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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Gerichtsverfahren um die Hofstelle des wüsten Halbspännerhofes
Anno 1700 Quelle N. St. Archiv Wolfenbüttel 7 Alt B Nr. 858 Berufsgericht September 1700 N. St. Archiv Wolfenbüttel 7 Alt B 858
Bis Oktober 1701 Wegen eines Gartens und der wüsten Baustelle zu Delligsen
August 1700 Auflage vom Amt Greene: Brodthage soll den Hofplatz und Garten an Heinrich Ahlswede von Amts wegen entschädigungslos zurückgeben. September 1700 Brodthage strengt ein Gerichtsverfahren vor dem Appelationsgericht an.
Die Hofstelle ist ruiniert und von Gebäuden entblößt. Sie soll zur Bebauung an Heinrich Ahlswede zurückgegeben werden.
Dabei liegt eine Lehnsbriefabschrift von 1563 und von 1693. Die Entscheidung des Amtes vom
19. Februar 1700.
Die Hofstelle und Garten müssen zurückgegeben werden. Ahlswede soll sich zur endgültigen Entscheidung vor dem Appelationsgericht mit der Nutzung von Hof und Garten noch zurückhalten.
Beiliegend der Kaufkontrakt von Ahrend Peters an den Vogt Hermann Albrecht vom
17. September 1625 = 260 Mariengulden.
Der Hofplatz liegt zwischen Heinrich Haerßen und Andreas Wiesen.
1701 am 13. August. In der Appelationssache von Johann Brodthage bleibt es bei der Entscheidung des Amtes.
Bei der Rückgabe ist die Auflage erteilt binnen eines Jahres die zurückgegebene Hostelle zu bebauen.
1701 am 27. Oktober erfolgt die endgültige Entscheidung des Gerichts. Es bleibt bei der Amtsentscheidung vom August 1700. Heinrich Ahlswede erhält den alten Hofplatz mit Garten ohne Gegenleistung von Brodthagen zurück.
1637 Großvater Conrad Caspar Reichen kauft von seinem Verwalter für Markeldissen dem herzoglichen Vogt Heinrich Albrechten zu Delligsen den Garten und den Kothof für 85 Taler.
Conrad Reichen vererbte diesen Platz an seinen Schwiegersohn Capitain Lieutnant Brodthagen.
Urteil des Amtes Greene vom 4. August im Jahre 1700
In Sachen Heinrich Ahlsweden Klägers gegen Gerhard Heinrich Brodthagen
Beklagter ist der Bescheid demnach Kläger mit denen Lehnsbriefen erwiesen, dass der Hof zu dem Klenkischen Lehen gehöret und ohne consens (Erlaubnis) des Lehnsherren und Fürstlichen Amte alieniret. So soll Beklagter diesen Hof dem Kläger ohne Entgelt hinwieder zu cedieren und abzutreten schuldig sein und gehalten sein von Rechts wegen.
Actum Amt Greene den 4ten August 1700
Gebhard Hagemeyer H. Rühling
Bemerkung: So unterschiedlich kann ein Obergericht bei gleicher Sachlage entscheiden.
Hans Ahlswede hat 1664 im Verfahren 7 Alt J Nr.73 nicht gewagt, diese Rechtssache entscheiden zu lassen,
Ahlswede ./. Brodthage
(7 Alt B 858)
Prozess von 1700 ? 1701 zwischen Heinrich Ahlswede aus Kaierde und Gerhard Heinrich Brodthage um dessen Hof in Delligsen, Ahlswede behauptet, der Kothof sei Lehen. Brodthage hält dagegen, er habe den Hof von seinen Vorfahren übernommen, er sei daher sein Erbe.
Brodthage: Mein Großvater Conrad Caspar Reiche hat den Hof 1637 von Heinrich Albrecht gekauft. Er liegt
(S. 119) in Delligsen, nahe an dem von Heinrich Thiele erkauften Garten. Danach war mein Vater Capitain
Lieutenant Brodthage der Besitzer. Der Hof war eingebrachtes Gut von meiner Mutter, einer ehelichen
Tochter des C. C. Reiche. Seit nunmehr 50, 60, 70 Jahren ist er in unserem beständigen Gebrauch.
