Ahlswede, Heinrich Wilhelm <u>Christoph</u> Ludwig

Ahlswede, Heinrich Wilhelm Christoph Ludwig

männlich 1801 - 1874  (73 Jahre)

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  • Name Ahlswede, Heinrich Wilhelm Christoph Ludwig  [1, 2, 3, 4, 5
    Geboren 2 Feb 1801  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Ackerhof 46 
    Gestorben 4 Feb 1874  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24682  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 29 Jul 2019 

    Vater Ahlswede, Henrich Christoph,   geb. 16 Jun 1768, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 6 Mai 1832, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 63 Jahre) 
    Mutter Vespermann, Dorothea Christine,   geb. 26 Jun 1775, Esperde Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 5 Nov 1838, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 63 Jahre) 
    Verheiratet 10 Okt 1793  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F4875  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Becker, Johanne Christine Louise ,   geb. 30 Mai 1804, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 8 Mrz 1885, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 80 Jahre) 
    Verheiratet 6 Jun 1822  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Ahlswede, Heinrich Christoph August,   geb. 26 Febr 1821, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 28 Mrz 1861, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 40 Jahre)
    +2. Ahlswede, Johanne Dorothea Louise,   geb. 20 Mai 1823, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 21 Dez 1911, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 88 Jahre)
     3. Ahlswede, Heinrich Wilhelm August,   geb. 14 Sep 1826, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 4 Mai 1845, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 18 Jahre)
    +4. Ahlswede, Heinrich Carl Christian August,   geb. 6 Apr 1828, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     5. Ahlswede, Heinrich Wilhelm Ludwig,   geb. 25 Mrz 1832, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 15 Nov 1863, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 31 Jahre)
     6. Ahlswede, Carl Ludwig Conrad,   geb. 12 Sep 1834, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 25 Febr 1837, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 2 Jahre)
     7. Ahlswede, Carl Heinrich Hermann,   geb. 6 Jul 1839, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 15 Mrz 1845, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 5 Jahre)
    +8. Ahlswede, Anna Lina Friederike,   geb. 12 Nov 1846, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 11 Febr 1878, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 31 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 29 Jul 2019 
    Familien-Kennung F4951  Familienblatt  |  Familientafel

  • Fotos
    Dielmissen_Ackerhof_46_Kirche_Schule
    Dielmissen_Ackerhof_46_Kirche_Schule
    Alte Hofstelle aus Dielmissen Nr. 46, Kirche und Schule

    Wohnhaus von Familie Hundertmark in Dielmissen Nr. 46

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      40 Neu 4 Nr. 1450 Niedersächsisches Landesarchiv-Staatsarchin Wolfenbüttel
      Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzogliches Amtsgericht Eschershausen am 26. Januar 1874
      Gegenwärtig Amtsrichter Schilling,
      Protokollführer Ruhtenbach
      Der Vollmeier und Leibzüchter Christoph Ahlswede von hier, hatte durch seinen Schwiegersohn, den Gemeindevorsteher Brand hierselbst, am heutigen Morgen das Gericht bitten lassen, dass sich eine Deputation desselben zu ihm verfügen möge, um derselben eine letztwillige Erklärung vorzutragen. Dinggemäß hatten sich die Seitsgenannten hierher begeben und trug der Vollmeier und Leibzüchter Christoph Ahlswede, 72 Jahr alt, nachdem sich durch eine mit demselben angestellte Unterredung ergeben, dass derselbe vollständig dispositionsfähig sei, folgendes vor:
      Ich heiße, wie angegeben und bin mit Louise, geb. Becker verheiratet. In dieser Ehe sind mir 2 Töchter geboren, nämlich
      1) Die Ehefrau des Vorstehers Brand hierselbst, Louise, geb. Ahlswede
      2) die Ehefrau des Vollmeiers Hundertmark, Lina, geb. Ahlswede
      während mehrere Söhne jung verstorben sind.
      Zu Erben meines Nachlasses ernenne ich nun hiermit meine oben genannte Ehefrau, so wie meine beiden Töchter unter folgenden näheren Bestimmungen: Meine beiden Töchter haben bereits eine jede eines von den mir und meiner Frau gehörigen Höfe übertragen erhalten und sollen dieselben damit von meinem Vermögen abgefunden sein. Alles was ich nun besitze und bei meinem dereinstigen Tode nachlassen, soll ausschließlich meine genannte Ehefrau zur freien Verfügung zufallen, so dass diese berechtigt sein soll über das was sie hiernach von mir dereinst erhält, vollständig frei zu verfügen. Derjenige meiner Erben, welcher sich gegen diese Bestimmungen irgendwie auflehnen sollten, soll vollständig oder bis auf den Pflichtteil, enterbt sein. Der Kreiscommunalkasse vermache ich drei Taler zehn Groschen.
      Ich bitte diese letztwillige Erklärung zur gerichtlichen Deposition zu nehmen, mir einen Schein darüber zu erteilen und solche auf jede mögliche Weise aufrecht zu erhalten. V. p. d. u. Ahlswede
      A. Schilling in fidem ARuhtenbach
      Demnach der Vollmeier ?Leibzüchter Christoph Ahlswede zu Dielmissen am gestrigen Tage sein Testament bei unterzeichnetem Gerichte zu Protokoll vorgetragen hat und solches in dessen Gewahrsam genommen ist; so wird demselben darüber diese Bescheinigung erteilt.
      Eschershausen, 27 Januar 1874 Herzogliches Amtsgericht ASchilling


    2. [S103] Quelle: Archiv der Familie Klencke Hämelschenburg.
      Verteilungsplan der Lehnszinsen an die Lehnssippe der Ahlsweden Anno 1809
      Anno 1809 den 24. Juni Anschreiben von Johann Christian an den Lehnsherrn von Klencke in Hämelschenburg. Aufgeschrieben von seinem Sohn Heinrich Christian Ahlswede 19 Jahre alt
      Die Ahlsweden haben ein Erbmannlehen von den Herren von Klencke zur Hämelschenburg mit 327 Morgen 55 Ruten Land, 9 Morgen Wiesen, die so genannte Tiesemannswiese. Die sämtlichen Länderei ist Zehntfrei, welche in drei Höfe verteilt ist. Zu Kaierde ein Halbspänner, zu Delligsen ein Halbspänner und ein Großköthner. Dazu die Gerechtsamen wie es den anderen Höfen zukommt zu Delligsen wie auch zu Kaierde. Die Gerechtsamen im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausgeschieden. Davon muss uns der Gutsbesitzer Ahlswede in Middahl alljährlich 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer als Lehnszinsen an die Sippenmitglieder Ahlsweden geben.
      Im Jahre 1563 vom General Rudolf von Klenke zur Hämelschenburg und Johann Ahlswede aus Dielmissen. Wie die es in Manneslinie gerechtiglich und bestimmt gemacht haben so hat Christian Ahlswede seit vom Jahre 1789 die Lehnszinsen an die Ahlsweden unter 4 Familien gegeben. So wie es seine Vorfahren oder Vorbewirtschafter gemacht haben. Geschehen zu Middahle den 24sten Juni 1809
      Die Abschrift liegt bei dem Herrn von Klencken zur Hämelschenburg oder bei dessen Lehnssekretär.
      Erstlich 1809: Die erste Familie, erstlich aus Middahl
      Der Ahlswede in Middahl und dessen Vettern haben ein Afterlehen von den Herrn von Klencken zur Hamelnschen Burg mit 327 Morgen 55 Ruten und 9 Morgen Wiesen, wo von die Ahlsweden Lehnszinsen erhalten: 16 Himten Roggen 40 Himten Hafer, jährlich an die Ahlswedische Familie geben würden müssen. Folglich dir Benannten: 1. Der Gutsbesitzer Christian Ahlswede und 2. dessen Bruder Heinrich Ahlswede in Mittal erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer = Summa 14 Himten
      Die zweite Familie: 1. Hans Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Christoph Ahlswede, 2. Friedrich Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Ernst-Heinrich Ahlswede, 3. Christoph Ahlswede in Eschershausen erhalten jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer = Summa 7 Himten
      Die anderen Halbschied (gehören zu den Kaierde Ahlsweden)
      4. Christian Ahlswede in Holzen und dessen Bruder Friedrich Ahlswede zu Grünenplan, 5. Heinrich Ahlswede zu Gerzen, der hat in Barfelde gewohnt, erhalten jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer = Summe 7 Himten
      Die dritte Familie: 1. der Senior Wilhelm Ahlswede in Holzen, 2. Christian Ahlswede in Dielmissen, 3. Christoph Ahlswede in Tuchtfeld erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer = Summe 14 Himten
      Die vierte Familie: 1. Christian Ahlswede in Kapellenhagen, 2. Heinrich Ahlswede in Dielmissen erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer = Summe 14 Himten Jährlich = 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer = Summe 56 Himten
      Zweitens aus Dielmissen: Der Christoph Ahlswede in Dielmissen und dessen Vettern Ahlswede haben ein Afterlehen von den Herren von Grone 9 Morgen Lehnsland 2 Fuder Wiesen-Wuchs, wovon die Ahlsweden Lehnszinsen erhalten 4 Himten Roggen 12 Himten Hafer jährlich an die Ahlswedische Familie geben würden müssen. Folglich die Benannten:
      Zweitens 1809 die erste Familie: 1. Der Gutsbesitzer Christian Ahlswede und 2. dessen Bruder Heinrich Ahlswede in Mittal erhalten jährlich 1 Himten Roggen und 3 Himten Hafer = Summa 4 Himten
      Die zweite Familie: 1. Hans Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Christoph Ahlswede, 2 Friedrich Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Ernst-Heinrich Ahlswede, 3 Christoph Ahlswede in Eschershausen erhalten jährlich ½ Himten Roggen und 1 ½ Himten Hafer = Summa 2 Himten
      Die anderen Halbschied (gehören zu den Kaierde Ahlsweden): 4 Christian Ahlswede in Holzen und dessen Bruder Friedrich Ahlswede zu Grünenplan
      5 Heinrich Ahlswede zu Gerzen, der hat in Barfelde gewohnt, erhalten jährlich ½ Himten Roggen und 1 ½ Himten Hafer = Summe 2 Himten
      Die dritte Familie: 1 der Senior Wilhelm Ahlswede in Holzen, 2 Christian Ahlswede in Dielmissen, 3. Christoph Ahlswede in Tuchtfeld erhalten jährlich 1 Himten Roggen und 3 Himten Hafer = Summe 4 Himten
      Die vierte Familie: 1. Christian Ahlswede in Kapellenhagen, 2. Heinrich Ahlswede in Dielmissen erhalten jährlich 1Himten Roggen und 3 Himten Hafer =
      Summe 4 Himten, Jährlich = 4 Himten Roggen und 12 Himten Hafer = Summe 16 Himten
      Bestimmung um Umfang und Leistungsfähigkeit des Hofes Mittal
      Ad acta Ahlsweden 1810
      Die Familie Ahlswede zu Middahl ist von denen von Klencken zur Hämelschenburg nach Anweisung eines Lehnbriefes vom Oktober 1787 mit folgenden Parzellen beliehen
      1. Mit zwei Hufen Landes zum Heydahle und am oberen Idberge belegen
      2. Mit einem Kothofe beim Knicke worauf des so genannten Frickepannen Sohn gewohnt hat
      3. Mit zwei Hufen Landes die Knochenhufe genannt auf dem Heydahle gelegen
      4. Mit zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem unteren Hagen genannt, auf der Grethofe
      5. Noch mit zwei Hufen Landes zu Delligsen
      6. Mit einer Wiese auf dem Lünierfelde genannt die Wismanns-Wiese
      7. Mit neun Morgen Landes in der Feldmark zu Kaierde
      8. Mit 15 Morgen in der Feldmark zu Delligsen. Mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heydahle und über allen vorbeschriebenen Güter
      Die Länderei ist durchgehends von schlechter Qualität zur Hälfte wüste und mit Buschwerk bewachsen, auch weil sie in und nahe vor dem Holze belegen dem Wildfraße sehr ausgesetzt. Ein Teil der Länderei, welche der jetzige Besitzer neuerlich mit vielen Kosten artbar gemacht kann nur höchstens alle 4 Jahre einmal benutzt werden, weil keine Düngung herauf gebracht werden kann.
