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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung 21 Alt 989 Seite 628 ? 630 vom 26.6.1734
zwischen Henny Jacobs in Dielmissen und Engel Catharina Ahlschweden
Im Nahmen Jesu Amen.
Zu wissen sei hiermit, daß heute untern gesetzten Dato zwischen den Ehr und achtbaren Witwer Henny Jacobs in Dielmissen, als Bräutigam, an eins und denn der Ehr und Tugendsahmen Jungfer Engel Catharina Ahlschwede als Braut an anderen theil eine christliche und bestendige Eheberedung mit einander beschlossen und getroffen. Es haben ob gemelte Beyde Vorher in Gegenwart unten Benahnte gezeugen sich Ehlig verlobet und sind gewillet dieses ihr Ehegelöbnis mit ersten durch die Christliche Copulation wollen zihen zu lassen in Liebe und Leid bey ein ander beständig zu beharren. Die zeitlichen Güter und was die Braut ihren geliebten Bräutigam zu freyen betreffend, so muß ihr Stiefvater Johann Horstmann, welches er auch versprochen, von seiner Großköhterey ihr pro Dote mit geben 14 Thaler, 1 Kuh, 1 Lade, 1 halb bereit Bette, zur Hochzeit eine Tonne Broihan und so viel dazu gehörigen Speise.
Weilen auch der Braut ihr seel. Vater Bathasar Ahlschwede (Nr. 17) von seinem herkommenden Meyerhof (Nr. 46) noch 40 Thaler zuständigen Brautschatz hinterlassen, welches seinen Beyden hinterlassenen Töchtern ist vermacht worden, wovon der Braut die Hälfte 20 Thaler gehöret, welches Hermann Ahlschwede (Nr. 46) zu Dielmissen der Braut muß entrichten, und zwar jährlich an jedes Kind von diesen 5 Thaler. Es hat auch die Braut vor ihr selbst erworben 40 Thaler, 1 Kleiderschrank, 1 Lade und 1 Bereitet Bette. Für entgegen verspricht der Bräutigam der Braut seine zu Dielmissen habendes Großköther Gut mit allen zugehörigen Stücken und pertinentien nichts davon außbeschieden bis auf 18 Jahre in völliger possessio zu behalten. Sollte der Bräutigam in ferner Zeit absterben, soll sie anrecht haben, aufs Guth wieder zu freyen und soll der Sohn erster Ehe, wenn er das Leben behält, nach verflossenen Jahren das Gut wieder antreten, und sie zur Leibzucht behalten, alle und jede Stücke wie die vorigen Leibzüchter gehabt haben. Sollte aber der Sohn nicht so lange das Leben behalten, dass er die Köhterey antreten würde, so behält die Braut die Köhterey in Posession. Weil auch der Bräutigam im Hause seinen Schwager hat, welcher nicht gesund ist, soll solcher sein Lebtage im Hause versorget und erhalten werden. Womit also dieser Ehe Contract im Nahmen Gottes bis auf Christliche Copulation beschlossen und sein sie bei Zeugen an Seiten des Bräutigams Hanß Heinrich Fricken, Heinrich Christoph Beckmann, an Seiten der Braut Heinrich Beckmann, Hanß Reinhard Jacobs.
So geschehen Dielmissen, den 26. April 1734
Nach dem der Bräutigam Hennig Jacobs, der Brautstiefvater Johann Horstmann,
Ehevertrag: 21 Alt 994 S. 994 vom 26.10.1751 Johann Heinrich Flörke Vater: Dietrich Flörke vormalig Großköter in Dielmissen Nr. 58 00 Anne Sophie Horstmann Vater: Johann Horstmann Großköter in Dielmissen Nr.17 Brautvater verspricht seiner Tochter sein ehedem mit seiner I. Frau Anna Margarethe Kohlenberg Witwe von Balthasar Ahlswede erheiratetes Großköthergut (nach Ehepacta vom 27.9.1707 --- nicht vorhanden ---- ) zu übergeben. deren Schwester Catarina Margrete Ahlschwede, der Zeuge Heinrich Beckmann, wie auch Hermann Ahlschwede und dessen Mutter Bruder Heinrich Heinemeyer unten gesetzten Dato vorstehenden pacta Dotatia ad Confirmandum übergeben und dann Johann Horstmann nicht allein versprochenden ausgelobten Doben alle Jahr auf Lichtmessen mit 3 Thaler zu Berichtigen, sondern auch Hermann Ahlswede angelobet der Braut zwanzig Thaler und deren Schwester gleichfalls zwanzig Thaler als von seinem Hofe ristirenden Brautschatz und zwar alle Jahr termino Lichtmessen 5 Thaler zu bezahlen, weiter auch nichts bedenckl. dabey zu erinnern vor gefallen, so werden die selben Ambts wegen hier mit Confirmieret Salvo ta: Düre Serm ed cujus vis fertig ihr urkundlich das neben gesetzten Ambts Siegels und meiner des Oberamtsmanns eigenhändige Unterschrift.
So geschehen Wickensen, den 26. Juni 1734 (L.S.) H.F. Freyenhagen
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