(S. 120) Ahlswede behauptet, der Hof sei Klenckisches Lehngut, aus einem ?hervorgesuchten Lehnsbrief?. Er
ist deswegen beim Amt in Greene vorstellig gewesen. Oberamtmann Hagemeyer hat ?darauf sofort
reflectiret? und einen widerrechtlichen Bescheid zugunsten Ahlswedes und zu meinen Lasten erteilt.
(S. 122) Brodthage ist vorher nicht vom Amtmann gehört worden.
(S. 123) Der Kothof, der jetzt nur noch aus einem Garten besteht, gehört nicht zu den zwei Kothöfen der von
den Klencke in Delligsen, ?als ob in Deselitzen nicht mehr Kothöfe wehren?.
(S. 124) Das Amt kann nicht in Abrede stellen, dass ich von diesen zwei Stellen, die Ahlswede zu einer Stelle
und Kothof machen will, zwei Rauchhühner, doppeltes Dienstgeld und Winterreisen geleistet habe.
(S. 125) Abschrift des Kaufvertrages vom 2.1.1637: Harmen Albrecht, der alte Vogt zu Delligsen, verkauft sein
am 17.9.1625 von Ahrend Peters erkauftes freies Haus und Hof in Delligsen, gelegen an Andreas
Wiese und dem von Conrad Caspar Reiche von Heinrich Thiele bewohnen konnte und es ?übern
Hauffen fallen Wollte?, an den Nachbarn Conrad Caspar Reiche, Probst des Klosters Lamspringe.
(S. 127) Zeugen: Daniel Gerhard Hans Fehrmann, Klosterschreiber und Schafmeister, Lamspringe
Hermann Koch, Delligsen
Notar Franciscus Riemenschneider.
(S. 129) Ahlswede war auf dem Amt Greene, am 4.8.1700 erging der Bescheid an Brodthage.
(S. 131) Brodthage gab den Vorgang am 9.8.1700 bei dem Notar Johann Heinrich Rose in Alfeld, im Beisein
der Zeugen Meister Jürgen Wilhelm Peters und Johann Otto Hacke, Bürger zu Alfeld, zu Protokoll.
(S. 135) Auszug Erbregister 1590 betr. Ahrend Peters
(S. 137) laut ER von 1590 hat Arend Peters einen halben Meierhof, nicht aber zwei Kothöfe. Bei diesem
Hofe ist ?kein fuesbreit Lehn?, außer einem Morgen Kirchenland.
(S. 138) Ahlswedes Vater, der Vogt in Kaierde war, hätte es nie zugelassen, dass der von Hermann Albrecht
erkaufte Kothof zweimal in 15 Jahren verkauft wurde, wenn es ein Klenckisches Lehen gewesen wäre.
(S. 139) Laut Lehnsbrief von 1536 haben die Ahlswedes in Delligsen einige Stücke Klenckisches Afterlehen in
Besitz gehabt, diese müssen sie an Ahrend Peters ?verhypotheciret? oder sogar verkauft haben.
(S. 140) Ich, meine Eltern und Großeltern haben diesen Hof seit Menschengedenken in Besitz gehabt.
Ahlswede: Bedankt sich für die Mühewaltung, will aber der Vorladung zum mündlichen Verhör am
(S. 144) 14.10.1700 nach Wolfenbüttel nicht folge leisten. Brodthage will mich mit einem weitläufigen Prozess
überziehen, wogegen ?anzugehen mir mein elender Zustandt, darin ich bey denen bißhero gehabten
teuren Zeiten gerahten, nicht verstatten will?. Er nennt den Herrn Oberhauptmann von Campen zu
Kirchberg und den Herrn Oberamtmann Hagemeyer zu Gandersheim, um diese an seiner statt über die
Sache zu befragen.
(S. 146) Alle drei Greener Erbregister besagen, dass Ahrend Peters und Hermann Albrecht nicht Eigentümer
sondern Colonen der Ahlsweden waren und an diese den Meierzins gegeben haben, folglich die
Sattelstätte an Reiche nicht verkaufen dürfen.
(S. 147) Dies ist amts- und dorfbekannt. Sie haben die Baustätte in den Kriegsjahren unrechtmäßigerweise ohne
Amts-Consens verkauft
(S. 148) Im Lehnsbrief steht, dass die von Klencke die Ahlsweden mit zwei Hufen Landes und zwei Kothöfen
vor und binnen Delligsen belehnt haben. Brodthages Vater hat die Gebäude von der Stelle
abgebrochen und auf eine andere Stätte in Delligsen setzen lassen.