      Der Kothof, welcher in dem Dorfe Delligsen existiert haben soll, ist seit undenkbarer Zeit wüste und die Pfahlstelle aller angewandten Mühe mit Gewissheit nicht ausfindig zu machen.
      Die Größe der Wiese ist in dem Lehnsbriefe nicht angegeben. Da indes in der Vermessungsbeschreibung des Dorfes Kaierde nur anderthalb Morgen 40 Ruten Wiesenwachs beschrieben stehen und die Besitzer von Mittal auf keine weitere Wiese hat so wird dies wohl die in dem Lehnsbriefe gedachten sein. Der Ertrag der Länderei zu 8 Hufen 24 Morgen oder 264 Morgen kann im Wege gegen das andere nicht höher als zu 12 Mariengroschen in Anschlag gebracht werden, mithin für 264 Morgen 88 Taler den Ertrag der Wiesen zu 2 Taler Summe 90 Taler
      Wenn man nun hiervon die zu praestirenden Lehnszinsen mit 16 Himten Roggen á 24 gerechnet mit 10 Taler 24 Gr. für 40 Himten Hafer á 12 13 Taler 12 Gr. für den zu leistenden Herrendienst 18 Taler 33 Gr. Latus = 42 Taler 33 Gr.
      An öffentlichen Abgaben als Grundsteuer, Kriegerführen, Lieferung und wie sie sonst Namen haben mögen, welche man in Durchschnitte nach einem ungefähren Anschlage nur ganz geringen monatlichen auf 3 Taler berechnet = 36 Taler zusammen: 78 Taler 33 Gr.
      Von obiger Summe der 90 Taler in Absatz bringt, so bleibt hiernach der jährliche Ertrag nur 11 Taler 3 Gr.
      Middahl den 23. Juni 1810 Christian Ahlsweden
      Zahlung der Lehnszinsen an Henriette Reuker Anno 1817 im Winter Anno 1816 / 17
      Wohlgeboren hoch- und rechtsgelehrter hoch zu verehrender Herr Gerichtshalter
      Wie ich gehört habe, so ist der gnädige Herr Oberst von Klenken gestorben, unser Lehnsherr. Wenn das wirklich wahr ist, als dann müssen wir Ahlsweden uns belehnen lassen. Deshalb bin ich so frei und frage durch dieses Schreiben bei unsern Lehnsanwalt nach, wie lange der Todesfall schon ist. So seien Sie doch so gütig und schreiben uns doch zu wie viel es den Ahlsweden an Lehnskosten beträgt und was für Rechte der Lehnsträger zu beachten hat bei den Ahlsweden Lehnsträgern. Außerdem muss ich noch mal fragen. Es ist meines Vaters Bruder Heinrich Christoph Ahlswede, der hat ein Mädchen beschlafen, das hat einen kleinen Sohn. So ist dem Mädchen für das Kind die Lehnszins alljährlich vom Gericht her zuerkannt. Es hat den Zins bisher erhalten. Nun sagt Heinrich Christoph Ahlswede, er hätte mit seiner Frau keine Kinder, er wollte zu den Lehnsgebühren nichts bezahlen. So ist die Frage, wer von diesen der nächste ist, der Sohn oder der nächste Vetter. Wer dazu berechtigt ist. Ich erwarte Euer wohlgeboren hierüber ihre gütige Antwort.
      Mit der vorzüglichsten Hochachtung bin ich gehorsamster Christian Ahlswede
      Für seinen Vater Johann Christian Ahlswede in Mittal schrieb der zweite Sohn Johann Christian Ahlswede diese Eingabe an die Lehnsherrschaft.
      Der Bruder des Vaters Heinrich Christoph Ahlswede war als Arbeitskraft auf dem Hof in Mittal geblieben. Heinrich Christoph Ahlswede hatte als Freundin die Tochter des Halbspänners Reuker in Kaierde mit Namen
      Henriette Reuker. Am 21.12.1806 wurde eine Tochter mit Namen Hanne Friederike Reuker und am 20.11.1814 ein Sohn mit Namen Heinrich Christian Reuker geboren. Die Vaterschaft wurde am 19.4.1816 vor dem Gericht in Greene geklärt. Danach wurde jährlich der Lehnszinsanspruch des Vaters Heinrich Ahlswede an Henriette Reuker ausgezahlt.
      24. Mai 1816: Aufstellung der Mitglieder der Lehnspflichtigen
      Namen der Belehnten wie folgt Alter Stand und Gewerbe Bemerkung und Wohnort
      1 I Christian Ahlswede zu Mittal tot, Senior der Familie, aus Mittal,2. Christian Ahlswede, 54 Jahre, Ackermann, aus Mittal, 3. Heinrich dessen Bruder, lebt bei seinem Bruder, aus Mittal, 4. Heinrich-Christian Sohn, 26 Jahre, lebt bei seinem Vater, aus Mittal, 5. Christian auch ein Sohn, 19 Jahre alt, lebt bei seinem Vater als Ackermann, aus Mittal,
      6 II Wilhelm Ahlschwede, tot, zu Dielmissen, 7. Christoph Ahlschwede, 50 Jahre, Ackermann, zu Dielmissen, 8. Christoph dessen Sohn, lebt bei seinem Vater, zu Dielmissen, 9. Wilhelm Ahlschwede, 60 Jahre, Ackermann, zu Holzen am Roten Stein, 10. Friedrich dessen Sohn, 31 Jahre, Ackermann bei seinem Vater, zu Holzen am Roten Stein, 11. Christoph Ahlschwede, 52 Jahre, Ackermann, zu Tuchtfeld, 12. Ernst dessen Sohn, 10 Jahre, lebt bei seinem Vater zu Dielmissen, zu Tuchtfeld,
      13. III. Christoph Ahlschwede, tot, zu Dielmissen, 14. Heinrich Ahlschwede, 44 Jahre, Ackermann zu Dielmissen, 15. Christoph dessen Sohn, 20 Jahre, bei seinem Vater, zu Dielmissen, 16. Christian Ahlschwede, 54 Jahre, Ackermann, zu Kapellenhagen, Söhne: 17. Christoph Ahlschwede, 30 Jahre, Ackermann, zu Kapellenhagen, 18. Ernst Heinrich Ahlschwede, 28 Jahre, Ackermann, zu Kapellenhagen,19. Conrad Ahlschwede, 24 Jahre, Ackermann, zu Halle, 20. Heinrich Ahlschwede, 22 Jahre, Ackermann, zu Kapellenhagen
      21. IV. Erich Heinrich Ahlschwede, tot, zu Kaierde, 22. Hans Erich Ahlschwede, 46 Jahre, Ackermann, zu Kaierde, 23. Ernst Ahlschwede, dessen Sohn, 14 Jahre, bei seinem Vater, in Kaierde, 24. Heinrich Ahlschwede, dessen Sohn, 12 Jahre, bei seinem Vater, in Kaierde, 25. Ludewig Ahlschwede, dessen Sohn, 8 Jahre, bei seinem Vater, in Kaierde, 26 Ahlschwede, 55 Jahre, zu Kaierde, 27. Friedrich Ahlschwede, dessen Bruder, 49 Jahre, zu Kaierde, 28. Hansert Ahlschwede, 21 Jahre, Ackermann zu Kaierde, 29. Christian Ahlschwede, 18 Jahre, Ackermann zu Kaierde, 30. Engelhart Ahlschwede, 13 Jahre, Ackermann zu Kaierde, 31. Ludewig Ahlschwede 8 Jahre, bei seinem Vater, zu Kairde, 32. Friedrich Ahlschwede, 49 Jahre, Ackermann zu Kaierde, 33. Heinrich dessen Sohn, 20 Jahre, Ackermann zu Kaierde, 34. Heinrich Ahlschwede, 31 Jahre, Leineweber, zu Gerzen, 35. Christian Ahlschwede, 47 Jahre, Leineweber, zu Holzen Rotenstein, 36. Wilhelm Ahlschwede, Sohn, 19 Jahre, bei seinem Vater, zu Holzen Rotenstein, 37. Heinrich Ahlschwede, Sohn, 9 Jahre, bei seinem Vater zu Holzen Rotenstein, 38. Friedrich Ahlschwede, 43 Jahre, Leineweber, auf dem Grünenplan, 39. Christoph Ahlschwede, 46 Jahre,
      Leineweber, zu Eschershausen , 40. Friederich Ahlschwede, Sohn, 8 Jahre, bei seinem Vater, zu Eschershausen, 41 Heinrich Ahlschwede, Sohn, 5 Jahre, bei seinem Vater zu Eschershausen
      Holzen am Rotenstein Kreis Amt Eschershausen den 23. Mai 1816
      Wilhelm Ahlswede


    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Lehnsbrief der von Grone Westerbrak für die Sippe Ahlswede vom 11.3.1824
      Ich Friedrich August von Grone Erbherr auf Westerbrak und vormals Hauptmann in Kaiserlich Oesterreichschen Diensten urkunde und bekenne hiermit, dass ich auf Ableben des zeitigen Senior der Ahlschwedeschen Familie wiederum den Friedrich Ahlschwede zu Holzen am rothen Stein für sich und zum Mitbehuf seiner Lehnsvettern:
      1. Christoph zu Tuchtfeld 2. Christoph zu Diedelmissen 3. Heinrich 4. Christoph 5. Wilhelm 6. Ludewig 7. Conrad, letztere fünf Söhne von Heinrich Ahlswede in Diedelmissen 8. Conrad in Halle 9. Christoph in Capelnhagen 10. Jobst Heinrich in Capelnhagen 11. Johann Heinrich daselbst, letztere vier Söhne von Conrad Ahlschwede in Capellenhagen 12. Heinrich in Middahle 13. Christian daselbst 14. Heinrich in Kaierde 15. Ernst daselbst 16. Christoph zu Eschershausen, sämtlich die Ahlschwede genannt und ihren männliche Leibes Lehns ?Erben?, so im rechten Ehebette erzeugt sind, mit nachbeschriebenen Gütern, als mit zwei Morgen Landes im Schnitsieke, drei Morgen am Wehekampe, drei Vorlinge am Martensbrinke bei Hans Fricken Lande belegen und einem Morgen Landes, belegen hinter dem Dorfe Diedelmissen bei dem Papengraben vor dem Broke, noch drei Vorling samt einer Wiese, Gerkenskamp genannt, alles von dem Dorfe Diedelmissen und in der Feldmark daselbst, in der Herrschaft Homburg, nachher Amt Wickensen, jetzt Kreis-Gericht Eschershausen belegen mit aller deren Güter vor beschriebenen Gerechtigkeit, Schlacht und Zubehörung, nichts davon ausbeschieden, allwo Dieselben belegen sind, im Holze, Felde, Wasser, Wiesen und Weiden. Auch ich Friedrich August von Grone und meine Erben will und sie sollen abgedachten Friedrich Ahlschwede und dessen Mitbeschriebenen solcher Lehen und vorbeschriebenen Güter rechte bekennige Herren und Gewähr sind, so oft ihnen das von Nöthen ist und von uns den Rechten nach gefordert wird. Immaßen er mir und meinen Erben treu und hold zu sein und davon das Allergeringste nicht zu veräußern, oder abhanden kommen zu lassen und wie eine getreuen Lehnsträger eignet und gebühret, sich zu verhalten angelobt hat, ohne einige Arglist und Gefährde Dessen Urkunde habe ich diesen Lehnsbrief herausgegeben, mit meinem Lehnsgeltschaft bedruckt und eigenhändig unterschrieben.
