Dörries, Hanß Henrich Wilhelm Ludwig[1]

männlich 1765 - 1818  (53 Jahre)


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  • Name Dörries, Hanß Henrich Wilhelm Ludwig  [2, 3
    Geboren 10 Jul 1765  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben 12 Jul 1818  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Occupation 1 Aug 1824  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Vollmeier in Dielmissen Nr. 47 
    Personen-Kennung I24705  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 12 Jul 2019 

    Vater Dörries, Johann Heinrich,   geb. um 1723, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 27 Jun 1779, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 56 Jahre) 
    Mutter Kohlenberg, Anna Sophie Eleonore,   geb. geschätzt 1727, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Jan 1775, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 48 Jahre) 
    Verheiratet 14 Okt 1746  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [4
    Familien-Kennung F4840  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Vespermann, Justine Eleonore Johanne,   geb. 10 Apr 1779, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 24 Jun 1821, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 42 Jahre) 
    Verheiratet 9 Aug 1796  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [5
    Kinder 
    +1. Dörries, Heinrich Wilhelm Ludewig,   geb. 26 Jul 1798, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 17 Jun 1847, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 48 Jahre)
     2. Dörries, Johann Friedrich Conrad Carl,   geb. 4 Mai 1800, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 3 Jun 1800, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 0 Jahre)
     3. Dörries, Justine Friederike Henriette,   geb. 28 Jun 1801, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 12 Sep 1802, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 1 Jahre)
     4. Dörries, Hanne Sophie Caroline,   geb. 15 Apr 1807, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    +5. Dörries, Hanne Justine Louise,   geb. 8 Jan 1810, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 25 Apr 1868, Fölziehausen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 58 Jahre)
     6. Dörries, Hanne Christine Caroline,   geb. 21 Jul 1812, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 22 Feb 1872, Wallensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 59 Jahre)
     7. Dörries, Heinrich Wilhelm Christian,   geb. 23 Dez 1814, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 12 Jul 2019 
    Familien-Kennung F4857  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 1006 Seite 26 ? 30, 29 Apr 1806.
      Pachtvertrag zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Vollmeyer Ludwig Dörries, jun.Zu wissen, dass zwischen dem Vollmeyer Ludwig Dörries, jun., in Dielmissen und dem Gastwirt Johann Friedrich Kuhlmann daselbst nachstehender Pacht Contract verabredet und geschlossen worden.Es verpachtet nemlich der Vollmeyer Ludwig Dörries jun. von den zu seinem Sub. Nr. 47 cataftvirten Vollmeiergute in Dielmissen gehörigen Grundstücken an Länderey 91 Morgen so sämtlich pfluggängig und in der Art wie weiter unten beschrieben ist, ingleichen die unten benannten Wiesen von 11 Morgen, mit der auf dem Gute vorhandenen Scheuer; unter folgenden Bedingungen: 1. der Pächter Gastwirth Johann Friedrich Kuhlmann macht sich verbindlich für jeden Morgen Land so ihm in Pacht überlassen wird jährlich 3 rth. für jeden Morgen Wiesenwachs 4 rth. jährlich bezahlen zu wollen.2. Geht diese Pacht von längst abgewichenen Ostern 1806 angerechnet auf 12 nach einanderfolgende Jahre mithin bis Ostern 1818 wehrend welcher Pachtjahre3. Pächter die gepachteten Grundstücke seiner besten Convirung nach, jedoch wirthschaftlich nutzen und gebrauchen solle, und möge. Wenn jedoch4. die Scheuer vor jetzt einer Reparatur bedürfe, müsse und solle dieselbe zuvor in gehörigen und brauchbaren Stand gesezt werden, wogegen er denn wehrend der Pachtungs-Jahre die daran vorfallenden Reparaturen selbst und ohne an Pachtgelde deshalb etwas zu kürzen, stehen und übernehmen muss.5. Macht Pächter sich verbindlich die sämtlichen von dem Gute zu leistenden onera und Abgiften so woll die Herrschaftlichen als guthsherrlichen Gefälle, auch die vorfallenden Einquartierungs-Kosten selbst zu stehen, solchergestalt, dass Verpächter davon überall weiter nichts wie die Reihelasten als Jagden, Wachten zu besorgen hat6. Verspricht Pächter das jährlich fällige Zehntpachtgeld außer dem afterirten Pachtgelde besonders zu übernehmen, auch den Zehnten, wenn es der Fall seyn sollte in natura ziehen zu lassen, ohne dieser halb an Pachtgelde etwas zu kürzen.7. Da außer dem Verpächter nun auch noch ein Leibzüchter vorhanden ist, mithin eine doppelte Leibzucht gehalten werden muß, übernimmt Pächter beyde Leibzuchten zu beackern, alle nöthigen Fuhren in und außer der Erndte, die erforderlichen Holz und dergleichen Fuhren ohnentgeltlich zu verrichten, und zu besorgen. Wobey denn8. verabredet ist, dass so wie der alte Leibzüchter mit Tode abzahlt, dem Pächter das ganze Leibzuchtshaus frey in Gebrauch überlassen werden solle, solches seiner besten Conveninz nach zu gebrauchen, gleichwie 9. auf diesem Fall die Leibzuchtsstücke dieses Leibzüchters ihm Pächter gegen das nämliche locarium wie die übrigen überlassen werden sollen, welche Leibzuchtsstücke jedoch10. pachtlos werden, wenn gegenwärtiger Pacht-Contract abgelaufen seyn wird.11. Und da der Verpächter das ganze Wohnhaus nebst der vorhandenen Stallung zum privativen Gebrauch für sich behält, kann Pächter daran überall keinen Anspruch machen, wogegen aber und12. er dann auf mit den an diesen Gebäuden vorfallenden Reparaturen überall nichts zu thun hat.13. Ist Pächter gehalten, dass Pachtgeld, welches nach Abzug der zu Gelde angeschlagenen, von Pächtern abzuführenden öffentlichen und Guthsherrlichen praehtationen und Abgiften, deren Betrag auf jährlich 115 rth 6 ggr. 6 Pf. angenommen ist, und zwar für die Länderey und Wiesen vor jetzt 201 rth. 29 ggr. 2 Pf. beträgt, in zwey Terminen nemlich auf Martini und Ostern jedes Mal ans Amt ohnweigerlich abzuliefern, und zwar halb in Braunschweigl. halb in gangbarer Convent. Münze jedoch nicht unter 2 ggr. Stücken. So viel14. den Punkt der Remission anbetrift, entsagt Pächter allen darauf zu machenden Ansprüchen, außer wenn in allen Drey Feldern Totaler Misswachs, oder durch Krieges Verherung oder andern außerordentliche Unglücksfälle so gar nichts ernten solle, welches jedoch Gott in Gnaden verhüten wolle, da denn für das Jahr ihm die Hälfte des Pachtgeldes erlassen seyn soll.15. Wenn nun die Pacht abgelaufen muss Pächter die gepachteten Stücke in empfangenen Zustande wieder abliefern und liegen lassen16. Uebernehmen Pächter und Verpächter die Contracts Gebühren jeder zur Hälfte, so wie17. und endlich Pächter wegen richtiger Abführung der Pachtgelder, und gehöriger Erfüllung des Contracts sein gesamtes Vermögen, so viel nemlich dazu von nöthen zur unverbrüchlichen Sicherheit zu setzen, sich ausdrücklich da mit verbindlich macht. Uebrigens besteht das gepachtete an Land und Wiesen in folgenden :In Winter Felde23/24 Morgen über der Bauerwiese an Johann Heinrich Klingenberg belegen ist mit Rocken bestelt, und an Klinker in 11
