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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung Curdt Albrecht und Catharina Schneeberg, Tuchtfeld anno 1599
Diese Ehestiftung findet sich in der Kirchenchronik Halle (16. ? 18. Jahrhundert) Seiten 322a, 323, 323a und 324.
Der Text ist stellenweise schwer leserlich und die Bedeutung einzelner Worte oft unklar.
?Curdt Albrecht und Jungfer Catharina Schneeberg, beide zu Tuchtfeld, den 1. Xbris (Dezember) anno 1599?
Der Bräutigam bekommt von seiner Braut ihres Vaters Berendt Schneeberg Haus, Hof, Land und alles Vieh zum Gedeihen des Hauses, die Saat auf dem Felde, gar nichts ausgenommen, ohne, was hernach in specie gesetzet. Als haben Berendt Schneebergs übrige Kinder ihres Vaters Kleinodien noch in dem Hause, folgen ihnen dieselben billig. Auch nimmt der Bräutigam ihn alle Schulden und Unschuld. Die Mutter will bei den Kindern für Lebezeit frei essen und trinken, eine Kammer, frei Stuben und Feuer haben. Über das soll ihr Inhaber des Hofes alle Jahr einen halben Malter Roggen geben, ihr jährlich einen Himpten Lein säen, auch weil sie das mitberechtigt sei. So der Winter werhet --? wüste, Losholz?, so für sie, das Backhaus, zur Wohnung frey Feuerung, auch 3 Bäume im Garten, auch ein Teil im Kohlhofe, auch jährlich 3 Morgen Land, der eine Morgen, der Notacker genannt, der 2. im Kleyfeld auf Hermann Loses Voradt stoßend, der 3. in dem Lücke vom breiten und kleinen Hollen (1 Holle = ¼ -1/3 Morgen). Aus der Wiese behält sie sechs Schwatt (1 Schwad = ½ Rute breit) Grases. Sie nimmt mit sich einen Kessel nächst dem größten und vom kleinsten einen Palt(?), eine Stande(?), eine Kuh, eine Seite Speck, ein Schwein, so gut es vorhanden, welches, weil sie die Zeit ihres Abzogest beide Morgen erntet, sie selbst mesten will. Auch soll ihr jährlich ein Himpten Leinsamen mitgesät werden, auch bekommt sie jährlich ein Fickelein. Das Land soll ihr frey aus und ein bestellt werden. Doch was die Mutter nicht braucht, sollen ihre zwei Töchter Catharina und Gesche miteinander teilen. Auch hat die Witwe eine Tochter mit Namen Gesche, soll dieselbe heiraten, soll sie zur Abfindung ein Pferd nächst dem besten, eine Kuh, ein Rind, ein feist Schwein, zwei Leibschweine, eine Seite Speck, ein Morgen, ein Malter Roggen, Kisten, Kasten, Bettgewand, jungferlich Gewandt und Kleider, ein engelischen Hoike und ein halbes Faß Broyhan. Hinwieder in donatiens pp. Nuptias (donatio propter nuptias = Gegengabe des Mannes) bringet der Bräutigam seiner Braut zu einhundert und sechzig Taler, ein Pferd nächst dem besten, eine Kuh, ein Rind, ein feist Zweileibschwein, eine Seite Speck, ein Morgen Roggen, zu der Hochzeit zwei Fass Bier, so viel fast als nötig dabey. Da Gesche vor seine ehelichen Hausfrauenpflichten mit Tode von fahren würde, erbt die Mutter seine zehn Taler und seine Kleider. Doch was davon wird übrig sein nach der Witwen Tode, soll alles bey der Stätte bleiben. Nach dem ehelichen Beylager erbt unter Braut und Bräutigam einer den andern. Doch da sich der Todesfall unter Jahr und Tag zutrüge ohne Leibeserben, soll der Verstorbenen Freunschaft das beste Kleid wieder heraus gegeben werden.
Zeugen des Bräutigams: Lüdeke Sporleder von Esperde, B. Albrecht, Hans Dörries zu Tuchtfeld, Hermann Albrecht zu Halle und Curdt Schütte zu Wegensen.
Zeugen der Braut: ?Corvinius? Pastor in Halle, Hans Hermann und Hans Falke zu Tuchtfeld, Hermann Loges, Valentin und Henni Grupe von Brockensen
Nach der Eintragung im Taufregister von Halle 1600 Seite 96 hieß der Vater von Hans Albrecht Curdt Albrecht, wohnhaft in Tuchtfeld. In der Landesbeschreibung von 1599 und in den Erbregistern von 1580 und 1625 taucht der Name Curdt Albrecht nicht auf. Das spricht dafür, dass er nur Häusling (= Mieter) war.
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