Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 991 Seite 173 - 174, 3 Sept 1741.
Ehestiftung: 21 Alt 991 Seite 173 - 174 vom 3.9.1741
Pacta dotalia zwischen Harm Christioph Stichnoth und Anna Elisabeth Ahlswede, de 1741
Im Nahmen der herzoglichen Dreyfaltigkeit ist heute unten gesetztes Dato eine Christliche Ehe beschlossen zwischen den Ehrbarhren Witwer Harm Christoph Stichnothen als Bräutigam und der Ehrsahmen Jungfer Anna Elisabeth Ahlsweden als, wobey wegen der zeitlichen Gühter folgendes per modum pacti et contractus beliebet und abgehandelt ist. Der Brautvater Harm Ahlswede verspricht seiner lieben Tochter zum Brautschatz mit zu geben:
1.) 100 Thaler an baargelde, welche mit der Zeit in terminen nach Vermögen bezahlet werden sollen.
2.) ein Pferd das 3. nächst den 2 besten 3.) 2 Kühe 4.) 1 Feist Schwein und 2 Fasel Schweine
5.) 1 Morgen Rocken und 1 Malter Rocken 6.) 1 Ehrenkleid nebst Kisten, Laden und was sonst auf den Brautwagen gehöret 7.) vor den Halben beschmiedeten Wagen 8 Thaler 8.) 1 Seite Speck 9.) vor der Hochzeit 15 Thaler oder solche in natura zu erhalten und 2 Halbefaß Bier dazu.
Der Bräutigam hergegen verschreibt seiner vielgeliebten Braut sein ganze Großköhter Guht und aller Zubehör in und vor Dielmissen belegen, das Kind aus 1. Ehe bekommt demnächst, wenn es zu Ehren gelangt sei Mütterlich eingebrachtes oder was ihm als denn nach Beschaffenheit des Guhtes und von rechts wegen zu getheilt worden kann. Wegen der Leibzucht welche des Bräutigams Vater zu genießen hat, item wegen der Ablage der 2 Brüder bleibt es bey des Bräutigams erster Ehestiftung wie nemlich dieser Posten darin Determiniret sind. Nach christlicher Copulation ist einer des anderen völliger Erbe. Zeugen hierbey gewesen an des Bräutigams Seiten Hans Heinrich Klingenberg und Ascanies Dörries, an der Braut Seite Christoph Meyer und Borchart Locksteht?
Diedelmissen, den 3. September 1741
Demnach vorstehende Ehepacta von dem Brautvater Harm Christoph Ahlswede und dem Bräutigam Harm Christoph Stichnoth zur Amtsconfirmation übergeben worden, so ist derselbe Salvo tamen jure Sernt ac cujuscung tertii damit ertheilet; Uhrkundlich des neben gesetzten Amts-Siegels und --? des Oberamtmannes eigenhändigen Nahmens Unterschrift
Wickensen, den 4.11.1741 (L.S.) H.F. Freyenhagen
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