      Kirchbrak verpachtet auf 3 Jahr wovon bereits 1 Jahr verflossen3/8 Morgen daselbst bey Länderey Ahlbrecht in Tuchtfelde ist mit Rocken bestelt die Vorath genant ohngedünget.1 Morgen über der langen Breite zwischen Heinrich Kohlenberg und Christoph Vespermann ist mit Rocken bestelt, und zum Rocken gedüngt2 19/24 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg, auch mit Rocken bestellt davon sind 2 Morgen zum Wicken gedünget mithin die halbe Heulde zum Rocken3 1/6 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg auf beyden Seiten gleichfals mit Rocken bestelt und die Halbe Heilte1 ½ Morgen dem Faulen Kampe zwischen Vespermann und Klingenberg so mit Rocken bestelt und verpachtet an den Müller Flohr in Kirchbrak jährlich zu 2 rth. 18 ggr.1 7/12 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg ist mit Rocken bestelt die Hälfte davon hat die Halbe Heulde, die übrige ist Sohr gesähet.1 19/24 Morgen daselbst zwischen Heinrich Kohlenberg und Klingenberg ist mit Rocken bestelt, und auf die Hälfte gedüngt1 ¾ Morgen hinter dem Wiesen an Wilhelm Wehking belegen auch mit Rocken bestelt, und um den 3.ten mit Hürten belegen von Heinrich Ahlschweden Schäferey5/24 Morgen daselbst an Klingenberg belegen mit Rocken bestelt und zum Rocken gedünget6 1/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist mit Rocken bestelt wovon die Hälfte mit Mist gedünget und die 2.te Hälfte ist um den 3.ten mit Hürden belegen23/24 Morgen hinter dem Wiesen an Klingenberg belegen, so mit Rocken bestelt, und zum Rocken gedünget1 11/12 Morgen auf dem Sauerlande zwischen Christoph Müller und Ludwig Dörries sen. belegen mit Rocken bestelt und vor 3 Jahren ganz mit Erde überfahren23/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer jun. auf beyderseiten ist mit Rocken bestelt, und ohn gedünget¼ Morgen in der weißen Breite an Dörries sen. belegen ist mit Rocken bestelt und an Conrad Morig in Dielmissen verpachtet jährlich 1 rth.1 ½ Morgen vor der Horst incl. 1/12 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede Heinrich Meyer vorhero Christian Dörries mit Rocken bestellt, und zum Rocken gedünget3 Morgen der, der so genannte Landkamp bey der Fatterbrincke mit Rocken bestelt und zum Rocken gedüngetIn Sommer Felde1 ½ Morgen am Graßwege zwischen Christoph Beckmann und Dörries sen. belegen ist in die Fällige geflicht5 9/24 Morgen daselbst excl. 2/3 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede und Christoph Kohlenberg belegen ist in die Fällige geflicht1 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Wilhelm Wehking belegen ist gleichfals gefälliget7/8 Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Müller belegen desgleichen gefälliget4 5/6 Morgen auf der Kuhlenbreite zwischen Klingenberg und Hof: Heinrich Kohlenberg, ist desgleichen gefälliget1 13/24 Morgen auf der Mergelkuhle an Klingenberg und der Hauwiese belegen ohngefälliget5 3/8 Morgen aus den Tuchtfeldschen Felde im Allerbusche mit der Halben Heubede1 1/24 Morgen über dem Faulen Campe zwischen Becker und Dörries sen. ohngefälliget½ Morgen daselbst zwischen Becker und Christoph Ahlschwede belegen ist gefälliget½ Morgen über der Bracker Bricke zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede ist gefälliget1 ½ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg belegen ist gefälliget1/3 Morgen über dem neuen Campe hinter den Wiesen zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist gefälliget1 13/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Flörncken und Dörries sen. belegen ist gefälliget1 5/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgl.1 10/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgleichen gefälliget1 7/24 Morgen an langen Born zwischen Christoph Müller und der langen Bornwiese ist gefälliget1 Morgen über dem Schradtwege zwischen Müller und Klingenberg belegen ist gefälliget2 5/12 Morgen auf dem Winterbrinke zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Heinrich Meyer belegen ist nicht gefelgetIn Braach Felde1 1/8 Morgen auf dem Selter Felde zwischen Christoph Kohlenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen¾ Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Klingenberg belegen1 ½ Morgen daselbst Klingenberg und der Recke1 ¼ Morgen hinter dem Wiesensieke zwischen Klingenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen3 Morgen daselbst zwischen Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen 2 ¼ Morgen daselbst zwischen Klingenberg auf beyden Seiten belegen1 5/8 Morgen daselbst zwischen Hanß Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen ist ganz über gedünget mit bühren Nachmiste¾ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Carl Becker belegen1 Morgen bey den Senckell seyn zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg1 1/3 Morgen daselbst zwischen Hans Heinrich Heinemeyer in Hunzen und dem Schandsieke belegen1 11/24 Morgen vor den Thorn zwischen Wilhelm Meyer und Carl Becker belegen2 ¼ Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede belegen3 7/12 Morgen incl. 1 1/6 Morgen Wüste daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. belegen2 ¼ Morgen über der Hällewiese zwischen Wilhelm Meyer und Christoph Beckmann belegen1 1/12 Morgen daselbst zwischen Carl Becker und Christoph Müller belegen12
      1 3/8 Morgen noch daselbst zwischen Christoph Meyer und Christoph Kohlenberg belegen5/8 Morgen in der Wasser-Fuhr an Weheking belegen2/3 Morgen daselbst zwischen der Hude und Christoph Kohlenberg belegenAn Wiesenwachs1. Die Hallerwiese so Einhauich ist hält ----- 1 Morgen 116 Ruthen2. Den untern große Camp hält -------------- 6 Morgen 20 Ruthen 38 Fuß3. Die Schlagenwiese hält ---------------------- 3 Morgen 69 Ruthen 12 FußDas also das jährliche Pachtgeld beträgt 201 rth. 2 ggr. 2 Pf.Nachdem nun beyde contrahirende Theile erschienen, und dieses alles nach vorgängigen Verlesung nochmals genehmiget, dieselben zugleich auch allen einen solchen Pacht-Contracte zuwider lautenden Einreden und Ausflüchten überhaupt mitbesondereaber der Rechts Regel das allgemeine Verzichten nicht gelten, wenn nicht die besondere vorhergegangen bündigst entsagt hätten, von hohen Cammer Collegio des Herzogthums Braunschweig auf den guthsherrliche Consens zu dieser Verpachtung mittelst Rescripts vom 10. April d. J. ertheilt worden. So ist die gebetene Confirmation Salvo tamen jure Sermi it cujus vis Tertii damit ertheiltUrkundlich So geschehen Wickensen, den 29 April 1806 exped (L. S.)