      Rinteln wegen Westerbrak den 17ten Mai 1823 Friedrich August von Grone
      Nachdem der zeitige Lehnsträger angezeigt hat, dass der Senior zwei Mitzubelehnenden vergessen haben. So wurden diese, nämlich 17. Christian, Brinksitzer in Holzen und 18. Christian in Gerzen, beide Ahlschweden genannt, hiermit nachgetragen und der Inhalt des Lehnsbrief auf Sie mit ausgedehnt. Zugleich wird der Lehnsträger zum Überfluss noch aufmerksam darauf gemacht, dass bei dem Ableben jedes Seniors, oder des Lehnsherren eine neue Belehnung bei Verlust des Lehns nachgesucht werden muss.
      Rinteln wegen Westerbrak, den 11ten März 1824 Friedrich August von Grone
      An Herzogliche Braunschweig Lüneburgische Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig vom 15.11.1839
      Provocation an Seiten des Vollmeiers Christoph Ahlswede in Dielmissen, Provocanten gegen den Herrn Friedrich August von Grone auf Westerbrak derzeit in Minden Provocaten wegen Lehnsallonfication
      Der Provocant ist Besitzer eines Vollmeierhofes in Dielmissen und mit demselben eines von der von Groneschen Familie auf Westerbrak relevirenden Lehens, welches nach dem Lehnbriefe aus folgenden Stücken besteht: 1. zwei Morgen Landes im Schnitsike 2. drei Morgen am Wehekampe 3. drei Vorlinge am Martinsbrink bei Hans Fricken Lande belegen 4. einem Morgen Land belegen hinter dem Dorfe Dielmissen bei dem Papengraben vor der Broke 5. noch drei Vorling samt einer Wiese Gartenskamp genannt,
      So lauten die alten Bezeichnungen im Lehnbriefe und der Provocant glaubt, die Lehnsstücke auch noch sämtlich nachweisen zu können, mit Ausnahme der ad 2 genannten drei Morgen, indem der Name ?Wehekamp? jetzt durchaus unbekannt ist. Als Vasallen und Mitbelehnte sind im jüngsten Lehnbriefe vom 17ten Mai 1823 aufgeführt.
      1. Friedrich Ahlswede in Holzen als Senior und Lehnsträger 2. Christoph Ahlswede in Tuchtfeld 3. Christoph Ahlswede in Dielmissen, der Provocant
      4. Heinrich, 5. Christoph, 6. Wilhelm, 7. Ludewig, 8. Conrad, sämtliche Söhne von Heinrich Ahlswede, in Dielmissen
      9. Conrad Ahlswede in Halle
      10. Christoph, 11. Jobst Heinrich, 12. Johann Heinrich, sämtlich in Capellenhagen und Söhne von Conrad Ahlswede daselbst
      13. Heinrich Ahlswede in Mittale 14. Christian Ahlswede daselbst 15. Heinrich Ahlswede in Kaierde 16. Ernst Ahlswede daselbst 17. Christoph Ahlswede in Eschershausen
      Es ist jedoch möglich, dass seit jener Zeit einzelne Veränderungen in der Familie eingetreten sind, nur kennt der Provocant diese nicht sämtlich und ist daher außer Stande darüber vollständige Auskunft zugeben. An den Lehnsherrn wird von dem Lehen nichts weiter gegeben oder geleistet, als die gewöhnlichen Erneuerungsgebühren, zu Gunsten der Lehnsvettern besteht jedoch ein Kornzins von jährlich 4 Himten Rocken und 12 Himten Hafer, welche der Lehnsinhaber zugeben hat, und an welchem er selbst wiederum partizipiert. Augenblicklich zerfällt die Familie der Vasallen in vier Hauptlinien, nämlich
      1. die Dielmisser 2. die Kaierder 3. die Mittaler 4. die Capellenhagener
      Doch weiß der Provocant nicht genau, welche Lehnsvettern, sämtlich zu der einen und welche zu der anderen Linie gehören. Jede dieser Linien erhält von dem Lehnszins ein Viertel oder einen Himten Rocken und drei Himten Hafer. Dagegen müssen auch sämtliche Vasallen und Lehnsvettern in gleichen Verhältnisse zu den Belehnungskosten so wie zu allen übrigen das Lehn betreffenden Ausgaben beitragen, weshalb also die Allodificationssumme ebenfalls auf sämtliche Linien zu vertheilen resp von der den Lehnsvettern gebührenden Abfindung abzusetzen sein wird. Der Provocant trägt damit auf Allodification des Lehns an, mit der Bitte das zu diesem Ende erforderliche Verfahren einzuleiten. Obgleich eine zweite Allodification wohl nicht in diese Acten gezogen werden kann, so bemerkt der Provocant dennoch zum Zwecke der künftigen Auseinandersetzung noch Folgendes. Die Ahlswedische Familie ist außerdem mit einem von den Herrn von Klencke relevirenden Lehen beliehen, belegen zu Mitthale, dessen letzter Besitzer Heinrich Ahlswede mit Hinterlassung von unmündigen Kindern verstorben ist. Auch an diesem Lehen participirt, der Provocant als Mitbelehnter vergesamt, dass er von den Lehnszinsen, alle drei Jahre 4 Himten Rocken und 10 Himten Hafer erhält. Da nun die Mitthalsche Familie auch von seinem Lehen abgefunden werden muss, so wäre es wünschenswert, wenn auch sie zur Allodification veranlasst und dadurch eine Auseinandersetzung der ganzen jetzt vielfach verzweigten Ahlswedischen Familie herbeigeführet werden könnte. Der Provocant erlaubt sich nur, hierauf aufmerksam zu machen, weil der weitere Verlauf der Verhandlung vielleicht Gelegenheit giebt, auch jene zweite Allodification herbeizuführen und zu erleichtern.
      Holzminden den 15ten November 1839 Pr. Christoph Ahlswede
      1852 An die Vormundschaft der minderjährigen Söhne des weiland Brinksitzers Ahlswede zu Gertzen
      An die Vormundschaft der minderjährigen Söhne des weiland Brinksitzers Ahlswede zu Gertzen
      Demnach in Sachen die Allodification des der Familie Ahlswede von der Familie von Grone eingegebenen Lehns betreffend, erforderlich erscheint, dass die Vormundschaft der minderjährigen Söhne des weiland Brinksitzers Heinrich Ahlswede zu Gertzen Heinrich und Christian Ahlswede als deren Mutter Justine Marie geborene Oppermann und Leibzüchter Ludwig Pförtner daselbst, sich darüber erkläre, ob sie Theilnahmerechte auf das von dem Vollmeier Christoph Ahlswede zu Dielmissen auf dortiger Feldmark besessene, von der Familie von Grone auf Westerbrak der Familie Ahlswede eingegebene Lehn, bestehend in 2 Morgen Landes im Schnittsieke 3 Morgen im Wahnkampe
      3 Vorlinge am Martinsbrinke 1 Morgen bei dem Papengraben vor der Borke 3 Vorlinge nebst einer Wiese der Gartencamp genannt, welche Grundstücke eine Zubehörung des daselbst unter der Brandversicherungs-Nummer 46 belegenen Vollmeierhofes bilden, oder auf den diesem Lehen mit jährlich 4 Himten Rocken und 12 Himten Hafer an die Mitglieder der Vasallen-Familie dergestalt entrichteten Lehnzins, dass davon
      I Dielmisser Linie
      1.Vollmeier Christoph Ahlswede in Dielmissen, ¼ Himten Rocken, ¾ Himten Hafer
      2.Vollmeier Friedrich Ahlswede und dessen Bruder Anbauer Daniel und Häusling August Ahlswede zu Holzen , ¼ Himten Rocken, ¾ Himten Hafer
      3. der unverehelichte Ludwig Ahlswede zu Tuchtfeld, ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      4. Vollmeier Ludwig Ahlswede zu Bisperode, ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      II. Middahler Linie
      5. Gutsbesitzer Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahl, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      6. Schmiedemeister Heinrich Ludwig Ahlswede zu Kaierde, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      7. Oeconom Christian Ahlswede zu Einbeck, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      III Capellenhager Linie
      8. Halbmeier Christian Ahlswede und dessen Brüder Wilhelm und Conrad Ahlswede zu Dielmissen, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      9. Köther Ludwig Ahlswede und dessen Bruder Conrad Ahlswede zu Lüerdissen, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      10.Viertelmeier Conrad Ahlswede zu Halle, 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      IV Kaierde Linie
      11. Halbspänner Christian Ahlswede und dessen Bruder Ludwig Ahlswede zu Kaierde, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      12. Kleinköther Heinrich Ahlswede daselbst, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      13. Kleinköther Christian Ahlswede sen. daselbst, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      14. Halbspänner Christian Ahlswede, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      15. Kleinköther Heinrich Ahlswede jun. 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      16. Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      17. Friedrich und Heinrich Ahlswede daselbst, 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      bezogen haben, geltend zu machen gewillet sey, und dazu Termin auf 17ten des Monats Morgens 10 Uhr im Brodtmannschen Gasthause zu Delligsen angesetzt ist, so wird die genannte Ahlswedesche Vormundschaft hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen, dass im Falle des Nichterscheinens der Verzicht auf gedachte Teilnahmerechte angenommen werden wird. Gandersheim, den 11. April 1852 Der Kreis Director A Culemann
      Die Ablösung von dem Lehnsherrn von Grone und der Sippe Ahlswede Anno 1839 bis 1852
      N. St. Archiv Wolfenbüttel 91 Neu Fb 2 Nr. 875 Nr. 647 und 17034
      Zwischen I. dem Vollmeier Christoph Ahlswede zu Dielmissen als beisitzenden Vasallen eines von der Familie von Grone auf Westerbrak relevierenden Lehens, legitimiert durch die Ehestiftung vom 15ten Januar 1822, den Lehnsbrief vom 17ten Mai 1823 und die zum Protocolle vom 8ten Januar 1850 anerkannten Reputation des Heinrich Ahlswede daselbst einer Seits
      II. 1.dem Vollmeier Friedrich Ahlswede und dessen Bruder Anbauer Daniel und Häusling August Ahlswede zu Holzen
      2. dem minderjährigen Sohne weiland Vollmeiers Ernst Ludewig Ahlswede zu Tuchtfeld Namens Ludwig unter Vormundschaft des Amtsvorstehers Meyer daselbst,
      legitimiert durch das Autorium vom 14ten März 1842 und die Bescheinigung Herzoglichen Amts Eschershausen vom 28sten December 1849
      3. dem Vollmeier Ludewig Ahlswede zu Bisperode
      4. dem Gutsbesitzer Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahle
      5. dem Schmiedemeister Heinrich Ludwig Ahlswede zu Kaierde
      6. dem Oeconom Christian Ahlswede zu Einbeck
      7 dem Halbmeier Christoph Ahlswede und dessen Brüder Wilhelm und Conrad Ahlswede zu Dielmissen
      8. dem Köthner Ludwig Ahlswede zu Lüerdissen und dessen Bruder Conrad Ahlswede daselbst
      9. dem Viertelmeier Conrad Ahlswede zu Halle
      10. dem Halbspänner Christian Ahlswede dessen Bruder Ludwig Ahlswede zu Kaierde
      11. dem Kleinköthner Heinrich Ahlswede
      12. dem Kleinköthner Christian Ahlswede sen.
