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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 999 Seite 19 - 20, 8 Mrz 1760.
Ehevertrag: 21 Alt 999 Seite 19-20 vom 8.3.1760 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Heinrich Wilhelm Ahlschweden und Anna Maria Eleonore Heinemeyer
Zu wissen, daß zwischen Heinrich Wilhelm Ahlschweden des verstorbenen Vollmeyers Harm Ahlschweden in Dielmissen Sohn als Bräutigam eines und Anna Maria Eleonore Heinemeyer des Halbmeyers Harm Heinemeyer in Hunzen Tochter als Braut andern Theils nachstehende Ehepacta abgeredet und geschlossen worden: Beyde Personen versprechen einander die Ehe und wollen selbige nächstens vollziehen. Die Braut lobet ihrem Bräutigam zum Brautschatz aus, so derselben Bruder als Besitzer des väterlichen Gutes abzuführen schuldig ist, 200 Thaler, schreibe Zwey Hundert Thaler, wovon an der Hochzeit Ein Hundert Thaler, das übrige aber jährlich in terminen mit Zehn Thaler berichtigt wird. Ferner ein Pferd nächst den Zweit besten, zwei Kühe, ein feist und zwey Fasel Schweine, eine Seite Speck, ein Malter und ein Morgen Rocken, ein halber beschmiedeter Wagen, ein Kleiderschrank, eine Lahde, ein bereit Bette, ein Ehrenkleid, und noch sonst noch auf den Brautwagen gehört, zu der Hochzeit 2 halbe Faß Bier nebst der dazu gehörigen Speise, oder davor zwanzig Thaler. Dahingegen verschreibet ihr der Bräutigam zum Gegenvermächtniß sein ihm vom Vater angeerbte Vollmeyer Guth in Dielmissen mit allem Zubehör, Ackergeschirr, Haußgeräte, Feld und Vieh Inventarien.
Des Bräutigams Mutter behält zur Leibzucht, nächst der freyen Wohnung an Länderey, das Stücke auf dem Hohlen Weg an Christoph Meyers Lande her belegen zu zwey Kleinen Morgen, den großen Krummen Acker an Christoph Dörries belegen zu 1 ½ Morgen, das Fahren Stücke an Hanß Heinrich Möllers Lande belegen zu 1 ½ Morgen an Wiesewachs das himtere Stüke zu 1 ½ Morgen stark in der großen Wiese neben den Kohlgarten belegen, an Grabe Land das Stücke an Kohlenbergs Zaun, nebst der dabey vorhandenen Gräseweg. Den dritten Theil von allem Obst, so wohl grün als getrocknet. Die Weyde vor Kuh und Kalb da, wo des Hauswirths Kühe und Kälber geweydet werden. Jährlich einen Himten Lein mit zu saen, ein Schwein um Meytag aus von des Hauswirth Schweinen nächst dem besten zu nehmen, Zehen Nächte das Hürde länger als 5 zum Rocken und 5 zur Gerste, Zwey Selle Wolle von der Schaf Schur, alle vierzehn Tage einen Tag die Schaf Milch, das benötigte Holz von des Hauswirths Holze zu nehmen, einen Himten Saft und einen Himten Weizen. Die Leibzuchts Länderey ?wird durch den Hauswirth frey? beackert, gedünget und die Früchte eingefahren. Wenn die Leibzüchterin verstirbt, soll sie aus dem Gute begraben, ihr Nachlaß aber unter sämtliche Kinder getheilt werden. Übrigens wollen Verlobte sogleich nach zu geschlagener Ehedecke einander vollig erben und wird vorstehendes von dem Bräutigam, der Braut, derselben Bruder, jener Schwager Christoph Stichnoth Nahmens des Bräutigams Mutter, auch Hanß Jürgen Böker praviapralectione ratizatiret worden, so ist die gebetene Amts Confirmation falvo tamen jure S-- accujurvis tertü darüber ertheilet.
Wickensen, den 8. März 1760 A. P. Freyenhagen G. Müller
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Streit um den Lehnszins vor dem Gericht in Greene Anno 1775
Verfahren um die Lehnszinsen
In Sachen Christoph Ahlschwede weiland Werner Ahlschwede Sohn zu Dielmissen als Kläger an Ernst Heinrich Ahlschwede zum Middahl bei Kaierde Erben nun Johann Christian Brockmüller daselbst als Beklagter punkto der von diesem an jenen Hof praestirenden Lehnszinse wird hiermit zum Bescheide ertheilet: Dass da Balthasar Ahlschwede, des Klägers Vaters Bruder ohne Hinterlassung einiger Lehns-Erben verstorben, dessen Lehn-Theil nunmehr dem Kläger zufalle, und Beklagter sich davon nichts anmaaßen könne, sondern die an Werner Ahlschweden nun dessen Sohn den Kläger nach Inhalt des hiesigen Fürstlichen Amts-Decreti vom 1. Juli 1716 alljährlich zu liefernden 4 2/3 Himten Roggen und 9 1/3 Himten Hafer an sothanen Hof zu Dielmissen ferner abzuführen schuldig. Decretum publ in praeh Actoris Mandatarie, Wilhelm Ahlswede aus Dielmissen, und des Beklagten Johann Brockmüller aus Middahl bei Kaierde Amt Greene den 6, Januar 1775
Teichmüller
Eingabe der Mitbelehnten Ahlsweden
Anno 1781 erfolgt eine Eingabe der Mitbelehnten an das Amt Greene mit der Bitte um eine Grenzfestlegung im Einvernehmen mit der Lehnsherrschaft.