    2. [S50] STA Wolfenbüttel, asdf, 29 Apr 1806.
      Pachtvertrag zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Vollmeyer Ludwig Dörries, jun.
      Zu wissen, dass zwischen dem Vollmeyer Ludwig Dörries, jun., in Dielmissen und dem Gastwirt Johann Friedrich Kuhlmann daselbst nachstehender Pacht Contract verabredet und geschlossen worden.Es verpachtet nemlich der Vollmeyer Ludwig Dörries jun. von den zu seinem Sub. Nr. 47 cataftvirten Vollmeiergute in Dielmissen gehörigen Grundstücken an Länderey 91 Morgen so sämtlich pfluggängig und in der Art wie weiter unten beschrieben ist, ingleichen die unten benannten Wiesen von 11 Morgen, mit der auf dem Gute vorhandenen Scheuer; unter folgenden Bedingungen:
      1. der Pächter Gastwirth Johann Friedrich Kuhlmann macht sich verbindlich für jeden Morgen Land so ihm in Pacht überlassen wird jährlich 3 rth. für jeden Morgen Wiesenwachs 4 rth. jährlich bezahlen zu wollen.
      2. Geht diese Pacht von längst abgewichenen Ostern 1806 angerechnet auf 12 nach einanderfolgende Jahre mithin bis Ostern 1818 wehrend welcher Pachtjahre.
      3. Pächter die gepachteten Grundstücke seiner besten Convirung nach, jedoch wirthschaftlich nutzen und gebrauchen solle, und möge. Wenn jedoch
      4. die Scheuer vor jetzt einer Reparatur bedürfe, müsse und solle dieselbe zuvor in gehörigen und brauchbaren Stand gesetzt werden, wogegen er denn wehrend der Pachtungs-Jahre die daran vorfallenden Reparaturen selbst und ohne an Pachtgelde deshalb etwas zu kürzen, stehen und übernehmen muss.
      5. Macht Pächter sich verbindlich die sämtlichen von dem Gute zu leistenden onera und Abgiften so woll die Herrschaftlichen als guthsherrlichen Gefälle, auch die vorfallenden Einquartierungs-Kosten selbst zu stehen, solchergestalt, dass Verpächter davon überall weiter nichts wie die Reihelasten als Jagden, Wachten zu besorgen hat.
      6. Verspricht Pächter das jährlich fällige Zehntpachtgeld außer dem afterirten Pachtgelde besonders zu übernehmen, auch den Zehnten, wenn es der Fall seyn sollte in natura ziehen zu lassen, ohne dieser halb an Pachtgelde etwas zu kürzen.
      7. Da außer dem Verpächter nun auch noch ein Leibzüchter vorhanden ist, mithin eine doppelte Leibzucht gehalten werden muß, übernimmt Pächter beyde Leibzuchten zu beackern, alle nöthigen Fuhren in und außer der Erndte, die erforderlichen Holz und dergleichen Fuhren ohnentgeltlich zu verrichten, und zu besorgen. Wobey denn
      8. verabredet ist, dass so wie der alte Leibzüchter mit Tode abzahlt, dem Pächter das ganze Leibzuchtshaus frey in Gebrauch überlassen werden solle, solches seiner besten Conveninz nach zu gebrauchen, gleichwie
      9. auf diesem Fall die Leibzuchtsstücke dieses Leibzüchters ihm Pächter gegen das nämliche locarium wie die übrigen überlassen werden sollen, welche Leibzuchtsstücke jedoch
      10. pachtlos werden, wenn gegenwärtiger Pacht-Contract abgelaufen seyn wird.
      11. Und da der Verpächter das ganze Wohnhaus nebst der vorhandenen Stallung zum privativen Gebrauch für sich behält, kann Pächter daran überall keinen Anspruch machen, wogegen aber und
      12. er dann auf mit den an diesen Gebäuden vorfallenden Reparaturen überall nichts zu thun hat.
      13. Ist Pächter gehalten, dass Pachtgeld, welches nach Abzug der zu Gelde angeschlagenen, von Pächtern abzuführenden öffentlichen und Guthsherrlichen praehtationen und Abgiften, deren Betrag auf jährlich 115 rth 6 ggr. 6 Pf. angenommen ist, und zwar für die Länderey und Wiesen vor jetzt 201 rth. 29 ggr. 2 Pf. beträgt, in zwey Terminen nemlich auf Martini und Ostern jedes Mal ans Amt ohnweigerlich abzuliefern, und zwar halb in Braunschweigl. halb in gangbarer Convent. Münze jedoch nicht unter 2 ggr. Stücken. So viel
      14. den Punkt der Remission anbetrift, entsagt Pächter allen darauf zu machenden Ansprüchen, außer wenn in allen Drey Feldern Totaler Misswachs, oder durch Krieges Verherung oder andern außerordentliche Unglücksfälle so gar nichts ernten solle, welches jedoch Gott in Gnaden verhüten wolle, da denn für das Jahr ihm die Hälfte des Pachtgeldes erlassen seyn soll.
      15. Wenn nun die Pacht abgelaufen muss Pächter die gepachteten Stücke in empfangenen Zustande wieder abliefern und liegen lassen
      16. Uebernehmen Pächter und Verpächter die Contracts Gebühren jeder zur Hälfte, so wie
      17. und endlich Pächter wegen richtiger Abführung der Pachtgelder, und gehöriger Erfüllung des Contracts sein gesamtes Vermögen, so viel nemlich dazu von nöthen zur unverbrüchlichen Sicherheit zu setzen, sich ausdrücklich da mit verbindlich macht. Uebrigens besteht das gepachtete an Land und Wiesen in folgenden:

      In Winter Felde
      23/24 Morgen über der Bauerwiese an Johann Heinrich Klingenberg belegen ist mit Rocken bestelt, und an Klinker in 11 Kirchbrak verpachtet auf 3 Jahr wovon bereits 1 Jahr verflossen
      3/8 Morgen daselbst bey Länderey Ahlbrecht in Tuchtfelde ist mit Rocken bestelt die Vorath genant ohngedünget.
