Quellen |
- [S3] Sonstiges.
Vollmeier in Tuchtfeld auf Hof Nr. 6, die Familie Schneberg hatte laut Wickenser Erbregister von 1545 einen Huf mit 3 Hufen Landes (90 Morgen)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung von Curdt Albrecht und Catharina Schneeberg, Tuchtfeld anno 1599
Diese Ehestiftung befindet sich in der Kirchenchronik Halle, 16-18. Jahrhundert, Seiten 322a, 223, 223a und 324
Curdt Albrecht und Jungfer Catharina Schneeberg, beide aus Tuchtfeld, den 1. Xbris (Dezember) anno 1599.
Der Bräutigam bekommt wegen seiner Braut Ihres Vaters Behrendt Schneeberg Haus, Hof, Land und alles Vieh zum Gedeihen des Hauses, die Saat auf dem Felde, gar nichts usbeschieden (ausgenommen), ohne, was hernach in apecie gesetzt. Als haben Behrendt Schneeberg übrigen Kinder Ihres Vaters Kleinodien noch in dem Hause, folgen Ihnen dieselben billig. Auch nimmt der Bräutigam ihn alle Schuld und Unschuld. Die Mutter will bei den Kindern für Lebezeit frei Essen und Trinken, die Cammer, frei Stuben und Feuer haben. Über das soll Ihr Inhaber des Hofes alle Jahr einen halben Malter Roggen geben, Ihr jährlich einen Himten Lein säen, auch weil sie das auch mitberechtigt sei. So für sie das Backhaus zur Wohnung und frei Feuerung, auch drei Bäume im Garten, auch ein Teil im Kohlhofe, auch jährlich drei Morgen Landes, der eine Morgen, der Notacker genannt, der 2. im Kleyfeld auf Hermann Loges Voradt stoßend, der 3. in dem Lücke vom breiten und kleinen Hollen (1 Holle = ¼ - 1/3 Morgen) Aus der Wiese behält sie sechs Schwatt (1 Schwad = ½ Rute breit) Grases. Sie nimmt mit sich einen Kessel nächst dem größten und vom kleinsten einen Palt(?), eine Stande(?), eine Kuh, eine Seite Speck, ein Schwein, so gut es vorhanden, welches, weil sie die Zeit Ihres Abzogest beide Morgen einsäen, auch soll Ihr jährlich ein Fickelein geben, was sie selbst mästen will. Das Land soll ihr frei aus und ein bestellt werden. Doch was die Mutter nicht braucht, sollen Ihre zwei Töchter Catharina und Gesche miteinander teilen. Auch hat die Witwe eine Tochter mit dem Namen Gesche, soll zur Abfindung ein Pferd nächst dem besten, eine Kuh, ein Rind, ein feist zwei Leibschweine, eine Seite Speck, ein Morgen, ein Malter Roggen, Kisten, Kasten, Bettgewand, jungferlich Gewand und Kleider, ein engelischen Hoike und ein halbes Faß Broyhan. Hinwieder in donatiens pp. Nuptias (donatio propter nuptias = Gegengabe des Mannes) bringet der Bräutigam seiner Braut zu einhundert und sechzig Taler, ein Pferd nächst dem besten, eine Kuh, ein Rind, ein feist Zweileibschwein, eine Seite Speck, ein Malter Roggen, zu der Hochzeit zwei Faß Bier, so viel fast als nötig dabei. Da Gesche vor seine ehelichen Hausfrauen mit Tode von fahren würde, erbt die Mutter seinetwegen zehn Taler und seine Kleider. Doch was davon wird übrig sein nach der Witwen Tode, soll alles bei der Stätte bleiben. Nach dem ehelichen Bettlager erbt unter Braut und Bräutigam einer den andern. Doch da sich der Todesfall unter Jahr und Tag zutrüge ohne Leibeserben, soll der Verstorbenen Freundschaft das beste Kleid wieder heraus gegeben werden.
Testes (Zeugen) des Bräutigams: Lüdeke Sporleder aus Esperde, B. Albrecht, Hans Dörries zu Tuchtfeld, Hermann Albrecht zu Halle und Curdt Schütte aus Wegensen
Für die Braut: ?Corvinius? Pastor in Halle, Hans Hermann und Hans Falke zu Tuchtfeld, Hermann Loges, Valentin und Henni Grupe von Bockensen.
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