      13. dem Halbspänner Christian Ahlswede
      14. dem Kleinköthner Heinrich Ahlswede jun. Daselbst
      15. dem Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen
      16. den Söhnen des verstorbenen Leinewebers Christoph Ahlswede Friedrich und Heinrich Ahlswede daselbst, legitimiert durch den gedachten Lehnsbrief, gegenseitiges
      Anerkenntnis und die Commissionsprotocolle vom 8ten Januar 1851 bei der Recessvollziehung vertreten durch den unter II 1 genannten Vollmeier
      Friedrich Ahlswede zu Holzen, legitimiert durch das Commissionsprotocoll vom 16ten November 1846 anderer Seits
      III. dem Gutsbesitzer Adolph Curt Eckbert von Grone auf Westerbrak, legitimiert als rechtmäßiger Inhaber des Ritterguts Westerbrak, von welchem das fragliche Lehen eine Zubehörung bildet, durch die Bekanntmachung Herzoglichen Amts Eschershausen vom 23sten December 1836 Nr. 35 der Braunschweigschen Anzeigen Do 1837 und den Auszug aus dem Protocolle des Ausschusses der Stände-Versammlung vom 10ten August 1840
      dritter Seits ist nachstehender
      Lehns=Aufhebungs= und Ablösungs=Recess
      über das der Familie Ahlswede von der Familie von Grone eingegebene Lehen, dessen Allodification bereits am 11ten Januar 1840 beantragt worden, zuletzt unter Leitung des zum Local Commissaries bestellten jetzigen Kreis Directors Culemann mit Vorbehalt der Bestätigung Herzoglicher Landes Oeconomie Commission errichtet und vollzogen.
      §1 Gegenstand des Lehens
      Laut Lehnsbrief vom 17ten Mai 1823 ist die Familie Ahlswede von der Familie von Grone auf Westerbrak mit 2 Morgen Landes im Schnittsieke, 3 Morgen im Wehecampe,
      3 Vorlinge am Martensbrinke, 1 Morgen bei dem Papengraben vor der Brocke, 3 Vorlinge nebst einer Wiese der Gartencamp genannt bei Dielmissen nach Mannlehnrecht beliehen worden. Dieses Lehn bildet eine untrennbare Zubehörung des unter Brandversicherungs-Nummer 46 daselbst belegenen Vollmeierhofes, der sich in dem Eigenthum des Vollmeiers Christoph Ahlswede befindet und muss davon an sämtliche Belehnte ein jährlicher Lehnszins von 4 Himten Rocken und 12 Himten Hafer entrichtet werden.
      Die Aufhebung des Lehnsverbandes und die Ablösung des oben gedachten Lehnzinses bildet den Gegenstand des vorliegenden Recesses.
      §2 Vasallen Familie und Besitzverhältnisse des Lehns
      Die Vasallen Familie. Bestehend aus den Eingangs unter I und II genannten Personen und deren Lehnsfähiger Desonadenz zerfällt in 4 verschiedene Linien und zwar in
      I. Die Dielmisser Linie, welcher der Provocant und die unter II 1 bis 4 genannten angehören,
      II. die Middahler Linie, die aus den unter II 4 bis 6 aufgeführten bestehet
      III. die Capellenhager Linie, welche durch die unter II 7 bis 9 erwähnten gebildet wird,
      IV. die Kaierde Linie, welche die unter II 10 bis 16 bemerkten umfasst.
      Der obgedachte Lehnszins ist jährlich Martini fällig und muss von den Berechtigten geholt werden. Gegenleistungen finden dabei nicht statt.
      Jede Linie erhält davon 1 Himten Rocken und 3 Himten Hafer und vertheilt solche unter sich, wie das nachstehende Verzeichnis näher ersehen lässt.
      Namen der Vasallen Himten Rocken Himten Hafer
      I Dielmisser Linie
      1. Vollmeier Christoph Ahlswede in Dielmissen ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      2. Vollmeier Friedrich Ahlswede und dessen Bruder Anbauer Daniel und Häusling August Ahlswede zu Holzen ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      3. Der unverehelichte Ludwig Ahlswede zu Tuchtfeld ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      4. Vollmeier Ludwig Ahlswede zu Bisperode ¼ Himten Rocken ¾ Himten Hafer
      II. Middahler Linie
      5. Gutsbesitzer Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahl 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      6. Schmiedemeister Heinrich Ludwig Ahlswede zu Kaierde 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      7. Oeconom Christian Ahlswede zu Einbeck 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      III Capellenhager Linie
      8. Halbmeier Christoph Ahlswede und dessen Brüder Wilhelm und Conrad Ahlswede zu Dielmissen 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      9. Köther Ludwig Ahlswede und dessen Bruder Conrad Ahlswede zu Lüerdissen 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      10. Viertelmeier Conrad Ahlswede zu Halle 1/3 Himten Rocken 1 Himten Hafer
      IV Kaierde Linie
      11. Halbspänner Christian Ahlswede und dessen Bruder Ludwig Ahlswede zu Kaierde 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      12. Kleinköther Heinrich Ahlswede daselbst 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      13. Kleinköther Christian Ahlswede sen. daselbst 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      14. Halbspänner Christian Ahlswede 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      15. Kleinköther Heinrich Ahlswede jun. 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      16. Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      17. Friedrich und Heinrich Ahlswede daselbst 1/7 Himten Rocken 3/7 Himten Hafer
      zusammen: 4 Himten Rocken 12 Himten Hafer
      §3 Lehnsaufhebungs-Entschädigung
      Unter den Interessenten hat über die Art und Weise der Wertsermittlung des fraglichen Lehns eine Meinungsverschiedenheit geherrscht, welche dadurch beseitigt worden, dass die Allodifications Entschädigung unter Erlass der Belehnungskosten des letzten Lehnsfalles auf die runde Summe von 20 Thaler, buchstäblich zwanzig Thaler festgestellt ist und verabredet worden, dass bei der Berechnung des Ablösungs- Capitals für den Lehnzins,
      1. Das Korn nach dem im § 94 der Ablösungs-Ordnung gedachten neuen Braunschweigischen Himten / Randhimten ./. ohne Absatz der 10 procent Preisermäßigung in Anrechnung gebracht und davon außer der Hälfte der Allodifications-Entschädigung 10 Thaler.
      2. für dessen Erhebung und Verwerthung der Betrag von 4 pro Cent abgesetzt werden soll. Danach berechnet sich das Ablösungs-Capital und ist an die einzelnen Interessenten zu vertheilen wie folgt.
      Berechnung des Ablösungs-Capitals
      Taler Ggr Pfg.
      4 Himten Rocken á 14 m 4 Pf. ----- 688 Pf
      12 Himpen Hafer á 8 m 4 Pf. ----- 1200 Pf
      1888 Pf
      davon abgesetzt:
      für Erhebung und Verwerthung 4 pro Cent 75,52 Pf
      bleiben 1812,48 Pf
      oder 6 Taler 7 ggr. 0.48 Pf * 25 157 Taler 8 Ggr. - Pf, davon ab: die Allodifications-Entschädigung 10 Taler, bleibt ein Ablösungs-Capital 147 Taler 8 Ggr.
      Laut Nr. Namen der Vasallen Anteil an dem Ablösungs-Capital
      Thaler Ggr. Pfg
      I Dielmisser Linie
      1. Vollmeier Christoph Ahlswede in Dielmissen 9 Thaler
      2. Vollmeier Friedrich Ahlswede und dessen Bruder Anbauer Daniel und Häusling August Ahlswede zu Holzen 9 Thaler
      3. Der unverehelichte Ludwig Ahlswede zu Tuchtfeld 9 Thaler
      4. Vollmeier Ludwig Ahlswede zu Bisperode 9 Thaler
      II. Middahler Linie
      5. Gutsbesitzer Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahl 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg
      6. Schmiedemeister Heinrich Ludwig Ahlswede zu Kaierde 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg.
      7. Oeconom Christian Ahlswede zu Einbeck 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg.
      III Capellenhager Linie
      8. Halbmeier Christoph Ahlswede und dessen Brüder Wilhelm und Conrad Ahlswede zu Dielmissen 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg.
      9. Köther Ludwig Ahlswede und dessen Bruder Conrad Ahlswede zu Lüerdissen 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg.
      10. Viertelmeier Conrad Ahlswede zu Halle 12 Thaler 6 Ggr. 8 Pfg.
      IV Kaierde Linie
      11. Halbspänner Christian Ahlswede und dessen Bruder Ludwig Ahlswede zu Kaierde 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      12. Kleinköther Heinrich Ahlswede daselbst 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      13. Kleinköther Christian Ahlswede sen. daselbst 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      14. Halbspänner Christian Ahlswede 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      15. Kleinköther Heinrich Ahlswede jun. 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      16. Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      17. Friedrich und Heinrich Ahlswede daselbst 5 Thaler 6 Ggr. 3 3/7 Pfg.
      zusammen: 147 Thaler 8 Ggr.
      §4 Aufhebung des bisherigen Verhältnisses
      Gegen Uebernahme der im vorigen § gedachten Lehn-Aufhebungs-Entschädigung und des daselbst ermittelten Ablösungs-Capitals von Seiten des Vollmeiers Christoph Ahlswede zu Dielmissen wird der Lehnsverband nebst dem Lehnszinse von Martini 1845 an für ewige Zeiten aufgehoben.
      §5 Verzinsung und Zahlung der Lehn-Aufhebungs-Entschädigung und des Ablösungs-Capitals
      Die Allodifications-Entschädigung nebst Ablösungs-Capital hat der Vollmeier Christoph Ahlswede Martini 1852 an die Berechtigten zu bezahlen und bis dahin übereinkunftsmäßig von Martini 1845 an mit vier von Hundert zu verzinsen.