      1 Morgen über der langen Breite zwischen Heinrich Kohlenberg und Christoph Vespermann ist mit Rocken bestelt, und zum Rocken gedüngt,
      2 19/24 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg, auch mit Rocken bestellt davon sind 2 Morgen zum Wicken gedünget mithin die halbe Heulde zum Rocken
      3 1/6 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg auf beyden Seiten gleichfals mit Rocken bestelt und die Halbe Heilte1
      1 ½ Morgen dem Faulen Kampe zwischen Vespermann und Klingenberg so mit Rocken bestelt und verpachtet an den Müller Flohr in Kirchbrak jährlich zu 2 rth. 18 ggr.
      1 7/12 Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Ahlschwede und Klingenberg ist mit Rocken bestelt die Hälfte davon hat die Halbe Heulde, die übrige ist Sohr gesähet.
      1 19/24 Morgen daselbst zwischen Heinrich Kohlenberg und Klingenberg ist mit Rocken bestelt, und auf die Hälfte gedüngt
      1 ¾ Morgen hinter dem Wiesen an Wilhelm Wehking belegen auch mit Rocken bestelt, und um den 3.ten mit Hürten belegen von Heinrich Ahlschweden Schäferey
      5/24 Morgen daselbst an Klingenberg belegen mit Rocken bestelt und zum Rocken gedünget
      6 1/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist mit Rocken bestelt wovon die Hälfte mit Mist gedünget und die 2.te Hälfte ist um den 3.ten mit Hürden belegen
      23/24 Morgen hinter dem Wiesen an Klingenberg belegen, so mit Rocken bestelt, und zum Rocken gedünget
      1 11/12 Morgen auf dem Sauerlande zwischen Christoph Müller und Ludwig Dörries sen. belegen mit Rocken bestelt und vor 3 Jahren ganz mit Erde überfahren
      23/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer jun. auf beyderseiten ist mit Rocken bestelt, und ohn gedünget
      ¼ Morgen in der weißen Breite an Dörries sen. belegen ist mit Rocken bestelt und an Conrad Morig in Dielmissen verpachtet jährlich 1 rth.
      1 ½ Morgen vor der Horst incl. 1/12 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede Heinrich Meyer vorhero Christian Dörries mit Rocken bestellt, und zum Rocken gedünget
      3 Morgen der, der so genannte Landkamp bey der Fatterbrincke mit Rocken bestelt und zum Rocken gedünget

      In Sommer Felde
      1 ½ Morgen am Graßwege zwischen Christoph Beckmann und Dörries sen. belegen ist in die Fällige geflicht
      5 9/24 Morgen daselbst excl. 2/3 Morgen Garten zwischen Christoph Ahlschwede und Christoph Kohlenberg belegen ist in die Fällige geflicht
      1 Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Wilhelm Wehking belegen ist gleichfals gefälliget
      7/8 Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Müller belegen desgleichen gefälliget
      4 5/6 Morgen auf der Kuhlenbreite zwischen Klingenberg und Hof: Heinrich Kohlenberg, ist desgleichen gefälliget
      1 13/24 Morgen auf der Mergelkuhle an Klingenberg und der Hauwiese belegen ohngefälliget
      5 3/8 Morgen aus den Tuchtfeldschen Felde im Allerbusche mit der Halben Heubede
      1 1/24 Morgen über dem Faulen Campe zwischen Becker und Dörries sen. ohngefälliget
      ½ Morgen daselbst zwischen Becker und Christoph Ahlschwede belegen ist gefälliget
      ½ Morgen über der Bracker Bricke zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede ist gefälliget
      1 ½ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg belegen ist gefälliget
      1/3 Morgen über dem neuen Campe hinter den Wiesen zwischen Christoph Kohlenberg und dem Pfarrlande ist gefälliget
      1 13/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Flörncken und Dörries sen. belegen ist gefälliget
      1 5/6 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgl.
      1 10/24 Morgen daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. desgleichen gefälliget
      1 7/24 Morgen an langen Born zwischen Christoph Müller und der langen Bornwiese ist gefälliget
      1 Morgen über dem Schradtwege zwischen Müller und Klingenberg belegen ist gefälliget
      2 5/12 Morgen auf dem Winterbrinke zwischen dem Gastwirth Kuhlmann und Heinrich Meyer belegen ist nicht gefelget

      In Braach Felde
      1 1/8 Morgen auf dem Selter Felde zwischen Christoph Kohlenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen
      ¾ Morgen daselbst zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Klingenberg belegen
      1 ½ Morgen daselbst Klingenberg und der Recke
      1 ¼ Morgen hinter dem Wiesensieke zwischen Klingenberg und Johann Heinrich Kohlenberg belegen
      3 Morgen daselbst zwischen Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen
      2 ¼ Morgen daselbst zwischen Klingenberg auf beyden Seiten belegen
      1 5/8 Morgen daselbst zwischen Hanß Harm Heinemeyer in Hunzen und Klingenberg belegen ist ganz über gedünget mit bühren Nachmiste
      ¾ Morgen daselbst zwischen Klingenberg und Carl Becker belegen
      1 Morgen bey den Senckell seyn zwischen Klingenberg und Christoph Kohlenberg
      1 1/3 Morgen daselbst zwischen Hans Heinrich Heinemeyer in Hunzen und dem Schandsieke belegen
      1 11/24 Morgen vor den Thorn zwischen Wilhelm Meyer und Carl Becker belegen
      2 ¼ Morgen daselbst zwischen Christoph Meyer und Heinrich Ahlschwede belegen
      3 7/12 Morgen incl. 1 1/6 Morgen Wüste daselbst zwischen Christoph Kohlenberg und Dörries sen. belegen
      2 ¼ Morgen über der Hällewiese zwischen Wilhelm Meyer und Christoph Beckmann belegen
      1 1/12 Morgen daselbst zwischen Carl Becker und Christoph Müller belegen
      1 3/8 Morgen noch daselbst zwischen Christoph Meyer und Christoph Kohlenberg belegen
      5/8 Morgen in der Wasser-Fuhr an Weheking belegen
      2/3 Morgen daselbst zwischen der Hude und Christoph Kohlenberg belegen

      An Wiesenwachs
      1. Die Hallerwiese so Einhauich ist hält ----- 1 Morgen 116 Ruthen
      2. Den untern große Camp hält -------------- 6 Morgen 20 Ruthen 38 Fuß
      3. Die Schlagenwiese hält ---------------------- 3 Morgen 69 Ruthen 12 Fuß
      Das also das jährliche Pachtgeld beträgt 201 rth. 2 ggr. 2 Pf.

