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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 996 Seite 284, 18 Sept 1762.
Ehevertrag: 21 Alt 996 Seite 284 vom 18.9.1762 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Johann Christoph Brand und Anne Catharina Voges
Zu wißen, das Dato zwischen Johann Christoph Brand des Halbmeyers Franz Heinrich Brand in Linse Sohn als Bräutigam eines und Anne Catharina Voges des Großköthers Christian Voges in Dielmissen Tochter als Braut andern Theils nachstehende Ehepacta abgeredet und beschlossen worden. Gedachte Personen versprachen einander die Ehe und wollen selbige nächstens vollziehen. Die Zeitliche Güter betreffend verspricht die Braut ihrem Bräutigam zum Brautschatz zu zubringen und derselben Vater ihr mitzugeben ein Hundert und fünfzig Thaler baar Geld, ein Pferd, eine Kuh, ein Rind,
2 Schweine, 3 Malter Haber, ein Malter Gerste, 1 Kleider und ein Eßschrank, eine Bette Sponde, ein bereit Bette, ein Ehrenkleid, Stunzen und Stannen. Dahingegen verspricht der Bräutigan seiner Braut zum Gegenvermächtnis seines Vaters Halbmeyer Gut in Linse mit allen Zubehör, welches dieser ihm damit cediret und übergiebet, sich aber folgende Leibzucht referviret, die freye Wohnung und zwar eine besondere Stube, zwey Böhnen über derselben, 3 Morgen Land davon 2 Hollen auf dem Reck Stücke, die Kreipker Pfollen und den Kurzen Orth, den kleinen Kohlhof bey dem Hause, den 4. ten Theil vom Obst die freye Feuerung. Da noch vier Kinder des Bräutigams Geschwister vorhanden sind, so soll in Betracht auf dem Gute kein Vieh Inventarium vorhanden sind, dahingegen die davon abzuführende Schulden sich prater propter auf Fünf Hundert sind ezliche achtzig Thaler belaufen, ein jedes derselben mit 25 Thaler schreibe Fünfundzwanzig Thaler etus? vor, alles davon abgelegt werden, welche also der Bräutigam aus lobet. Die Verlobte wollen übrigens nach vollzogener Ehe ein des andern Erben seyn. Wann ein vorstehendes von dem Bräutigam der Braut, jenes Vater und der Braut Vater praviapraleit ratihabiret, auch um die Amts Confirmation nachgesuchet worden. So dieselbe halvo tamen jure Srmi ac cujusvistertü damit notheilet Uhrkundlich des hier unter gedrüchten Ambs Siegelband neben gesetzter zeitiger Ober und Beamten Unterschrift
Wickensen, den 18. September 1762 Müller
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