      §6 Eventuelle Successions-Entschädigung
      Die Mitglieder der Vasallen-Familie haben ihre gegenseitigen eventuellen Successions-Entschädigungs-Ansprüche gegen einander aufgegeben
      §7 Bestimmung wegen der Kosten
      Jeder Theil hat die Kosten seiner Legitimation und seiner Vertretung bei den Allodifications Verhandlungen selbst zu tragen, dagegen fallen die übrigen Kosten zu 1/25 dem Lehnherrn zu, 12/25 dem besitzenden Vasallen ausschließlich und zu 12/25 den Lehnsberechtigten nach Maßgabe ihres Antheils am Lehnszinsablösungs-Capitale zur Last. Die Interessenten erkennen den Recess in allen Punkten für richtig an und haben denselben durch Unterschrift vollzogen.
      Eschershausen, am 28sten Mai 1852 Chr. Grone Ahlswede Ahlswede
      Dass die Eingangs genannten Interessenten vorstehenden Recess eigenhändig unterschrieben haben, wird unter Bezugsnahme auf den in beglaubigter Abschrift beigefügten Protocolle vom heutigen Tage hierdurch bescheinigt
      Eschershausen am 28sten Mai 1852 Der Kreisdirector A Culemann
      Vorstehender Lehns-und Lehnszins-Ablösungs- Recess wird damit bestätigt, nachdem die Rechte des dabei beteiligten minderjährigen Ludwig Ahlswede gewahrt gefunden sind.
      Braunschweig, den 23sten Juni 1852 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg-Landes-Oeconomie Commission Wedekindt
      Die nach vorstehenden Lehns- und Lehnszins -Ablösungs- Recesse abgelösten Lasten sind, nachdem selbigen zuvor auf die nunmehr davon befreiten Grundstücke eingetragen, im Hypothekenbuche für Dielmissen tom II fol. 145 gelöscht; die in den §§ 3 und 5 aufgeführten Ablösungs-Capitalien nebst Zinsen, aber zu Gunsten des Lehnsherrn resp. Der Lehnszinsbrechtigten Gevattern Ahlswede in das Hypothekenbuch für Dielmissen tom II fol. 145 eingetragen.
      Eschershausen, 27. Juli 1852 Herzogliches Amtsgericht
      Bekannt gemacht im 226sten Stück deren Braunschweigischer Anzeigen de 1852 E. Becker Secretär
      Copia
      Geschehen auf dem Rathskeller zu Eschershausen am 28sten Mai 1852
      Zur Vollziehung des Recesses über die Allodification des der Familie Ahlswede von der von Groneschen Familie zu Westerbrak eingegebenen Lehns erschienen
      der Rittergutsbesitzer von Grone auf Westerbrak, der Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen, der Vollmeier, Leibzüchter Friedrich Ahlswede aus Holzen.
      Den Compaventen wurde der Rezess vorgelesen und erläutert, dabei auch er ?.?
      Vollzinsung mit keinen Einwendungen wegen der davon bestimmten Gegenstände und keinen Nachforderungen von Rechten, welche in Hinsicht auf die Auseinandersetzung etwa zuständig gewesen und dabei übergangen wären, weiter geführt werden könnten, worauf sich dieselben mit dem Inhalt des Recesses einverstanden erklärten, solchen eigenständig unterzeichneten und um Ertheilung einer Ausfertigung des Selben baten.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
      gez. Christian von Grone Ahlswede Ahlswede
      in fidem copia A. Culemann


    4. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 40 Seite 206-214 vom 2.3.1822 im StA Wolfenbüttel
      Registrit im Fürstl. Kreisgerichte Eschershausen 9. Januar 1822
      Heute ist die gefertigte Urkunde des Notars Bach zum 15. d. M. die Ehestiftung zwischen Christoph Ahlswede und Louise Becker zu Dielmissen enthaltend zur gerichtlichen Confirmation überreicht w In fidem
      Beredung ---?
      In Betracht der nachgesendeten schriftlichen Bestätigung der zwischen Christoph Ahlswede und Louise Becker zu Dielmissen Cuntarin 15. Januar d. J. zur sp. Notar Bach verrichteten Ehestiftung ist, da die Confirmation derselben wegen einiger dahin noch obwaltenden Bedenklichkeiten nicht ohne Weiteres zu ertheilen steht, zuvorders nachmaliger Termin zur Verrechnung der Interessenten, nämlich der beiden Verlobten und deren Väter Vollmeier Christoph Ahlßwede und Carl Becker sämtlich zu Dielmissen auf den 7. dieses Monats Morgens 10 Uhr angesetzt werden, wozu die gerichtlichen Personen sich unfestbar zur hiesigen Familien Kreisgerichte einzufinden und die beiden Väter der Verlobten die bei ihrer Verheräthung eingereichten Ehestiftung mitzubringen haben. C. 7. März 1822
      F. C. G. D
      C.
      Abschrift
      Geschehen Dielmissen auf Christoph Ahlswede, Vollmeierhofe am 15. Januar 1822
      Zu wissen frey hiermit, dass auf geschehenes Ansuchen des Christoph Ahlswede jun. hieselbst, ich unterzeichneter Notar, Georg Heinrich Bach, wohnhaft zu Eschershausen mich nach hier begeben hatte, und dessen Ehestiftung aufzunehmen. Es waren dieserhalb vor mir genannten Notar und den subrequirirten in Dielmissen wohnhaften Zeugen, des Herrn Pastor Johann Georg Christiani und Vollmeier Wilhelm Meyer gegenwärtig
      1. der Requirent Christoph Ahlswede jun. im 22. Jahre, als Bräutigam
      2. dessen Eltern der Vollmeier Christoph Ahlswede 54 Jahr und dessen Ehefrau Dorotea geborene Vespermann 47 Jahr alt
      3. Louise Becker, als Braut 18 Jahr alt, und
      4. deren Eltern der Vollmeier Carl Becker mit seiner Ehefrau Louise Becker, geborene Brand, sämtlich in Dielmissen
      wohnhaft, welche dieserhalb, nach geschehener Verabredung, vestgesetzt haben
      §1
      Vorgenannter Christoph Ahlswede junior, mit Einwilligung seiner mit gegenwärtiger Eltern , und Louise Becker, unter Einwilligung ihrer mitgegenwärtigen Eltern erklären hirmit, sich mit einander ehelich verlobt zu haben und die sich zugesagte Ehe des nächsten durch priesterliche Copulation vollziehen lassen zu wollen
      §2
      Das Vermögen der Braut betreffend, so erklärte deren Vater und Mutter, wie sie ihrer Tochter, welches ihr einziges Kind frey,
      einen Brautschatz an baaren Gelde nicht verschreiben lassen konnten, weil sie oder eines ihrer Kinder dereinst den elterlichen Vollmeierhof erhalten solle und da bereits die Verlobte einen jetzt ein Jahr alten Sohn erzeugt hätten, so sicherten sie
      1. diesem ihrer Tochter Sohn Heinrich Christoph August Ahlswede ihren Vollmeierhof sammt den dereinst zur
      Annahmezeit vorhandenen Feld-Vieh und Ackerinventarien damit eigenthümlich zu, jedoch dergestalt, dass derselbe
      a. zunächst diejenigen Kinder davon abfinden sollen, die er Comparent Becker und seine Ehefrau entweder in jetziger,
      aber der eine oder andere in einer anderweiten Ehe erzeugen mögten; insofern aber dieser Fall nicht eintrete, habe
      derselbe sodann
      b. diejenigen Geschwister von diesem Hofe abzufinden, die den gegenwärtigen Verlobten mit einander nach erzeugen
      würden
      2. Sollte indessen dieser vorerwähnte Sohn der Verlobten zur Annahme des Hofs nicht gelangen, so solle derselbe an
      eines der nach von den jetzigen Verlobten und künftigen Ehegatten zu erzeugenden Kindern fallen, bis dahin aber
      behalte er Carl Becker mit seiner Ehefrau oder auch einer oder der andere allein die Administration desselben,
      solange es ihnen gefallen werde, bevor. Indem sie diese Zusicherung ihrer Tochter, der Braut, statt eines
      Brautschatzes, damit unwiderruflich machen, verschreiben die Eltern derselben ferner
      3. eine Aussteuer an Vieh und Mobilien, ihren Stande und Vermögen gemäß, welche bei der Hochzeit erfolgen solle
      §3
      die Braut acceptirt gegenwärtige Zusicherungen ihrer Eltern und sichert diese ihr von derenselben gemachte Versprechungen ihren Bräutigam gleichfalls hinwie, drum zu, welches derselbe gleichfalls acceptirt
      § 4
      des Bräutigams Vater Vollmeier Christoph Ahlschwede, mit Uebereinstimmung seiner Ehefrau, überlässt dagegen seinen mitgegenwärtigen Sohns seinen von ihm retevirenden hieselbst belegenen sub Nr. 46 assecuvirten Vollmeierhof mit sämmtlichem Zubehör an Acker, Vieh und Feldinventarien nichts von Allem ausgenommen, samt allen darauf haftenden Pflichten und Lasten jedoch ohne Schulden, so dass von jetzt an, die Abtretung unter folgenden Bestimmungen in Wirksamkeit treten solle.
      §5
      Bräutigam hat nemlich noch Vier nicht verheiratete Geschwister, als 3 Schwestern und einen Bruder, welchem jedem Geschwister Bräutigam als Ablage von der aus 130 Meier Morgen Landes bestehen, der Hofstelle mit Schäfereigerechtigkeit von 250 Stück, an baaren Gelde 500 Thaler, schreibe ?Fünfhundert Thaler und zwar deren Tochter 300 Thaler an der Hochzeit, die übrigen 200 Thaler in jährigen Terminen zu 50 Thaler, diese 50 Thaler wechselsweise insofern zwei in einem Jahre heiraten würde, dem Sohne aber das baare Geld unter uns bei seiner Verheiratung verabreichen solle; desgleichen den Schwestern
      a. einen den Stande und der Ortsgewohnheit angemessenen Brautwagen, mit Vieh
      b. außerdem ein Ehren und ein Seidenkleid mit dem kleinen Anzuge, 12 Manns- und 12 Frauenhemden, 12 Tischlaken,
      12 Handtücher, 12 Säcke, 30 Bathen Flachs und eine Seite Speck, wie solches Alles die beiden verheiratheten
      Schwestern auch erhalten haben. Der Bruder des Bräutigams solle dagegen an Naturalaussteuer
      a. ein Pferd oder fünfzig Thaler
      b. einen Eichen Kasten
      c. ein Ehrenkleid und 12 Hemden
      d. einen Morgen und ein Malter Rocken
      e. ein fettes Schwein oder 10 Thaler
      f. zwei Faselschweine oder 5 Thaler
      g. eine Kuh und ein Rind
      h. einen halben beschmiedeten Wagen
      i. für die Hochzeit 10 Thaler erhalten
      Insofern übrigens eines von dem noch abzufindenden Geschwistern des Bräutigams vor Empfang der Ablage versterben würde, so sollen solche von den übrigen nicht verlangt werden können, sondern im Hofe verbleiben. Die Mutter des Bräutigams, Dorothea geborene Vespermann, erklärte hiernächst noch besonders, wie sie noch ein Capital von 500 Thaler, schreibe 500 Thaler, schreibe Fünfhundert Thaler Conventions Münze für sich bei dem Gastwirth Bode in Bodenwerder ausgeliehen und von ihrem Vater ererbt habe, diese Fünfhundert Thaler sichere sie nun damit ihrem jüngsten Sohne Heinrich Ahlschwede unwiderruflich um so mehr zu, als der älteste ohnehin durch die Hofsannahme sehr bevorzügt sey, auch einen Brautwagen wie die Töchter, nicht erhalte, und um derselben dadurch zu einem anständigen Etablissement zu verhelfen: Sollte der jüngste Sohn aber vor Erlangung eines Etablissements aber vor seiner Verheiratung versterben, so sollten diese 500 Thaler an seine sämtliche Schwestern gleichmäßig fallen, weil sodann dessen Hofsablage dem Bruder verbleibe.