      Nachdem nun beyde contrahirende Theile erschienen, und dieses alles nach vorgängigen Verlesung nochmals genehmiget, dieselben zugleich auch allen einen solchen Pacht-Contracte zuwider lautenden Einreden und Ausflüchten überhaupt mitbesondere aber der Rechts Regel das allgemeine Verzichten nicht gelten, wenn nicht die besondere vorhergegangen bündigst entsagt hätten, von hohen Cammer Collegio des Herzogthums Braunschweig auf den guthsherrliche Consens zu dieser Verpachtung mittelst Rescripts vom 10. April d. J. ertheilt worden. So ist die gebetene Confirmation Salvo tamen jure Sermi it cujus vis Tertii damit ertheilt
      Urkundlich So geschehen Wickensen, den 29 April 1806
      exped (L. S.)

    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehevertrag: 21 Alt 1004 Seite 177-180 vom 29.4.1796 im StA Wolfenbüttel
      Pacta Dotalia zwischen Johann Wilhelm Ludwig Dörries und Johanne Justine Eleonore Vespermann, zu ersten als zwischen Johann Wilhelm Ludwig Dörries des verstorbenen Vollmeyer Hans Heinrich Dörries zu Dielmissen ehrbaren Sohn und Johanne Justine Eleonore Vespermann der Halbmeyer Christoph Vespermann daselbst eheliche Tochter nachstehende Eheberedung getroffen worden. An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihrem Bräutigam zu und verspricht ihn obern mit gegenwärtiger Vater zum Brautschatz mit zu geben an baaren Gelde 250 rth. und weil das Guth eigentlich von ihrer verstorbenen Mutter herkommt, deshalb nochmal besondere 50 rth. mithin in allem 300 rth. schreibe dreihundert Reichsthaler wovon am Tage der Hochzeit 200 rth. Die übrigen 100 rth aber, so wie der Bräutigam selbige zum neuen Hausbau bedürfen wird, gleichfals ohne Mengel und bezahltet werden sollen. Ferner für die Hochzeit 10 rth., 1 Pferd und zwey den jetzt habende dreijährigen Hengst, 1 Kuh, 1 Rind, ein feist und 2 Faselschweine, nemlich vorm 14.sten vor in der Mast satt war, eine Seite Speck, einen Morgen und 1 Malter Rocken, ein halben beschmiedeten Wagen, 6 Schafe, 1 Ehrenkleid, ein bereitetes Bette, ein Bettschreien, ein Kleiderschrank, einen Koffer, 1 Eßschrank, einen Tisch, 2 Brett und 2 Spinnstühle, 1 Bäkel Subtre?, 1 Trinkestkanne, 1 Butterfaß, messingernen Kessel so vieren Eymer groß, 15 Stange Linnen, 12 neue Linnene Handtücher, 12 neue Linnen Säcke, 15 bothen gebraktes Flachs, noch was sonst noch auf einen standesgemäßigen Brautwagen gehört. So weit das Gegenvermächtnis des Bräutigams anbetrift, so tritt nunmehr der unterhen erschienene Vollmeyer Conrad Ludwig Mahlmann in Dielmissen, den Bräutigam damit ab, das vor mehreren Jahren mit Consens Fürstl. Cammer als Hof Gutsherrschaft angenommen von des Bräutigams verstorbenen Vater cultivirte Vollmeyerguth in Dielmissen mit allen zum herigen Recht und Gerechtigkeiten, Vieh und Ackergeschirr, nichts von allen aus beschieden ohne allen Schulden, so als er so erwägen öffentlichen als privat Schulden des geringste übernimmt, außer nur des wenige was schon Schmidtschuld noch etwa finden möchte. Dieser -- Solchergestalt ---- überlassene Vollmeyerguth braucht also nun mehro Bräutigam der Braut zum Gegenvermächtnis sie wiederum zu und uns genannten Conrad Ludwig Mahlmann ab gegen nachstehende unten Tretfreyen vergleichene Leibzucht auf seine Lebenszeit zuhalten werden, nemlich zur Wohnung als vorhandene Leibzuchtshaus worin doch neuer Hauswirth zu Aufschüttung der reinene Twiste folgendes nemlich oben ganzen Balken Boden, ferner die Böhten über den Schafstall so von auf den Pferdestall selbst zum prevativen Gebrauch vor Vieh behält. Ferner wird demselben zur Leibzucht gereicht 6 Morgen Land frey aus und mit zu bestellen und zwar 2 Morgen Himten am Missensieke, das sogenannte Mutterstück zwischen Christoph Vespermann und Johann Harm Müller, 1 ½ Morgen auf der Mergelkuhle zwischen Johann Heinrich Klingenberg und Christoph Meyer jun., ½ Morgen den daselbst zwischen den Halbmeyer Johann Heinrich Kohlenberg und Johann Heinrich Klingenberg, 1 Morgen auf den Maschecampe zwischen Ludwig Dörries und Heinrich Müller, 1 Morgen von den Hohlenwege zwischen Wilhelm Meyer und Johann Heinrich Klingenberg belegen. An Wiesenwachs die halbe runde Wiese an Philipp Kohlenbergs Wiese belegen hin Kohlgarten hintern oben Dorfe die an Beckmanns Seite belegene Zweystücke Grabeland, und die Hälfte vom Obst und zwar beydes vom Faßsteige ab auf der Scheune und den Wagenschauer hinauf. Leibzüchter meint 2 Kühe mit auf die Leibzucht, unter welchen jedoch die wiege Kuh mit begriffen ist, welche Leibzüchter jetzige Ehefrau von Eschershausen mitgebracht hat, bekomt von den vorhandenen Schwein 1 Faselschwein nächst dem besten, jährlich ein 6 Wochen altes Ferkel von mitteler Güte, und wie auch 4 Schafe vorhanden, meint Leibzüchter davon einen jährigen Hammel und einjähriges Schaf mit auf die Leibzucht. Leibzüchter darf selbst Hühner halten, jedoch nicht über 6 Stück und ferner von den vorhandenen Gänse 2 Stück mit auf die Leibzucht, soll auch wenn die jetzt vorhandenen 9 jungen Geussel am Leben bleiben, oder wenn auch wenn Leibzüchter mit nächstinstehende Jacobi die Leibzucht beziehet, davon wenigere noch leben solten, jedesmahl den dritten Theil davon erhalten. Das vorhandene Hausgeräth gebrauchen die jungen Leute mit den Leibzüchter