs Nr. 36 Nachfolgendes in dem Hypothekenbuche von Dielmissen vol. II fol. 110 und zwar in der Rubrik ?Besitztitel? eingetragen: Der Ackergehülfe August Schütte hat das Eigenthum des Vollmeierhofs Nr. 36 laut Cossions- und Ehecontracts vom 7. April 1877 unter den nachfolgenden Beschränkungen resp. vorbehalten:
1. dass die jetzigen Inhaber Vollmeier Ludwig Brand und dessen Ehefrau Luise, geb. Ahlswede, die Herrschaft und
Nutznießung desselben bis zum 2. Juli 1881 sich reherriren und bei der demnächstigen Abgabe desselben die
Leibzucht für sich und die Abfindungen für ihre Kinder nach freien Ermessen zu bestimmen haben,
2. dass der Cossionar August Schütte bis zu jenem Zeitpunkte weder zu Veräußerungen noch zu dinglichen Belastungen
des Hofs befugt ist, erworben, auch denselben jener Braut Anna Dörries zum lebenslänglichen Mitbesitz und
Mitgenuss verschreiben. et. H. L. Bd. III S. 73
Eingetragen 9. April 1877
Wegmann
Zugleich ist die erforderliche Bekanntmachung in den Br. Anzeigen hieneben erlassen
Eschershausen, 9. April 1877
Herzogl. Amtsgericht
(LS). Rägener
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Standesamtsbezirk Dielmissen (umfassend die Ortschaften Dielmissen und Hunzen) Laufzeit 1878 ? 1931
Sign. NLA WO, 130 Neu, 3 Nr. 971
Personenstandes am 6.2.1875 eingeführt. Standesbeamter Ludwig Brand verrichtet 1875 die Geschäfte.
Am 17.11.1882 verrichtet Standesbeamter Ludwig Brand die Geschäfte.
Hiesiger Gemeindeeinnehmer wird am 4.3.1883 August Vogelsang.
Unterzeichnet von Wilhelm Meyer, Gemeindevorsteher.
Brand kann angeblich die Standesamtsgeschäfte nicht mehr vornehmen, dafür wird am 14.3.1883 Wilhelm Meyer Standesbeamter mit der Begründung, dass Meyer jetzt Gemeindevorsteher ist. Brand währt sich.
1.) Standesbeamter Brand, früherer Gemeindevorsteher von Dielmissen gab an:
Wilhelm Meyer, jetzt als Gemeindevorsteher gewählt, sei Vertreter des Standesbeamten und habe er, Brand, da Meyer
bei Übernahme des Gemeindevorsteheramts gewünscht habe, auch die Geschäfte des Standesbeamten zu übernehmen
mit der Gemeinde-Registratur auch die Registratur des Standesamts überliefern, dabei aber nicht § 6 des Gesetzes
über die Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.1875 bedacht.
2.) Meyer gab an, da er zum Vertreter des Standesbeamten bestellt sei, so habe er geglaubt mit Ãœbernahme der
Gemeindevorstehergeschäfte auch die Geschäfte des Standesamts besorgen zu können.
3.) Brand gab auch an, er habe nur auf Wunsch des Meyers, Letzteren die Geschäfte des Standesamtes übergeben, sei aber
gern bereit ferner als Standesbeamter zu fungieren.
Der geehrten Verfügung gemäß habe ich den gg. Brand und Meyer am 17. des Monats eröffnet, dass bis auf Weiteres
eine Änderung bei den Standesbeamten nicht eintreten dürfe, genannter Brand, daher Standesbeamter, genannter Meyer aber als dessen Stellvertreter zu fungieren habe.
Eschershausen, 18.3.1883 gez. Tampke, Amtsvoigt
Nächster Brief: das Gleiche
Holzminden, 21.3.1883 Herzogliche Kreis-Direktion W. Borchers
Antwortschreiben vom Amtsvoigt Tampke Eschershausen, 8.4.1883
An Hohe Herzogl. Kreis-Direktion zu Holzminden
Im Auftrage des hiesigen Leibzüchters Herrn Ludwig Brand, berichte ich ergebenst, das derselbe wegen Augenschwäche
sein Amt als Standesbeamter hiermit niederlegen müsse.
Dielmissen, d. 24.10.1897 Gemeindevorsteher August Schütte
Schütte wird sein Nachfolger als Standesbeamter.
Der bisherige Vertreter des Standesamtes in Dielmissen und Hunzen, Landwirt Wilhelm Meyer wünscht sein Amt bis auf weiteres nicht wieder zu legen.
Eschershausen, 30.10.1897 Brünig, Amtsvoigt
Am 2.11.1897 wurde Schütte als Standesbeamter genehmigt. Holzminden, d. 2.11.1897
Das Herzogl. Staats-Ministerium Department des Innern zu Braunschweig wurde vom Herzogl. Kreis Direktion Holzminden wegen Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Dielmissen informiert.
Holzminden, d. 2.11.1897 Herzogl. Braunschweig-Lüneb. Kreis Direktion
Wurde vom Herzogl. Staatsministerium Braunschweig am 17.11.1897 für den Standesbezirk Dielmissen-Hunzen bestellt. Schütte musste darauf einen Eid leisten.
Vollmeier Wilhelm Meyer, 72 Jahre alt, tritt als stellvertretender Standesbeamter zurück, dafür kommt am 27.12.1903 Vollmeyer Carl Meyer
Bestallung am 29.12.1903
Das Staatsministerium bestätigt dieses am 4.1.1904
Vollmeier Karl Meyer, 40 Jahre alt wurde am 31.1.1904 vom Herzogl. Staatsministerium zum Standesamtstellvertreter bestellt. Legt ein Eid ab.
Schütte will das Amt als Standesbeamten am 23.5.1908 niederlegen, dafür will Wilhelm Meyer dieses Amt übernehmen.
Als Stellvertreter soll der Vollmeier August Hundertmark werden.
Neubestellung eines Standesbeamten und Stellvertreters am 9.6.1908 vom Herzogl. Braunschw. Kreisdirektion.
Karl Meyer, Alter 65 Jahre, Landwirt, Standesbeamter seit 1908
August Hundertmark, Alter 58 Jahre, Landwirt
Gemeindevorsteher Heinrich Breier, Dielmissen 12.10.1928
Bei der Gemeinderatssitzung wurde Karl Meyer als hiesiger Standesbeamter das Misstrauen ausgesprochen, weil bei der Einschulung der Kinder bei der Anmeldung Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Er hat Kinder gemeldet, die verstorben waren, oder er hat Kinder zur Anmeldung vergessen.
Holzminden, d. 10.3.1930
Meyer tritt freiwillig zum 1.1.1931 zurück.
Karl Breier, Gemeindevorsteher wird als Standesbeamter. Bestallung am 1.1.1931
Vertreter werden vorgeschlagen:
Fabrikarbeiter und Anbauer August Ahrens * 9.8.1884 in Ockensen
Großköter August Schütte Nr. 7
Vollmeier Wilhelm Dörries Nr. 40
August Ahrens wird Standesamtvertreter und wird am 1.4.1931 für 3 Jahren vereidigt.
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