      §6
      Die Leibzucht des Bräutigams Eltern betreffend, so wollen solche für sich
      1. jährlich Vier Morgen Rocken und Vier Morgen Gerste von jeder Ernte sich reserviren und zwar zwei Morgen von
      beiden Kornarten von den besten und zwei Morgen von den mittelmäßig guten, desgleichen jährlich ein Morgen
      mittelmäßig gute Bohnen, für zwei Himten Lein das gut zubereitete Land, Zwölf Ruthen zu Kartoffeln, drei Himten
      Weitzen und drei Himten Sommersaat
      2. den Kohlgarten hinter der Scheune welcher gehörig zu düngen und zu bevestigen ist, so wie den 3. Theil vom Obste
      3. An Wiesenwachs die Hahnenseitswiese
      4. An Vieh zwei Kühe und ein Rind, und sollen zwei Kühe und ein Saugkalb mit denen des Hausherrn frei geweidet
      und das Hornvieh überhaupt von dem Hausherrn in Sommerfütterung erhalten werden; ferner solle Hausherr den
      Leibzüchtern jährlich auf Michaelis ein Schwein, nächst dem Besten, so wie auf Maytag ein Ferken im Herbst ein
      Schnittschaaf zum Schlachten und bei der Schuer Zwölf Pfund brauchbaare Wolle liefern
      5. ein sonstigen Prästationen das freie Feuerholz, ein Pferd zum Reiten zu nötigen Wegen, jeden Sechsten Tag die
      Schafmilch und die Vergünstigung im Garten zu bleiben, sämtliche Fuhren frei zu leisten und den Mühlentransport
      zu besorgen
      6. zur Wohnung wird das Leibzuchtshaus vorbehalten, welches jedoch in gehörigen baulichen Stand zu setzen ist, so
      wie auf zwei Spann in der Scheure. Bis dahin aber, dass das Leibzuchtshaus noch nicht im Stande ist, wird im
      Wohnhause die kleine Stube, zwei Kammern, zwei Böhnen, der Mitgebrauch der Küche und Rauchkammer mit dem
      Keller vorbehalten.
      7. Stirbt einer der Leibzüchtern, so solle die Leibzucht um eine Morge Rocken und Gerste vermindert werden; der
      erststerbende vom Hausherrn der Letztsterbende vom Nachlasse beerdigt werden, und dieser Nachlaß, mit Ausnahme
      des Hausgereths in strengstem Verstande, welches dem Hausherrn verbleibe, unter sämtliche Kinder gleichmäßig
      verteilt werden, jedoch nicht das Stroh von der zeitigen Ernte, als welches im Hofe verbleiben soll.
      Bei der Verlesung bemerkte der Vollmeier Christoph Ahlschwede, dass er sich auf den Todesfall seiner Frau wieder
      zu verheiraten vorbehalte und dieser seiner 2. Ehefrau drei Morgen Land überhaupt zur Leibzucht zu verschreiben
      samt freier Wohnung, weiter aber nichts, insofern nämlich dieselbe Einhundert Thaler dem Hausherrn zubringe.
      §7
      Bräutigam acceptirt die Vorstehenden beschriebene Hofsübertragung seiner Eltern und sichert diese ihm übertragene Hofstelle seiner Braut zum Gegenvermächtniß zu, welches dieselbe gleichfalls acceptirt. Schließlich sichern sich Verlobte als künftig angehende Eheleute, des gesetzmäßige und insofern, einer ohne Kinder versterben sollte, ein ausschließlich wechselseitiges Erbrecht zu, wozu deren beiderseitige Eltern ihre Einwilligung erteilen. Urkundlich dessen, ist diese Ehestiftung, welche Verlobte den Notar zur Confirmation zu bringen ersuchen, nach in Gegenwart der Zeugen, geschehenen deutliche Vorlesung und Genehmigung von dem Bräutigam und dessen Vater durch Namensunterschrift, von dessen Mutter Schreibens unerfahren, mittelst drei Kreutze, von der Braut und deren Vater durch Namensunterschrift, von deren Mutter aber Schreibens unerfahren, mittelst drei Kreutze, so wie auch von Zeugen und Vater durch Namensunterschrift eigenhändig unterschrieben.
      Christoph Ahlschwede als Bräutigam
      Christoph Ahlschwede
      +++ Handzeichen dessen Ehefrau Dorothea Vespermann
      Louise Becker
      Carl Becker
      +++ Handzeichen dessen Ehefrau Louise, geborene Brand
      Johann Georg Christiani als Zeuge
      Wilhelm Meyer, Zeuge
      Georg Heinrich Bach, Notar
      Zur Beglaubigung der Ausfertigung (C S.) G. H. Bach, Notar

      Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 40 Seite 215 ? 218 vom 20.3.1800 im StA Wolfenbüttel
      Abschrift
      Zu wissen, so dass zwischen Friedrich Carl Becker des Großköthers und Hufschmidt Christoph Becker in Westerbraak eheleiblichen Sohne und Johanne Sophie Eleonore Kohlenberg des verstorbenen Vollmeier Johann Heinrich Kohlenberg in Dielmissen nachgelassenen Witwe folgende Eheberedung getroffen worden.
      An zeitlichen Gütern bringt die Braut mit Consens der über die Kinder vorhergehender Ehe eingesetzten Vormünder Wilhelm Meyer und Christoph Moller aus Dielmissen ihrem Bräutigam zu den Mitbesitz des von ihrem verstorbenen Ehemanne her kommende zeithero verpachtet gewesenen in Dielmissen belegenen Vollmeiergutes mit allen Zubehörungen Recht und Gerechtigkeiten auf 24 nach einander folgende Jahre. Da nun der verstorbene erste Ehemann der Braut in der zwischen beyden errichteten und am 19. Februar 1793 hierselbst confirmirten Ehestiftung ausdrücklich vorbehalten, dass dieses Vollmeierguth bey seinen aus erster Ehe erzielten Kindern bleiben solle, im Fall aus der derozeit bevorgestandenen Ehe kein Sohn erzielt werden solle, inzwischen aber ein Sohn, welcher jetzt allererst 2 Jahr alt, würcklich vorhanden ist, so hat es dabey sein Bewenden, dass wenn vorgedachte 24 Jahre abgelaufen seyn werden, diesem Sohne das Vollmeierguth nebst Vier der sodann vorhandenen Pferde abgetreten werden muss, und den gegenwärtig Neuverlobten eine den Umständen des Guthes angemessene Leibzucht gereichet wird. Da jedoch aber auch der Fall eintreten kann, dass dieser Sohn das Leben nicht behält, sondern vorher und ehe diese Jahre verstrichen mit Tode abgeht, so ist dieserhalb folgendes laut Protocolli vom 11. Februar1800 verglichen und festgesetzt, dass da aus vorhergehender Ehe des verstorbenen Johann Heinrich Kohlenberg zwey Töchter vorhanden, die jüngere davon welche nach Ablauf der der Braut an dem Gute nach zukommende Acht Jahre das Gut zu fallen könnte, statt dessen ein praecipium von Dreyhundert Reichsthaler an Gelde für den sogenannten Absprung von Bräutigam verabreichet, außer dem auch der ihr von Gute gebührende Brautschatz ausbezahlt werden solle, wodurch dem Bräutigam das Guth für sich und seine Nachkommen sich zu eigen machen würde. Sollte jedoch aber von gedachten beyden Töchtern, keine so lange leben, dass eine oder andere auf dieses praecipuum Anspruch machen könnte, und wenn der Sohn verstürbe, dessen rechte Schwester welche jetzt 4 Jahre alt ist, annoch am leben seye, so ist dann ausdrücklich ausbedungen und von Bräutigam eingewilliget, desgleichen wenn diese die zum Absprung festgesetzten 300 rth. nicht annehmen, sondern lieber das Vollmeyerguth selbst in Besitz übernehmen wollte, derselben solches auch nach Verlauf der verschriebenen 24 Jahre überlassen und dagegen den aus bevorstehender Ehe etwa erfolgenden Kindern, eine den Umständen des Guthes und dem Eingebrachten des Bräutigams angemessene Ablage gereichet werden sollten. Der Bräutigam bringt dagegen seiner Braut zum Gegenvermächtniß hinwiderum zu, und verspricht ihm dessen mitgegenwärtiger Vater zum Brautschatz mitzugeben, an baaren Gelde 1000 rth. schreibe Eintausend Thaler, welche am Tage der Hochzeit gezahlt werden, ferner 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Rinder, einen ganzen beschmiedeten Ackerwagen an Werth 60 Thaler, dazu 4 Eggen und 2 Pflüge, ingleichen 30 Stiege Linnen davon im Durchschnitt jede Stiege 3 rth. 18 ggr. an Werth, ferner 10 Bothe reinen Flachs und 20 Bothen gebracktes Flachs, jenes an Werth 10 rth. dieses aber jeden Bothen auf 24 ggr. gerechnet, ferner Acht Drellen und 12 Linnen Laken, jedes in Durchschnitt auf 3 rth. gerechnet, ferner 20 Sakke jeden zu 18 ggr. ein großes Schlaglaken zu 2 rth. 18 ggr. ferner einen Kupfernen Kessel von 18 Eymer, davon er den Werth auf 15 rth. ferner einen solchen Kessel von 12 Eymern davon er den Werth auf 10 rth. anschlage, noch einem desgleichen Kessel von 6 Eymern zu 5 rth. an Werth, noch einen Kessel von 2 Eymer zu 3 rth. an Werth, auch einen Kessel von einem Eymer an Werth 1 rth. 30 ggr. noch einen Kessel von ½ Eymer zu 1 rth. Außer diesen einen eysernen Topf von 2 ½ Eymer groß an Werth 4 rth. noch einen Topf von 1 Eymer an Werth 1 rth. 30 ggr. auch einen dergleichen von ½ Eimer zu 30 ggr. Ferner zwei bereitete Bette, und ein Gesinde Bette deren Werth auf 100 rth. angeschlagen werden hierzu noch ein Kleiderschrank ein Eßenschrank, 2 Coffer, 1 Tisch, 4 Brettstühle, Steugen und Kannen, eine Bettspondie, und was davon sonst noch auf einen Standesmäßigen Brautwagen gehört, welches zusammen auf 50 rth. an Werth angeschlagen sey. Auf die Todesfälle wollen Neuverlobte nach beschrittenen Ehebette einer den andern dem Landesgesetze gemäß beerben. Nachdem nun Vorstehende Eheberedung in Gegenwart der Braut und des Bräutigams, dieses genannten Vaters, auch beyder genannten Vormünder Wilhelm Meyer um Christoph Möller also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist die gebetenene Confirmation Salvo tamen jure Serenissimi et cujus vis tertii damit ertheilt. Urkundlich Urkundlich des Fürstlichen Amtssiegels und nebengesetzter Unterschrift.
