Ahlswede, Johann Henrich Christoph

männlich geschätzt 1721 -


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  • Name Ahlswede, Johann Henrich Christoph  [1
    Geboren geschätzt 1721  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24795  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 14 Aug 2019 

    Vater Ahlswede, Harm Christoph,   geb. geschätzt 1688, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Juli 1757, Heyen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 69 Jahre) 
    Mutter Meyer, Catharine Marie,   geb. geschätzt 1694, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 24 Febr 1774, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 80 Jahre) 
    Verheiratet vor 1717  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F4888  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Dörries, Johnne Engel Margarethe,   geb. geschätzt 1725, Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 18 Nov 1749  Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Ahlswede, Johann Wilhelm,   geb. geschätzt 1752, Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 14 Aug 2019 
    Familien-Kennung F4894  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehevertrag: 21 Alt 993 Seite 529 vom 9.4.1750 im StA Wolfenbüttel
      Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Christoph Ahlschwede und Johanna Engel Margrethe Dörries
      Zu wissen, daß heute unten gesetzte Dato zwischen Johann Heinrich Christoph Ahlschweden Harm Christoph Ahlschweden Ackermann aus Dielmissen Sohn als Bräutigam einer und Johanna Engel Margrethe Dörries des Ackermann Johann Heinrich Dörries in Scharfoldendorf eheliche Tochter als Braut andern Theils nachstehende Ehepacta abgeredet und beschlossen worden. Nachdem nemlich beyde vorgedachte Personen einander die Ehe festiglich zugesagt und sothane gelobniß Dato vor, Gerichte noch mahls wiederholt haben. So ist der Zeitlichen Güter wegen dabey festgesetzt und pacifiret. Des Bräutigams Vater verschreibt seinem Sohn Ein Hundert Thaler baar Geld, welche sofort ausgezahlet werden und wegen der sonst üblichen Mitgift und Aussteuer 80 Thaler schreibe Achtzig Thaler foneshive? wie er dessen benöthiget ist zu bezahlen. Aberdem aber sind gleich anfangs von den Bräutigam Ein Hundert Thaler an der Braut Vater ausgezahlet, welche dieser zum Besten seines Guts um dasselbe von Schulden frey zu machen Vorhabens ist. Dahingegen verspricht der Brautvater seiner Tochter abzutreten und zu verschreiben seinem Herrschaftlich Closter Meyerhof in Scharfoldendorf mit allem Zubehör von allen privat Schulden frey, ohne was seines seel. Bruders Frantz Hilmer Dörries Kinder noch zu fordern haben. Nebendem überläßet er seiner Tochter alles benöthichte Acker Geschirr als einen Wagen, 2 Pflüge, vier Eggen, an Vieh 6 Pferde und ein Füllen, 8 Stück Kuh Vieh, 6 feiste und 4 Fasel Schweine, 3 alte Zuchtgänse und 5 gemästete Gänse, ein Schaf und übrigens Feder Vieh, an Haußgeräht einen neuen Kupferkessel von 12 Eimern, ist einen meßings Kessel von 1 ½ Eimer, einen eisern Topf und einen Kesselhaken, und was sonst im Hause Niet und Nagelfeste ist. Welches alles denn die Braut ihrem Bräutigam zum Brautschatz hinwiderum verschreibt. Von der Braut Vater ist aber noch dabey aus Bedingungen, daß dieses Jahr er und seine andere Tochter bey dem Jungen Leuten an den Tisch gehen wolle, auch diese auf künftiges Frühjahr seine Leibzuchts Länderey besäen sollen, dagegen der Vater ihnen alle eingeerntetes und jetzto vorhandenes Korn überliefert, nur mit dieser Bedingung, daß er davon heraushaben will 2 Malter Gerste und 1 Malter Haber, den 3ten Himten von den weißen Erbsen, den dritten Himten von der Sommersaat, was eingeerntet ist. Den Leinsamen und das raue Flachs sollen die jungen Eheleute Halb ingleichen von den gebackenen Obst 2/3 haben, ferner den Speiseschrank, eine Lade, die Federn und Laken zu ihrem Bett und vor Knechte und Magd die gehörige Betten, nicht weniger allen Vorraht von Butter und Keese, dagegen sie ihm Künftigen Jacobi, wenn er mit seiner Tochter von ihrem Tischabtritt und das Vieh hepaviret wird, wenigstens 24 Pfund Butter und 4 Schock Keese wieder herausgeben sollen.