gemeinschaftlich, jedoch behält dieser privative für sich, einen Kupfernen Kessel von 16 Eymern groß, einen desgleichen von 7 Eymern groß, einen Messingernen Kessel von 2 Eymern groß, 1 desgleichen von 1 Eymer groß und einen eisernen Topf von 1 ½ Eymer groß, inzwischen brauchen auch die jungen Leute, so lange Leibzüchter am Leben, diese Stücke mit, nur sollen sie, wenn er verstirbt, da er sie selbst angeschafft hat, nach seinem Tode seinen Erben zufallen. Ferner soll wegen der übrigen Hausgeräthe, wenn Leinzüchter zu Jacobi mit den Leibzins zinsen wird unter Prethegen? die Auseinandersetzung vorgenommen worden. Ferner behält Leibzüchter zu Hinterlegung der Fütterung und Früchte und zwei zum Rocken den Raum in der Scheuer der oberen Scheune ein obere Fache, zum Sommerkorn hingegen Raum im Pferdestalle. Jährlich werden ihm 5 Fuder Brennholz frey angefahren, muß sich es aber selbst anschaffen, so wie ihm auch ein Pferd nun das Korn nach und von der Mühle zu bringen nicht versagt wird. Stirbt der Leibzüchter wird er vom Nachlaß begraben und so wie die Leibzucht so dann ganz aufhört, felt das jenige was er nachlassen wird, wieder nemlich die Beerdigungskosten davon bestritten werden, auch so meine Erben gänztlich allein behalten zu der auch Leibzüchter Mahlmann überhaupt sieben Kinder am Leben hat, so ist unter Partheien gütlich verfahren, als neuer Hauswirth 5 Kindern deren nemlich der Tochter Johanne Mahlmann, so wie noch ab vier nach ohnvorhegratheten einen jeden wenn sie zu Ehren kommen, eines für alles 20 rth als einen Brautschatz vom Guthe heraus geben will, so wie hingegen, wenn sie nicht heiraten dieser Brautschatz im Guthe bleibt. Zuletzt erklärte Leibzüchter annoch, wie er --- gegen die Solchergestalt ihn verschriebene Leibzucht und sowie Kindern ausgesetzte und vergleichende Abfindung für sich und seinen Kinder allen an diesen dem gegenwärtigen Bräutigam damit wiederum abgetretenen väterlichen Vollmeyerguthe --- zu anzufordern? weitere Ansprüche auf das biedischte? entsagen wolle. Auf den Todesfalle wollen Neuverlobte nach beschrittenen Ehebette einer den andern beerben. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart der Braut und Bräutigams der Braut genannten Vater des Bräutigams vormaligen Vormünder Amtsgogrefe Hanemann, der Leibzüchter Conrad Ludwig Mahlmann, auch der Bräutigam Schwager Christoph Meyer aus Dielmissen also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist annoch dem Bräutigam --- gegenwärtig annoch unter den hiesigen fürstl. Truppen in Diensten steht, die Heyraths Erlaubnis gebührend beygebracht, hat die getetigte Confirmation Salvo tamen jure Serenishimi et cujusvis Tertü mit ertheilet
      Urkundlich Wickensen den 29. April 1796 exped.

    4. [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 993 Seite 114-116, 10 Okt 1746.
      Pacta Dotalia zwischen Hanß Heinrich Dörries und Anna Sophie Eleonore Kohlenberg Actum Wickensen, den 14.ten Oktober 1746

      Dato erschienen vor hiesigem Fürstl Amte Hanß Heinrich Dörries mit seinem Vater Ascanius Dörries Kirchenvorsteher und Ackermann in Dielmissen, deßgleichen Anna Sophie Eleonore Kohlenberg mit ihrem Vater Hanß Jürgen Kohlenberg, Ackermann aus Dielmissen, wie auch ihren Beiständen Hanß Heinrich Klingenberg und Heinrich Beckmann und brachten vor, was gestalt zwischen obbenanten jungen Leuten Hanß Heinrich Dörries als Bräutigam eines und Anna Sophie Eleonore Kohlenberg als Braut andern Theils in vorbenanter? und Christoph Ahlsweden, wie auch Heinrich Harm Warnecken Gegenwart eine eheliche Verlobung getroffen und dabey zwischen pacta verabredet worden, welche sie gerichtlich nieder zuschreiben und darnächst zu confirmiren gebeten haben wollen.
      1) Übergibt des Bräutigams Vater diesem seinen einzigen Sohn seine in Dielmissen belegene Vollmeyer Gut mit allem Zubehör, auch Schuld und Anschuld, welche erstere sich ohngefehr auf 200 Thaler erstrecken möchten, und werden die alte Kinderschulden, welche den größesten Theil davon ausmachen, nach des Vatern Ehepacta jährlich mit Zehen Thaler abgeführet, so wie es die Reihe mit sich bringe. Doch verspricht der Bräutigam seines Vatern Halbbruder Hanß Heinrich Klingenberg, weil derselbe schon verschiedene Jahre geheyratet gehabt und daher 4 Termine zu fordern, solche 4 Termine die sich auf 40 Thaler erstrecken, in den nächsten 4 Jahren zubezahlen, wenn die übrigen Kinder, solange zurückstehen.
      2) Des Bräutigams Eltern reherviren sich folgende Leibzucht, an Länderey,
      a) die fordersten drey Hollen im Tuchtfeldischen Felde, dazu ein Schefel Stück oder 1 ½ Vorling und einen Morgen auf der Mergel Kuhle
      b) Drey Hollen über den Faulenlängs Anger zu 1 Morgen
      c) noch einen Morgen über der langen Breite und einen Morgen auf dem Mascher Campe
      d) 5 Hollen auf dem Zettofelde zu 3 Morgen
      e) Jährlich einen Himten Leinsaht auf des Haußwithsland mit zu seen
      f) an Wiesewachs den Zetter Hof zu ein Fuder Heu
      g) im Garten das andere Stück von Kohlenbergs Hofe her und im Baumgarten
      h) den gantzen Scheunen Hof,
      h) an Vieh 2 Kühe und einjährig Kalb, welche mit des Haußwirts Vieh auf dessen Weyde gehen sollen. Das Leibzuchtsland wird ihnen von dem Haußwirth frey aus und einbestellet.