(S. 150) Abschrift des Lehnsbriefes 1693
(S. 153) Amtmann Hagemeyer, Gandersheim: Der Hof zu Delligsen ist Lehen, Ahlswede will den wüsten Hof
wieder bebauen.
Brodthage: (156) Ahlswede bringt mit dem Bericht des Amtmanns Hagemeyer keine neuen Argumente.
(S. 157) Brodthage bittet um Fristverlängerung
(S. 159) Verhandlung (Verhör) am 19.11.1700 in Wolfenbüttel. Brodthage soll binnen vier Wochen zu
Hagemeyers Bericht Stellung nehmen
Brodthage: Der Bescheid des Amtes Greene ist falsch. Den Kaufvertrag zwischen Ahrend Peters und
(S. 162) Hermann Albrecht hat der damalige Amtmann Conrad Meurer geschrieben und aufgesetzt. Er hätte das
nicht gemacht, wenn die Parteien Ahlswedische Colonen gewesen wären.
(S. 164) Ahlswede hat 1683 schon einmal versucht, den bei diesem Hofe erkauften Morgen Kirchenland an sich
zu nehmen, ist aber vom damaligen Amtmann Eckhard gänzlich abgewiesen worden. Hätte Ahlswede
an dem Hof Rechte gehabt, hätte er schon damals nicht versäumt, diese vorzubringen. Die Wohnung
der Ahlsweden liegt kaum eine viertel Stunde von Delligsen und dann hätten sich Ahlswedens
Vorfahren schon längst früher gemeldet, falls sie an diesem Hofe in Delligsen rechte gehabt hätten. Der
Pastor zu Delligsen hat den Garten einige Zeit gehabt, diesen aber jetzt deswegen nicht liegen gelassen,
weil es Ahlswedisches Lehn sei.
(S. 168) Dass Conrad Caspar Reiche das Haus abgebrochen und anderswohin gesetzt, wird nicht erwiesen
werden können, ?man zeige den Ohrt wo es hingesetzet?.
(S. 169) Sollte Brodthage die zwei Stellen abgeben müssen, wäre er ruiniert, hätte kein Gras für sein Vieh und
könnte fast kein Pferd mehr halten.
(S. 172) Bescheid des Amtes Greene von 1683 zu dem Streit des Capitain Lieutnant Johann Brodthage
mit Heinrich Ahlswede um einen Morgen Kirchenland in Delligsen: Brodthage konnte sein
Vorbringen mit schriftlichen Dokumenten beweisen. Ahlswedes Einreden bestanden aus bloßen
Ausflüchten. Er muss den Morgen sofort an Brodthage abtreten.
(S. 173) Abschrift des Kaufvertrages von 1625, angefertigt von Notar Johann Heinrich Rose aus
Alfeld, zwischen Ahrend Peters und Hermann Albrecht über Haus und Hof zu Delligsen, zwischen
Heinrich Haers und Andreas Wiese gelegen. Das Kaufgeld hat sich Albrecht teilweise vom Rat der
Stadt Alfeld und von Hermann Schäeffer aus Groß Freden geliehen.
Ahlswede: In Brodthages Stellungnahme zu Hagemeyers Bericht sind lauter ?leere Luftstreiche zufinden und
(S. 175) zulesen?. Auch wenn doppelte Rauchhühner und Dienste gegeben wurden, müssen es nicht zwei
Hausstellen gewesen sein. Vielleicht hat nur ein Leibzuchtshaus dabei gestanden. Außerdem hat bei
diesem Hofe eine Hufe Steinbergisches Lehngut gestanden und musste daher mehr als von anderen
Höfen erbracht werden. Es ist nicht im geringsten zu widerlegen, dass Ahrend Peters ein
Ahlswedischer Colone war. Er war nicht befugt, den Hof an Hermann Albrecht zu verkaufen.
(S. 187) Notar Johann Christian Hohnstein bestätigt, dass er das Urteil vom 13.8.1701 im Beisein der
Zeugen Johann Ernst Krüger und Johann Georg Böker erhalten hat.
- [S103] Quelle: Archiv der Familie Klencke Hämelschenburg.