      Wickensen den 20. März 1800 (L. S.) Rosenstern Kubel
      Praef.
      Herr Kreisamtmann Baumgarten und ich Protocollführer
      Actum im fürstlichen Kreisgerichte Eschershausen am 7. März 1822
      Die Bestätigung der Ahlschwede ? Beckerschen Ehestiftung betr. laut vorhergegangener Vorladung erschienen
      1. der Bräutigam Christoph Ahlswede junior 21 Jahre alt
      2. dessen leiblicher Vater, der Vollmeier Christoph Ahlswede 54 Jahre alt aus Dielmissen in Begleitung seines
      Schwiegersohnes, des Halbmeiers Conrad Eilers aus Hunzen
      3. der Vollmeier Carl Becker, Vater der Braut Louise Becker aus Dielmissen
      Den Comparenten wurde die eingelieferte Urkunde des Notars Bach, vom 15. Januar d. J. die Ehestiftung zwischen
      Christoph Ahlschwede junior und der Louise Becker enthaltend, nochmals vorgelesen und erkannten dieselben deren
      Inhalt in allen Punkten als richtig an, vorauß denn auch zu dieser Ehestiftung noch folgendes bestimmt worden ist.
      § II
      Wenn dieser Hof von Seiten der Eltern der Braut deren unehelichen mit dem Bräutigam erzeugten Kinde zugesichert sey, so wäre dies besonders in der Rücksicht geschehen, dass er, der Vollmeier Carl Becker, so wenig mit seiner verstorbenen ersten Ehefrau, als während seiner jetzigen 2. Ehe außer der Braut und von noch lebende Kinder erzeugt hätte. Dieser Hof kommt zwar nicht von ihm selbst und auch nicht von seiner Ehefrauen her, sondern von seinem Vorwirthe dem längst verstorbenen Vollmeier Heinrich Kohlenberg, dieser hätte in 3 Ehen gelebt, jedoch nur aus 2 Ehen und zwar aus der zweiten 2 Töchter und aus der 3. eine Tochter und einen Sohn nachgelassen, er. Cumparent Carl Becker, aber habe dessen nachgelassene 3. Ehefrau und nachherige Witwe wieder geheiratet. Bei seiner Verheiratung mit dieser Witwe seines genannten Vorwirths Heinrich Kohlenberg, sey die damit vorgelegte Ehestiftung des vormaligen Amtes Wickensen vom 20. März 1800 errichtet und nach dieser Ehestiftung und dem darin angegangen von Protocolle vom 11. Februar 1800 gehöre der herzogliche Vollmeierhof ihn jetzt eigenthümlich zu, denn der darinnen als Anerbe des Hofes benannte Sohn seines Vorwirths Heinrich Kohlenberg aus dessen 3. Ehe sey gestorben und die beiden Töchter seines genannten Vorwirthes der 2. Ehe wären völlig abgefunden und namentlich habe die jüngste Tochter aus 2. Ehe jetzige Ehefrau des Vollmeier Fricke zu Kemnade, das in der vorgelegten Ehestiftung festgesetzte Praccipuum für den Absprung von ihm ausbezahlt erhalten, wobei der Cumparent Becker zugleich Quittungen des ehemaligen Amts Wickensen vom 2. November 1806 und des ehemaligen Contens-Notars Wilke vom 20. November 1809, so wie des ehemaligen Friedensgericht Ottenstein vom 10. März 1809 vorlegte. Sollte von dem Cumparenten Vollmeier Carl Becker, während seiner gegenwärtigen Ehe oder in der Folge noch ein eheliches Kind erzeugt werden, so solle diesem zwar, wenn es am Leben bleibe, der jetzt seiner Tochter, der Braut, Kinder zugesicherte Vollmeierhof abgetreten werden, allein desselben solle die Verbindlichkeit haben, an seine Tochter die Braut, die Summe auf 1000 Thaler Eintausend Thaler nebst Naturalien von gleichem Betrage und Beschaffenheit, wie an solche zur Folge seiner Ehestiftung vom 20. März 1800 in den Hof eingebracht, herauszugeben. Als denn könnten aber die von den jetzigen Verlobten noch zu erzeugenden Kinder keine weitere Abfindung von dem Vollmeierhofe den Cumparenten Carl Becker verlangen. Sollte der Cumparent Carl Becker vor seiner jetzigen Ehefrau sterben, so fällt die Verwaltung und Benutzung des Vollmeierhofes sogleich an die jetzigen Verlobten und seiner Witwe ist als denn und seine den Kräften des Hofes angemessene Leibzucht auszusetzen. Die Aussteuer der Braut solle bestehen in einem conylaten deren Ortsgewohnheit und ihrem Stande als Vollmeiertochter angemessenen Brautwagen, nebst einem Pferde oder 50 Thaler, einer Kuh und einem Rinde, einem fetten und 2 Fasel Schweine, derer Prustertion nach der Hochzeit erfolgen solle, nebst Ueberlassung von einem Morgen Rocken und einem Malter Rocken, auch 50 Boten gebrakten Flachses 30 Stiegen Leinwand und einem halben beschmiedeten Wagen, 10 Thaler für die Hochzeit 12 Tischlaken, 12 Handtücher 12 Säcken,
      Ad § V,
      Seit denn dem Bräutigam zugesicherten Vollmeierhofs haften überall keine Schulden und die darauf ruhenden besonderen Abgaben an Zins und dergleichen bestehen in 8 Malter Korn halb Rocken, halb Hafer für den Fürst von Waldeck, in 26 Himten Korn waren 14 Himten Hafer und 12 Himten Rocken in einem Zeitraum von 3 Jahren an die fürstliche Domäne Wickensen in 1 Himten Rocken des eine und 1 Himten Hafer des andere Jahr mit Uebeschlagung des 3. Jahre als des Brachjahres, an die Kirche zu Dielmissen und 1 Thaler 16 ggr. Hofzins an des gräfliche von Schulenburgsche Gut zu Hehlen, so wie 4 Himten Rocken und 12 Himten Hafer Lehnszins. Außer den hier benannten 4 Geschwistern des Bräutigams hat derselbe noch 2 Schwestern, die dieselbe Abfindung erhalten haben, die hier ausgesetzt worde und nur noch verschiedene Naturalien, jedoch auch noch die Summe von 200 Thaler für die an den Vollmeier Müller verheiratete Tochter rückständig sind: zu Abtragung dieser Rückstände für die beiden schon verheirateten Töchter will der Vater des Bräutigams, der die Wirthschaftung bis Jacobi d. J. fortzusetzen beabsichtiget, nach allen Kräften mit beitragen.
      Dem Bräutigam werde in dieser Rücksicht nach besonders zur Erleichterung gewichen, dass die Gebäude sich im guten Stande befinden und 3 von den Geschwistern des Bräutigams noch nicht einmal confirmirt sind, so dass also die Abführung der festgesetzten Abfindungen noch nicht sobald eintreten wird.
      Ad § VI
      Statt der hier ausgesetzten Leibzuchtsbenutzung, soll so viel die bestimmte Reservation der Aberedtung bestellter Länderey erlangt eintreten.
      1. statt der Aberedtung von 4 Morgen Rocken und 4 Morgen Gerste, alljährlich 60 Himten Rocken und 40 Himten
      Gerste an reinem Korn
      2. statt des 1 Morgen Erbsen und 1 Morgen Bohnen, 10 Himten weiße Erbsen und 12 Himten Bohnen. Die übrigen
      Zusicherungen an Lein-, Kartoffeln-Lande, 3 Himten Weitzen und 3 Himten Sommersaat, so wie sämtliche
      sonstige Leibzuchtsvortheile ad 2, 3, 4, 5 und 6 bleiben unverändert, mit der Hinzufügung jedoch, dass der
      Hauswirth den Leibzüchtern des zur Fütterung des Hornviehes und zum Streuen nöthige Stroh zu leisten habe und
      Versteht es sich von selbst, das sämtlicher Mist von dem Leibzuchtswirth dem Hauswirthe gehört, und der die
      Leibzüchter kein Korn abzuernten behalten, so werden derselben auch die Nr. 6 dieses § pti vorbehalten 2 Spann in
      der Scheune mit eingeräumt. ed an. J.
      Sobald einer der Leibzüchter stirbt, so soll von der Leibzucht in Ansetzung des reinen Korns, an Rocken, Gersten und Erbsen der dritte Theil abgehen und sich nun diesen Theil vermindern.
      V. g. u. u.
      Christoph Ahlswede, jun
      Christoph Ahlswede, sen.
      Conrad Eilers
      Carl Becker
      Bescheid,
      dass nunmehr die eingereiche Notariatsurkunde vom 15. Januar d. J. unter Nachtragung des vorstehenden Protocolls und auch in Ansehnung der darin enthaltene Hinzufügungen und Abrechnungen mit Vorbehalt der etwaige Pachten 3. ter Personen gerichtlich bestätigt werde und derselben, eine Abschrift der Braut Vollmeier Carl Becker vom 20. Maerz 1800 angehängt werden, dasselbe auch auf solche Weise ausgefertigt, und in das Amtshandelsbuch eingetragen werden soll.
      Subl.
      Exjoce
      Exped, Confirmativ und Eintragung ins Amtshandelsbuch daher Nachtragung dieses Protocolls und Abschrift der Carl Beckersche Ehestiftung unter heutigen Datum
      E. den 7. März 1822
      Testament von Heinrich Wilhelm Christoph Ludwig Ahlswede und Johanne Christine Luise Ahlswede, geb. Becker, geb. am 30.5.1804 + 8.3.1885
      40 Neu 4 Nr. 1449 Niedersächsisches Landesarchiv-Staatsarchin Wolfenbüttel
      Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzogliches Amtsgericht Eschershausen am 26. Januar 1874
      Gegenwärtig Amtsrichter Schilling,
      Protokollführer Ruhtenbach
      Der Vollmeier und Leibzüchter Christoph Ahlswede von hier, hatte durch seinen Schwiegersohn, den Gemeindevorsteher Brand hierselbst, am heutigen Morgen das Gericht bitten lassen, dass sich eine Deputation desselben zu ihm verfügen möge, um derselben eine letztwillige Erklärung vorzutragen. Dinggemäß hatten sich die Seitsgenannten hierher begeben und trug der Vollmeier und Leibzüchter Christoph Ahlswede, 72 Jahr alt, nachdem sich durch eine mit demselben angestellte Unterredung ergeben, dass derselbe vollständig dispositionsfähig sei, folgendes vor:
      Ich heiße, wie angegeben und bin mit Louise, geb. Becker verheiratet. In dieser Ehe sind mir 2 Töchter geboren, nämlich
      1) Die Ehefrau des Vorstehers Brand hierselbst, Louise, geb. Ahlswede
      2) die Ehefrau des Vollmeiers Hundertmark, Lina, geb. Ahlswede
      während mehrere Söhne jung verstorben sind.