      3) Wenn einer von den Eltern mit Tode abgehet, so fallen von obigen 3 Morgen Land an den Hof wieder zurück. Sollte es sich fügen, daß die Mutter vor dem Vater verstürbe, und dieser so dann wieder heyraten müßte, so behält er sich vor selbiger zweiten Ehefrau verschreiben zu dürfen.
      a) Die freye Wohnung auf Lebenslang
      b) an Korn 1 Malter Rocken, 4 Himbten Gersten, 1 Hbt weiße Erbsen und 1 Metze Lein mit zuseen und daß ihr
      c) eine Kuh mit des Hauswirths seinen Winther und Sommer durchgefüttert und geweydet werde. Das Feuerholtz frey anzufahren, wenn die Eltern das Anweisegeld bezahlen. Das Leibzuchts Hauß muß zu forderst repariret, insonderheit aber ein Ofen dahinnen geschafet werden.
      5. Soviel die Braut betrifft verspricht dieselbe und deren Vater zum Brautschatz dem Bräutigam zuzubringen 100 Thaler schreibe Einhundert Thaler, welche ehe und bevor das Gut vom Vater übergeben und an den Sohn abgetreten wird, baar und in einer Summe bezahlt werden sollen. Doch will der Vater selbst mit dessen Bezahlung den Anfang machen, wie er denen jährlich um Michaelis einen Termin mit Zehn Thaler abzuführen verspricht. Ferner erfolget sogleich Zwanzig vier Thaler vor die halbe Hochzeit oder dieselbe in natura, ein Pferd nächst dem Besten oder dafür 24 Thaler, 2 Kühe und ein Rind, einen Morgen wie auch ein Malter Rocken, ein feist Schwein und ein fasel Schwein, ein bereitet Bette und was sonst noch zum vollen Braut Wagen gehöret, einen halben beschmiedeten Wagen oder Zehen Thaler eine Seite Speck. Nach beschrittenen Ehebette wollen beyderseits Verlobte ein dem andere völlig erben. Alß nun obige Ehepacta vorgesetzter maßen bey hiesigem Amte würcklich nieder geschrieben, und bey der dabey geschehenen Untersuchung und Nachfrage zugleich befunden worden, dass der von des Bräutigams Vater verschriebene Meyerhof an Länderey und Wiese Wachs ziemlich stark auch sonst von guter beschaffenheit sey; so hat man es bey der rehervirten Leibzucht in den mehrsten Punkten zwar gelaßen, dieses aber Amtswegen dabey zu ändern nöthig gefunden, dass Leibzüchtern den Himten Leinsaht jedes Jahr nicht auf des Haußwirths Land, sondern auf ihr eigenes zu seen haben, nach eines von den Leibzüchtern Tode aber die Halbe Leibzucht an das Gut zurück fallen solle, gestalt dann nach dieser moderation, anderes aber nicht, diese Ehepacta Salvote jure Srmi ac cujuscung tertü damit confirmiret werde. Wickensen ut supra (Bemerkung, später mit Bleistift eingetragen vgl. Frenke im Kirchenbuch)
      00 2. Ehe mit 30.4.1776 mit Anne Sophie Eleonore Göhmann * 1732 in Heinrichshagen Witwe Johann Jürgen Kohlenberg Nr. 54 * ca. 1729 + 1752, 2. Ehe am (1. Ehe) 25.1.1753 mit Johann Christian Ludewig Thido aus Frenke * 1723 in Frenke + 1773
      Vater: Großköter in Heinrichshagen * 27.11.1695 + 5.10.1762

      Kinder:
      1. Johanne Sophie Eleonore Dörries * 19.1.1748 + ca. 1793
      00 2. Ehe 6.2.1776 Witwer und Ackermann Johann Heinrich Kohlenberg (Hof 36) * 9.12.1742 + 2.4.1799
      00 1. Ehe am 10.8.1775 mit Johanne Justine Eleonore Dörries * 8.7.1757 + 5.11.1775, Vater: Johann Christoph Dörries Hof Nr. 58, Mutter: Erna Charlotte Tebben aus Wallensen
      00 3. Ehe am 21.4.1793 mit Johanne Sophie Eleonore Kohlenberg * 10.10.1770 + 23.8.1801 von Hof 38, Vater: Johann Heinrich Kohlenberg Hof Nr. 38 Mutter: Sophie Catharine Mory
      00 4. Ehe 18.5.1800 mit Johann Friedrich Wilhelm Carl Becker * 6.5.1774 in Westerbrak + 9.8.1851 Vater: Christoph Becker Großköther und Hufschmied in Westerbrak
      00 5. Ehe am 24.6.1802 in Halle Hanne Marie Louise Brand * 21.9.1771 in Linse + 13.5.1840 Vater: Johann Christoph Brand Halbmeier in Linse * 1732 + 5.12.1792 Mutter: Anne Cathrine Voigt aus Dielmissen (Hof 4) * 26.11.1742 + 31.3.1816 in Linse

    5. [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 1004 Seite 177-180, 29 Apr 1796.
      Pacta Dotalia zwischen Johann Wilhelm Ludwig Dörries und Johanne Justine Eleonore Vespermann, zu ersten als zwischen Johann Wilhelm Ludwig Dörries des verstorbenen Vollmeyer Hans Heinrich Dörries zu Dielmissen ehrbaren Sohn und Johanne Justine Eleonore Vespermann der Halbmeyer Christoph Vespermann daselbst eheliche Tochter nachstehende Eheberedung getroffen worden.An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihrem Bräutigam zu und verspricht ihn obern mit gegenwärtiger Vater zum Brautschatz mit zu geben an baaren Gelde 250 rth. und weil das Guth eigentlich von ihrer verstorbenen Mutter herkommt, deshalb nochmal besondere 50 rth. mithin in allem 300 rth. schreibe dreihundert Reichsthaler wovon am Tage der Hochzeit 200 rth. Die übrigen 100 rth aber, so wie der Bräutigam selbige zum neuen Hausbau bedürfen wird, gleichfals ohne Mengel und bezahltet werden sollen.Ferner für die Hochzeit 10 rth., 1 Pferd und zwey den jetzt habende dreijährigen Hengst, 1 Kuh, 1 Rind, ein feist und 2 Faselschweine, nemlich vorm 14.sten vor in der Mast satt war, eine Seite Speck, einen Morgen und 1 Malter Rocken, ein halben beschmiedeten Wagen, 6 Schafe, 1 Ehrenkleid, ein bereitetes Bette, ein Bettschreien, ein Kleiderschrank, einen Koffer, 1 Eßschrank, einen Tisch, 2 Brett und 2 Spinnstühle, 1 Bäkel Subtre?, 1 Trinkestkanne, 1 Butterfaß, messingernen Kessel so vieren Eymer groß, 15 Stange Linnen, 12 neue Linnene Handtücher, 12 neue Linnen Säcke, 15 bothen gebraktes Flachs, noch was sonst noch auf einen standesgemäßigen Brautwagen gehört.So weit das Gegenvermächtnis des Bräutigams anbetrift, so tritt nunmehr der unterhen erschienene