Lehnsbrief von Anno 7. Dezember 1712
Ich Leopold von Klencke Churfürstlicher Braunschweig Lüneburg verordneter Drost zu Cachemb, Erbherr zur Hämelschenburg, Rinteln als Ältester meines Geschlechts uhrkunde und bekenne hiermit und Kraft dieses Brief für mich und meiner drei Söhne Georg Ludewig, Georg Wilhelm und Ernst August von Klencken auch Nachkommen und sonsten jedermänniglehen, dass zu einem rechten Erbmanlehn belehnet habe und hiermit gegenwärtig belehne mit Hand und Munde, wie das selbe Recht herkommen und Gewohnheit ist, in Maßen solches beständigten Geschehen kann, den ehrbaren und wohlgeachteten Heinrich Ahlschweden zu Kaier wohnhaft, Ältester seines Geschlechts mit zu behuf seines Sohnes Christian Ahlschweden und seine Vettern Johann Heinrich und Diderich Alschweden, des selig Warners Alschweden von Dielmissen Söhne und derer allerseits Nachkommen Mannig Leibes Lehnserben mit zwei Hufen Landes zum Heydale die Frickenpannen zu Kayerden unter dem Pfluge gehabt mit dem oberen Iberg einem Kothof binnen Kaierde da des genannten Frickenpannen Sohn aufgewohnet hat und in das Gut mit gehören zwei Hufen Landes, die Knoken Hufen genannt, auch zum Heydale gelegen, zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem Niederenhagen genannt auf der Grethufe noch mit zwei Kothöfen zu Delligsen, einer Wiese auf dem Lünierfelde, genannt die Tiesemannswiese. Neun Morgen Landes belegen in der Feldmark Kaierde, in das benannte Holtz mit gehörig 15 Morgen Land in der Feldmark zu Delligsen belegen mit dem Zehnten über den Iberg über dem Heydahle und für über alle diese vorher beschriebenen Güter mit allen dessen Gerechtigkeiten und Zubehörungen wie die belegen sein im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausbeschieden, und von Klencke als Ältester meines oben genannten und meine Lehnserben, will und soll genannte Ahlschweden und dessen mit auch ihrer allerseits männlichen Erben, dieser obgedachten Güter rechte Herren und Beschützer sein wo wann und wie oft Ihnen das Not ist und sie das von uns bitten oder fordern werden. Dieser Lehnsbrief ist in meinem Namen voll angefertigt und mit unserem Lehn secret wissentlich versiegelt.
Haus Hämelschenburg den 7. Dezember 1712
Lehnsgebühren 24 Taler
Für den Mutschein 1 Taler
Schreibgebühren 3 Taler
Lehnsrevers von Anno 7. Dezember 1712
Als Ältester der Alschweden verpflichtet sich Henrich Alschwede wohnhaft in Kaierde
Ich Henrich Alschwede von Kayer bekenne hiermit für mich und meine in dem Lehnsbrief mit Benannte, dass Ich vom Hochwohlgeborenen H. Herrn Drosten Leopold von Klencken der in dem Lehnsbriefe Specificirte Güter, so von den von Klencken Meiner Vorfahren bisher Zu Lehn getragen jetzo wiederum empfangen habe und Verpflichte mich demnach für mich und meine Mitbelehnten dass Wohlgedachtem meinen Lehnjunkern seiner Erben neben Agnaten und Lehns. Ich und Meine Mitbelehnte wegen solcher Lehngüter wollen Getreu und Hold seyn, derselben frommen und Bestes Wissen tuhn und schaffen, Schaden und Ärger aber abwenden auch in recht und that nicht sein, die meine Hochgeehrten Lehnjunkern vorgenommen werden, dazu die Lehn, sooft der Fall kombt, zu rechter Zeit als in Jahren Frist gebührlich gesinnen und erst deren Situation gehorsamlich erscheinen und gegen Entrichtung der gewöhnlichen Lehen wahr, auch möchte und Schreibgeldes ein dieselben nicht Verringeren oder schmälern, auch ohne derselben consens, und sämtlicher schriftlicher Bewilligung davon nichts adiniren, Verpfänden, noch sonsten Veräußern sondern Vielmehr auch alles andere Tuhn und Leisten was getreue Lehnsleute ihren Lehen Herren zu tuhn schuldig und pflichtig sein. Alles getreulich und ohngefehrlich, auch bei Verlust der Lehn, Uhrkunde habe ich diesen Revers für Mich und den wegen meiner Mitbelehnten unterschrieben.
So geschehen
Hämelschenburg den 7.12. Anno 1712
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