      Was der Braut verstorbener Mutter an Kleidung nachgelassen, ist unter beyde Kinder gleich zu vertheilen. Zur Leibzucht reserviret sich der Vater im Hause beym Eintritt zur rechten Hand von unten die Cammer mit einer vorzukommenden Stube und Küche biß oben in die HaußCammer und Boden biß an das Giebel Schieß. Die Stube und Küche muß der künftige Hauswirth auf seine Kosten vorbauen, auch nach Gelegenheit einen eisernen Ofen, Kessel haben und Tisch anschaffen, und ist zu erstere das Holz vorrähtig. Vor drey Stück Kuhvieh die benöthigte Stallung, die Freyheit ein Kalb zuzuziehen, welches bey des Haußwirths Kälbern, den ersten Sommer ohngehinnert auf den Grasweg als seye wo es wolle mitgehet. Dem hintern Eckstall an der Scheune, vor die Schweine in der Scheune das Fach unteren Boden auf auf den Balken 2 Spann am Ende wo der Aufzug ist. Den kleinen Baumgarten an Fischers Seite. Doch behalten darin die jungen Leute 3 Birnbäume. Vor dem Hause im Kohlgarten das Stück am Holzhöfe herschießend biß an den Walnuß Baum und gleich soviel an der andern Seite bey der Brende in dem Garten den Dritten Theil vom hinteren Ende. An Gräserey im Hofe bey dem Hause von der Ecke des Zwetschen Hofes gleich hinunter biß auf Piepers Wiese, die Seite an Fischers Wiese ist aber der Hauswirth dessen benöthiget mit dem eigenen Vieh zu behüten, so läßet er des Leibzüchters Kühe mit auch bey den seinen weyden. Wird die gantze Wiese um solche mit fremden Vieh behüten zu lassen, vergrahtet, so bekomt der Leibzüchter davon den dritten Pfennig. An Länderey im Kohlenbergs Felde an der Brenden vom hinteren Ende das zweyte und dritte Stück, davon minus 1 Morgen und das 2te anderthalb Morgen hält. Im Klusfelde auß den Rahecke schießend 2 Stücke an Renziehausen seinem belegen zu 2 Morgen im Wietlages Felde einen Kopf aus den breiten Platz schießend an Christian Böker belegen ingleichen auf den Rischposte zwei Köpfe zwischen Fischer und Bremer belegen, welche Köpfe zusammen 1 ½ Morgen ausmachen. Wenn Sommer Saht geerntet wird, desselben 1 Hbt. Die benöthigte Feuerung frey anzufahren, die Feldfrüchte frey aus und einzubringen, ein Pferd zum freyen Gebrauch. Jährlich um Jacobi ein Faselschweine von des Hauswirths Schweine und zwar nächst dem Besten auszunehmen, wenn der Leibzüchter selbst keine Zuzucht.
      Im Fall, daß der Vater wieder heyraten würde und nach seinem Absterben diese Frau nachließe, so solle dieselbe zugewarten haben die freye Wohnung, das benöthigte Feuerholtz anzufahren, jährlich 1 Malter Rocken, ½ Malter Gersten. Im Garten von denjenigen so vorhin zur Leibzucht ausgesetzt worden, dem dritten Theil an Länderey und Obst. Eine Kuh Winther und Sommer frey auszufüttern. Die nach des Vaters Absterben sodann hinterbleibende Ehefrau theilt den auf der Leibzucht vorhandenen Nachlaß mit seinen beyden Kindern in gleichen Theile, wenn zu forderst die Beerdigungskosten davon abgeführet sind. Die annoch unverheyrathete Tochter soll zur Aussteuer und Ablage zu gewarten haben: Zwey Hundert Thaler davon Einhundert Thaler sogleich an der Hochzeit ausgezahlet werden, als wovor und daß solche richtig erfolgen gegenwärtiger Borchard Lockstedt von Dohnsen als Bürge caviret, die übrigen Einhundert Thaler hergegen werden nach und nach bezahlet und zwar jährlich mit zehn Thaler. Ferner zur Hochzeit 3 Halle Faß Bier und die benöthigte Speise, ein Ehrenkleid oder 10 Thaler, ein bereit Bette, ein Pferd oder zwanzig Thaler einen halben Wagen oder 8 Thaler, eine Kuh oder 8 Thaler, ein Rind oder 3 Thaler, ein feist Schwein, ein fasel Schwein, ein Kleiderschrank, Speiseschrank, ein Koffer, einen Morgen Rocken, ein Malter Rocken, ein Bükel Tubbe und Drinkel Stanne Braken und Schwingelbrett und was auf den Brautwagen gehöret. Weil aber itzt bemeldete Tochter mit einen Schaden am Leibe behaftet, welches ihr an künftiger Heirath hindern möchte, weßhalb denn ihr Unterhalt auf andern Arth zu besorgen. So ist des Vaters Wille, daß die Zeit Lebens ihre freye Wohnung, Feuer und Wärme auf dem Gute bey dem jedesmahligen Hauswirth zu gewarten haben, neben dem aber jährlich 2 Malter Rocken, 1 Malter Gerste, 4 Metzen Erbsen, 2 Metzen Rübesaht, 1 Himbten Saltz, ½ Feist Schwein oder 3 Thaler, eine milchende Kuh zum Gebrauch, welche sie alle Jahr zu wehlen freye macht hat, gestalt an der Hauswirth selbige frey ausfüttert, einen Hbt. Leinsaht jährlich frey mit zu säen und ein und auszubringen. Da gegen bleibt sodann ihre vorhin beschriebenen Ablage mit übrigem Nachlaß im Gute, wenn sie davon zufoderst zur Erde bestattet ist. Übrigens Declariren beyde Verlobte, daß sie sofort nach vollzogener Ehe und zugeschlagener Ehedecke ratione ihres beyderseitigen Nachlaßes einander völlig erben wollen, so daß dessen übrige angehörige daran Kein Theil nehmen. Und wie bestehende Ehepacta welche bereits untern 8.ten 11. a. p. (1749) zur Ambts Confirmation überreicht worden, wegen verschiedener danach darin vorgetragenen Punkte aber nicht genehmiget wurden können. Daher die selbe Dato anderweit in gegenwart Braut und Bräutigam als nun mehrigen jungen Eheleuten, jener Vater, dieses Mutter, Borchard Lockstedt des Brautigams Schwager, des Schulmeister Dörries von Lüerdissen, Christian Böker und Christoph Stichnoth als Zeugen, vorgenommen, theils die contrahenten darüber verglichen, theils Amtswegen dieselbe reguliret und moderiret und solcher gestalt von obstehet eingerichtet worden. So wird Amtswegen die gebethen Confirmation Salvo tamen jure Srmi ac cujusvis tertü nun mehr damit ertheilet. Uhrkundlich des hieruntergedrückten Amts Siegels und unten gesetzter Unterschrift. Wickensen, den 9. April 1750 (L.S.) A.P. Freyenhagen (L.S.) G. Müller