Anzeige vom Ableben des Vasallen Christoph Ahlswede aus Dielmissen
Hochfürstlich. Braunschweig. Lüneburgisches
zum fürstl. Amte Greene
Hochverordnete Herrn Beamte
Wohlgebohrene Herren
Hochzuehrende Herrn!
Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 8 Alt Greene Nr.116
Euer Wohlgeborene wollen hochgeneigt geruhen, dass wir uns erdreisten in Unterthänigkeit vorzutragen, was maßen der Lehnträger des Middahlschen Lehns vor Delligsen, Christoph Ahlswede zu Dielmißen wohnhaft mit Tode abgegangen, solches Lehen aber auf einem von unserer Familie, laut Lehnbriefes wieder fällt. Da nun aber solches Lehen, keiner von uns tragen kann, ehe derselbe nicht weiß wie viel Morgen Land, würklich dazu gehöre, indem vieles Land so nach Middahl gehöret bereits mit Buschwerk bewachsen und zur Forst genommen worden, ein neuer Lehnträger von dem Herrn Major von Klenke als Guthsherr, aber mit nächsten bestimmet werden soll: so ersuchen wir Euer Wohlgeborene gantz gehorsamst diese Sache in Ansehung der Länderey so zu Middahle gehöret, hochgeneigt zu untersuchen und die Versteinerung der Grentze der Middahlschen Grenze stattfinden zu lassen, indem wir ohne solche Festsetzung das Lehen nicht übernehmen können. Wir Leben der Hoffnung Eurer Wohlgeborene werden uns unsere Bitte nicht versagen, sondern uns mit einer geneigten Resolution auf das baldigste erfreuen, als warum wir in Unterthänigkeit gantz gehorsamst bitten, im tiefen Respekt verharrend.
Eurer Wohlgeborene unterthänige Knechte
Wilhelm Ahlschwede in Dielmißen (Hof Nr. 46)
Peter Ahlschwede in Barbel (Barfelde)
Rudolph Ahlschwede in Kayer
Christoph Ahlschwede in Kayer
Johann Ahlschwede in Imsen
Engelhard Ahlschwede in Scharfoldendorf
Johann Hinrich Ahlschwede in Kayer
Kayerde, den 8ten Januar 1781
Aus dem Text geht die feste Beziehung innerhalb der Familie Ahlswede zu dem Lehen in Kaierde hervor.
Der als verstorben genannte Christoph Ahlswede (+ 1780) bewirtschaftete als Halbspänner den Halbspännerhof Nr. 55 in Dielmissen. Die Erbfolge in Kaierde war durch Vertrag geregelt. Falls der jeweilige Hofbetreiber keine männlichen Erben hinterließ, so fiel der Hof an eine andere Ahlswedische Linie mit männlichen Nachkommen.
Anno 1781 wurde ein neuer Lehnsbrief
angefertigt. Der Lehnsbrief ist nicht mehr vorhanden.
Der neue Lehnsälteste war Wilhelm Ahlswede aus Dielmissen (Hof Nr.46).
Lehnsrevers von Anno 10.Februar 1781
Ich Wilhem Alschwede seel. Harm Christoph zu Didelmissen Amt Wickensen nachgelassener Sohn als Senior der Ahlsweden, thue kund und bekenne hierdurch für mich und meine mitbelehnte, demnach der Hochwohlgeborenen Leopold von Klencke Churhannöverscher Obervogt Lüneder Erbherr zur Hämelschenburg Rinteln Langwedel Schlüsselburg Lügde pp in Vollmacht des käiserl.? Cammer Herrn Ernst August Klencke als Senior der Klenckischen Familie mich heute laut Lehnbriefes belehnet haben, so verspreche und gelobe hiermit für mich und meine Mitbelehnten dass Wohlgedachtem meinen Lehnjunkern seiner Erben neben Agnaten und Lehns. Ich und Meine Mitbelehnte der sich seiner Hochwohlgeboren und diro? Lehnfolgern, will getreu Hold und gegenwärtig seyn, nichts davon versetzen noch verpfänden meines Guthsherrn bestes befördern, allen Schaden der Möglichkeit nach abwenden und verhindern, auch auf begebenen Fall jedesmahl neuthun, recongnosciren und die Prastaanda prastiren auch sonsten thun und lassen wolle was einem getreuen und ehrliebenden Vasalle woll eigent und gebühret dessen zu Uhrkunde habe diesen Axvers Vor mich und meine Mitbelehnte eigenständig unterschrieben, und von mir gestaltet.
So geschehen Hämelschenburg den 10ten Februar 1781 Wilhelm Ahlswede
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