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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 999 Seite 47 - 48, 14 Jul 1774.
Ehestiftung: 21 Alt 999 Seite 47 - 48 vom 14.7.1774 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Grupen und Sophie Dorothee Renziehausen
Zu wissen, das zwischen Johann Heinrich Grupen weyl. Halbmeyers Heinrich Harm Grupen in Lüerdissen hinterlassenen Sohn und Sophie Dorothee Renziehausen des Halbmeyers Heinrich Wilhelm Renziehausen in Capellenhagen Tochter Dato folgende Eheberedung getroffen worden. An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihrem Bräutigam zu und verspricht ihr deren mitgegenwertiger Vater zum Brautschatz mit zugeben: Zwey Hundert Reichsthaler baaren Gelde sogleich nach errichteter Ehestiftung bezahlet werden sollen, für die Hochzeit 20 Thaler, ein fettes Schwein oder dafür 5 rth. ein Faselschwein in natura eine Kuh und ein Rind, für ein Pferd 15 Thaler und einen Brautwagen mit folgenden Sachen, nemlich 1 Kleider- und 1 Eße Schrank, 1 Cofre, 1 Trinkkanne, einen Böte Tubben, ein bereitetes Bette nebst Bette Sponde auch übrigen Kleinigkeiten nicht minder 20 Stiege Linnen, 12 neue fertige Säcke und 20 Bothen Flachs. Der Bräutigam bringt seiner Braut zum Gegenvermächtniß hierwiederum zu, den von seinen seel. Vater herkommenden Halbmeyer Hof in Lüerdissen mit Zubehörungen Recht und Gerechtigkeiten, Vieh, Geschirr, und Hausgerethe nichts von allem aus beschieden, Schulden und Anpflichten wovon aber der noch lebenden Mutter welche bey ihrer bekanten Schwachheit ein der des andere sind bey sich behalten muß, folgende Leibzucht gereicht wird Anderthalb Morgen vor der Landwehr an Wilhelm Hartmann, 1 ½ Morgen in Gegenfelde bei Conrad Renziehausen, und 1 ½ Morgen im Clußfelde bey Wilhelm Hartmann belegen, frey aus und zu bestellen die Wiese in St. Johannis Gemeinde Anger ganz und von der kleinenWiese auf dem Ihte den Dritten Theil, den Garten an der kleinen Breite Dichte vor dem Hofe ganz und in dem andern Garten nicht mit dere unten Hartmann belegen des vorderste Stück Grabeland auch den Birnbaum hinten dem Hause und von dem Birnbaum vor dem Hause die Hälfte des Obstes zur Wohnung die kleine Stube in Hause, die Kammer dabey und die Böhne darüber, die Leibzüchterin hat die Freiheit von des Hauswirths Brennholze ihre Feuerung zu nehmen, jedoch muß sie an an ihre jährlich die Bezahlung für 1 ¼ Malter Holz und zwey Schok Waasen zu Guthe geben, sie nimmt da das Vieh nun jetzt auf dem Hofe ganz betrichtlich ist eine milchende Kuh und ein Rind mit auf die Leibzucht, empfängt auch jährlich zu Jacobi ein Faselferken und jährlich 1 Schock Eyer die Leibzüchterin wird vom Nachlasse begraben und was denn noch übrig bleibt, wird unter die sämtlichen Kinder vertheilt. Von des Bräutigams Schwestern ist die älteste an den mitgegenwertige Vollmeyer Christoph Beckmann in Dielmissen verheirathet, welche das mehrste schon empfangen hat, die zweite hat sich mit den Soldat Heinrich Christoph Goemann verehelicht, welche gleichfals schon verschiedenes empfangen hat, was diesen beyden noch zukommt, muß Bräutigam nach Billigkeit abführen, außer diesen hat selbiger noch einen unverheyratheten Bruder und drey unverheirathete Schwestern erstere ist nicht recht gesund und soll also wenn er zu keiner Heyrath gelangt, Zeitlebens die freye Wohnung und Verpflegung auf dem Guthe behalten, davon frey begeben werden, und sein Brautschatz dagegen in Guthe bleiben, welches alles denn auch statt findet wenn irgend eine der unverheyratheten Tochter wegen etweiger Ungesundheit unvereheliget bleibe. Übrigens bekomt jedes dieser noch unverheiratheten Kinder in billigen terminen und so wie sie die Reihe trifft nun sie zu Ehren gelangen, folgende Ablage, Fünfzich Reichsthaler an Gelde, 1 Pferd oder 15 Thaler, 1 Kuh, 1 feist Schwein wenn Mast ist, 2 Faselferken,
1 Kleider und 1 Eßschrank, 1 bereitetes Bette, 1 Ehrenkleid, Keuper und Kannen, 1 Morge Laken?, die freye Hochzeit oder
10 Thaler wovon der Brautschatz in so fern er in baarem Geld besteht, in jährlichen terminen von 10 Thaler wie die verheyratheten Kinder die Reihe trifft, abgeführet wird, welches denn eben die Ablage ist,welche den beyden ältesten bereits verheyratheten Schwester verschrieben ist. Todesfälle bestehend wollen sich Braut und Bräutigam nach bestrittenem Ehebette einer den andern beerben. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart der Braut und des Bräutigams der Brautvater und die über die Grupischen Kinder bestelten Vormündern Johann Jürgen Henze aus Kirchbrak und Johann Hennie Grupe aus Oelcassen, nicht minder des Stallmeister Reidden aus Lüerdissen, des Bräutigams genante Schwester und Schwager Christoph Beckmann aus Dielmissen als niedergeschrieben, vorgelesen und genehmiget werden, so ist die gebethene Confirmation so viel das Vermögen des Bräutigams betrifft, Salvo tamen jure Serenissimi et cujurvis Tertii Amtswegen damit ertheilet.
Uhrkundlich So geschehen Wickensen den 14. Juli 1774
(L. S.)
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