Vollmeyer Conrad Ludwig Mahlmann in Dielmissen, den Bräutigam damit ab, das vor mehreren Jahren mit Consens Fürstl. Cammer als Hof Gutsherrschaft angenommen von des Bräutigams verstorbenen Vater cultivirte Vollmeyerguth in Dielmissen mit allen zum herigen Recht und Gerechtigkeiten, Vieh und Ackergeschirr, nichts von allen aus beschieden ohne allen Schulden, so als er so erwägen öffentlichen als privat Schulden des geringste übernimmt, außer nur des wenige was schon Schmidtschuld noch etwa finden möchte. Dieser -- Solchergestalt ---- überlassene Vollmeyerguth braucht also nun mehro Bräutigam der Braut zum Gegenvermächtnis sie wiederum zu und uns genannten Conrad Ludwig Mahlmann ab gegen nachstehende unten Tretfreyen vergleichene Leibzucht auf seine Lebenszeit zuhalten werden, nemlich zur Wohnung als vorhandene Leibzuchtshaus worin doch neuer Hauswirth zu Aufschüttung der reinene Twiste folgendes nemlich oben ganzen Balken Boden, ferner die Böhten über den Schafstall so von auf den Pferdestall selbst zum prevativen Gebrauch vor Vieh behält. Ferner wird demselben zur Leibzucht gereicht 6 Morgen Land frey aus und mit zu bestellen und zwar 2 Morgen Himten am Missensieke, das sogenannte Mutterstück zwischen Christoph Vespermann und Johann Harm Müller, 1 ½ Morgen auf der Mergelkuhle zwischen Johann Heinrich Klingenberg und Christoph Meyer jun., ½ Morgen den daselbst zwischen den Halbmeyer Johann Heinrich Kohlenberg und Johann Heinrich Klingenberg, 1 Morgen auf den Maschecampe zwischen Ludwig Dörries und Heinrich Müller, 1 Morgen von den Hohlenwege zwischen WilhelmMeyer und Johann Heinrich Klingenberg belegen.An Wiesenwachs die halbe runde Wiese an Philipp Kohlenbergs Wiese belegen hin Kohlgarten hintern oben Dorfe die an Beckmanns Seite belegene Zweystücke Grabeland, und die Hälfte vom Obst und zwar beydes vom Faßsteige ab auf der Scheune und den Wagenschauer hinauf.Leibzüchter meint 2 Kühe mit auf die Leibzucht, unter welchen jedoch die wiege Kuh mit begriffen ist, welche Leibzüchter jetzige Ehefrau von Eschershausen mitgebracht hat, bekomt von den vorhandenen Schwein 1 Faselschwein nächst dem besten, jährlich ein 6 Wochen altes Ferkel von mitteler Güte, und wie auch 4 Schafe vorhanden, meint Leibzüchter davon einen jährigen Hammel und einjähriges Schaf mit auf die Leibzucht. Leibzüchter darf selbst Hühner halten, jedoch nicht über 6 Stück und ferner von den vorhandenen Gänse 2 Stück mit auf die Leibzucht, soll auch wenn die jetzt vorhandenen 9 jungen Geussel am Leben bleiben, oder wenn auch wenn Leibzüchter mit nächstinstehende Jacobi die Leibzucht beziehet, davon wenigere noch leben solten, jedesmahl den dritten Theil davon erhalten. Das vorhandene Hausgeräth gebrauchen die jungen Leute mit den Leibzüchter gemeinschaftlich, jedoch behält dieser privative fürsich, einen Kupfernen Kessel von 16 Eymern groß, einen desgleichen von 7 Eymern groß, einen Messingernen Kessel von 2 Eymern groß, 1 desgleichen von 1 Eymer groß und einen eisernen Topf von 1 ½ Eymer groß, inzwischen brauchen auch die jungen Leute, so lange Leibzüchter am Leben, diese Stücke mit, nur sollen sie, wenn er verstirbt, da er sie selbst angeschafft hat, nach seinem Tode seinen Erben zufallen. Ferner soll wegen der übrigen Hausgeräthe, wenn Leinzüchter zu Jacobi mit den Leibzins zinsen wird unter Prethegen? die Auseinandersetzung vorgenommen worden.Ferner behält Leibzüchter zu Hinterlegung der Fütterung und Früchte und zwei zum Rocken den Raum in der Scheuer der oberen Scheune ein obere Fache, zum Sommerkorn hingegen Raum im Pferdestalle. Jährlich werden ihm 5 Fuder Brennholz frey angefahren, muß sich es aber selbst anschaffen, so wie ihm auch ein Pferd nun das Korn nach und von der Mühle zu bringen nicht versagt wird. Stirbt der Leibzüchter wird er vom Nachlaß begraben und so wie die Leibzucht so dann ganz aufhört, felt das jenige was er nachlassen wird, wieder nemlich die Beerdigungskosten davon bestritten werden, auch so meine Erben gänztlich allein behalten zuder auch Leibzüchter Mahlmann überhaupt sieben Kinder am Leben hat, so ist unter Partheien gütlich verfahren, als neuer Hauswirth 5 Kindern deren nemlich der Tochter Johanne Mahlmann, so wie noch ab vier nach ohnvorhegratheten einen jeden wenn sie zu Ehren kommen, eines für alles 20 rth als einen Brautschatz vom Guthe heraus geben will, so wie hingegen, wenn sie nicht heiraten dieser Brautschatz im Guthe bleibt. Zuletzt erklärte Leibzüchter annoch, wie er --- gegen die Solchergestalt ihn verschriebene Leibzucht und sowie Kindern ausgesetzte und vergleichende Abfindung für sich und seinen Kinder allen an diesen dem gegenwärtigen Bräutigam damit wiederum abgetretenen väterlichen Vollmeyerguthe --- zu anzufordern? weitere Ansprüche auf das biedischte? entsagen wolle. Auf den Todesfalle wollen Neuverlobte nach beschrittenen Ehebette einer den andern beerben. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart der Braut und Bräutigams der Braut genannten Vater des Bräutigams vormaligen Vormünder Amtsgogrefe Hanemann, der Leibzüchter Conrad Ludwig Mahlmann, auch der Bräutigam Schwager Christoph Meyer aus Dielmissen also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist annoch dem Bräutigam --- gegenwärtig annoch unter den hiesigen fürstl. Truppen in Diensten steht, die Heyraths Erlaubnis gebührend beygebracht, hat die getetigte Confirmation Salvo tamen jure Serenishimi et cujusvis Tertü mit ertheilet.
      Urkundlich Wickensen den 29. April 1796 exped. Kinder: 1. Heinrich Wilhelm Ludewig Dörries * 26.7.