      Zu Erben meines Nachlasses ernenne ich nun hiermit meine oben genannte Ehefrau, so wie meine beiden Töchter unter folgenden näheren Bestimmungen: Meine beiden Töchter haben bereits eine jede eines von den mir und meiner Frau gehörigen Höfe übertragen erhalten und sollen dieselben damit von meinem Vermögen abgefunden sein. Alles was ich nun besitze und bei meinem dereinstigen Tode nachlassen, soll ausschließlich meine genannte Ehefrau zur freien Verfügung zufallen, so dass diese berechtigt sein soll über das was sie hiernach von mir dereinst erhält, vollständig frei zu verfügen. Derjenige meiner Erben, welcher sich gegen diese Bestimmungen irgendwie auflehnen sollten, soll vollständig oder bis auf den Pflichtteil, enterbt sein. Der Kreiscommunalkasse vermache ich drei Taler zehn Groschen.
      Ich bitte diese letztwillige Erklärung zur gerichtlichen Deposition zu nehmen, mir einen Schein darüber zu erteilen und solche auf jede mögliche Weise aufrecht zu erhalten. V. p. d. u. Ahlswede
      A. Schilling in fidem ARuhtenbach
      Demnach der Vollmeier ?Leibzüchter Christoph Ahlswede zu Dielmissen am gestrigen Tage sein Testament bei unterzeichnetem Gerichte zu Protokoll vorgetragen hat und solches in dessen Gewahrsam genommen ist; so wird demselben darüber diese Bescheinigung erteilt.
      Eschershausen, 27 Januar 1874 Herzogliches Amtsgericht ASchilling

      40 Neu 4 Nr. 1450 Niedersächsisches Landesarchiv-Staatsarchin Wolfenbüttel
      Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzogliches Amtsgericht Eschershausen am 18. Februar 1874
      Gegenwärtig Amtsrichter Schilling,
      Protokollführer Ruhtenbach
      Auf Antrag der Witwe des Vollmeiers, Leibzüchter Christoph Ahlswede hierselbst, waren die Seitsgenannten am heutigen Tage hierher gereist. Man traf die Witwe Ahlswede in ihrer, linker Hand der Hausflur belegenden Wohnstube auf einem Sofa liegend und anscheinend krank an. Dieselbe war, wie eine mit ihr angestellte Unterredung ergab, völlig dispositionsfähig und trug darauf vor: Ich bin die Witwe weiland Vollmeier, Leibzüchter Christoph Ahlswede, Louise, geb. Becker, 68 Jahr alt und sind aus meiner Ehe 2 Töchter geboren, nämlich
      1) Die Ehefrau des Vorstehers Brand hierselbst, Louise, geb. Ahlswede
      2) die Ehefrau des Vollmeiers Hundertmark, Lina, geb. Ahlswede, hierselbst, am Leben.
      Diese meine beiden Töchter setze ich nun hiermit zu meinen Erben ein, jedoch unter folgenden näheren Bestimmungen:
      Mein Vermögen besteht in Kapitalien zu etwa 6400 Taler, so wie ferner in Mobilien, Betten, Leinen und Drell. Meine beiden oben genannten Töchter sollen sich in meinem dereinstigen Nachlasse gleichmäßig teilen, indes sollen davon zuvorderst folgende Legate ausgezahlt werden:
      1) Der Schäferknecht Heinrich Jacob hierselbst soll 3 Monate nach meinem Tode die Summe von 200 Talern erhalten,
      2) die Witwe des Stellmachers Beiße zu Eschershausen, verwitwete Meyer, Wilhelmine geb. Ahlswede, zur Zeit in Berlin, soll jährlich 30 Taler erhalten, welche Summe ihr meine Töchter zu gleichen Teilen zu berichtigen haben. Diese Summe soll gleichfalls 3 Monate nach meinem Tode fällig sein und dann für jedes Jahr von meinem Todestage angerechnet, bewilligt werden. (Henriette Caroline Wilhelmine Ahlswede * 17.8.1814 Eltern: Vollm. Christoph Ahlswede und Dorothee Vespermann
      00 1. Ehe 24.3.1836 Ernst Friedrich Christian Wilhelm Meyer, Stellmacher in Eschershausen 00 2. Ehe Beiße)
      3) Meine Großtochter, Luise Schütte soll 3 Monate nach meinem Tode 1000 Taler erhalten und außerdem das Bett nebst Bettstelle, worin sie jetzt schläft, und den vorhandenen neuen Koffer, sowie eine Kommode.
      4) Meine Tochter Lina, verehelichte Hundertmark, hat zurzeit nur ein von 3 Jahr alten Sohn und soll dieser gleichfalls
      1000 Taler erhalten, von welcher Summe indes die Mutter bis zum zurückgelegten 21. Lebensjahr dieses Sohnes meine Tochter noch mehr Kinder geboren werden, so sollen diese sämtlichen Kinder in den oben erwähnten 1000 Taler gleichmäßig teilen.
      Wenn einer meiner eingesetzten Erben sich gegen diese Bestimmungen irgend wie auflehnen sollen, so soll derselbe vollständig oder bis auf den Pflichtteil enterbt sein.
      Ich bitte diese letztwillige Erklärung zum gerichtlichen Depositum zu nehmen, mir einen Schein darüber zu erteilen und solche auf jede mögliche Weise aufrecht zu erhalten. Der Kreiscommunalkasse vermache das Gesetzliche.
      V. g. d. u. gez. +++ der Witwe Ahlswede in fidem Rustenbach
      Demnach die Witwe des Vollmeier Leibzüchter Christoph Ahlswede, Louise, geb. Becker, zu Dielmissen, am 18. d. Monats ihre letztwillige Verfügung zu Protokoll vorgetragen hat und solche zum gerichtlichen Depositum genommen ist; so wird derselben darüber diese Bescheinigung erteilt.
      Eschershausen, 19. Februar 1874 Herzogliches Amtsgericht ASchilling


    5. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Acte 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 234-235 vom 23.12.1846 im StA Wolfenbüttel
      Actum im Herzogl. Amte Eschershausen , zu Halle am 16. December 1846
      Praes Herr Amtsassessor Spieß
      Es erschienen allhier:
      1. der Kaufmann Levi Hallenstein von hier
      2. der Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen
      3. die Vormünder der minderjährigen Kinder weil. Vollmeiers Christoph Müller zu Dielmissen, Vollmeier Ludwig Dörries
      und Großköther Christian Wedeking ebendaher
      4. der Interimswirth auf dem Müllerschen Hofe Ludwig Dörries und trug Ersterer vor:
      Laut Obligation d. d. 16. October 1837 conf. 13. December 1837 habe er der Vormundschaft der minderjährigen Kinder weil. Vollmeier Christoph Müller zu Dielmissen ein Capital von 1250 Courant vorgeliehen gehabt, worauf indess bereits 150 Thaler zurückgezahlt sei, do dass die Obligation gegenwärtig nur noch 1100 rth. gelte. Dieses Capital von Eilfhundert Thalern habe er sich genöthigt gesehen zu kündigen und sei ihm solches von dem mitgegenwärtigen Vollmeier Christoph Ahlswede zu Dielmissen sammt Zinsen bis zum heutigen Tage baar ausgezahlt. Er wolle deshalb dem g. Ahlswede die Obligation cum anni jure et actione cetiren und sich nochmals zum Empfange der Voluta bekennen. Der g. Ahlswede acceptirte die geschehene Cussion bestens und erklärte die in der Obligation versprochenen Zinsen von vier Procent auf dreieinhalb jährlich herabsetzen zu wollen. Die Vormünder Dörries und Wedeking waren mit Herabsetzung des Zinsfußes auf 3 ½ Procent einverstanden und erkannten des Vollmeier Christoph Ahlswede als rechtmäßigen Inhaber der Obligation als neuen Gläubiger an und baten um Ausfertigung des Cussions-Documents und Umschreibung im Hypothekenbuche.
      Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: L. Hallenstein, Dörjes, Wedeking, Dörries, Ahlswede
      In fidem Senholzi
      Auf den Grund vorstehenden Protocolls ist die Summe von 150 Thaler im Hypothekenbuch für Dielmissen tam I fol. 57 gelöscht, und die Cussion der annoch über 1100 rth. gültigen Obligation ebendaselbst vermerkt worden, nicht weniger auch, dass der Zinsfuß auf 3 ½ pro Cent herabgesetzt sei. Beglaubigte Abschrift ist dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag 234 einverleibt. Eschershausen, den 23. December 1846
      Herzogliches Amt daselbst (L. S.) gez. H. von Stutterhein, Amtsactuar
      Kaufvertrag zwischen Vollmeier Christoph Ahlswede und Anbauer Friedrich Breyer
      Acte 47 Neu Gr 4 Nr. 79 Seite 19 ? 20 vom 11. Dezember 1850 im StA Wolfenbüttel
      Abschrift
      Geschehen im Herzogl. Amtsgerichte Eschershausen den 11. Dezember 1850
      Gegenwärtig der unterzeichnete Amtsgerichts-Secretair c. v.
      Es erschienen: 1.der Vollmeier Christoph Ahlswede, 49 Jahr alt
      2. der Anbauer Friedrich Breyer, 45 Jahre alt beide aus Dielmissen, und
      trugen nachstehenden Kaufcontract vor: § 1
      Der Vollmeier Christoph Ahlswede verkauft das im 10. Wanne Braachfeldes am langen Born Sub Nr. 3 Dielmisser Feldmark belegene 1/3 Morgen große Ackerstück an den Mitcomparenten Breyer für die Summe von 53 Thaler drei und fünfzig Thalern
      § 2
      Das Grundstück ist dem Käufer bereits übergeben, von dem Kaufgelde ist ein Theil bereits bezahlt, das Übrige soll Neujahr 1851 bezahlt werden. § 3
      Käufer trägt die auf dem Grundstücke haftenden öffentlichen Gemeinde-, Kirchen- und Schulverbandslasten vom
      1. Dezember d. J. an § 4
      Das Grundstück, welches Verkäufer laut Kaufcontracts vom 17. Juli d. J. von dem Kleinköther August Sievers gekauft hat, ist in den Pertinenzverband des dem Verkäufer gehörigen zu Dielmissen sub Nr. ahs. 46 belegenen Vollmeierhofs gelegt.
      Contrahenten wünschen, dass dasselbe an dem obengedachten Pertinenzverband befreiet werde und verpflichtet sich Käufer alsdann das Grundstück in den Pertinenzverband seines zu Dielmissen sub Nr. ahs 64 belegenen Anbauerhaus aufzunehmen.
      Comparenten bitten, die dazu erforderliche Landesherrliche Genehmigung aus zuwirken, verabreden, das sofern die Landesherrliche Genehmigung nicht ertheilt würde, dieser Contract als nicht geschlossen angesehen werden solle, und bitten, dem sie noch mals die einander gemachten Zusagen annehmen, auch allen gegen diesen Contract etwa einzuwendenen Einreden als des Betrugs, des Irrthums der Verletzung über oder unter der Hälfte, so wie der Rechtsregel dass ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, was nicht ein besonderer vorhergegangen, entsagen, nach Ertheilung der qu. Landesherrlichen Annehmigung diesen Contract auf Kosten des Käufers auszufertigen und das Grundstück qu auf den Käufer in das Hypothekenbuch einzutragen
      V. g. u. u. Ahlswede Handzeichen + + + des Anbauers Breyer
      Vorstehender Kaufcontract wird damit unter Bezugnahme auf das in beglaubigter Abschrift angebogene Schreiben Herzoglicher Kreis-Direction zu Holzminden vom 31. v. Mts urkundlich ausgefertigt. Der Übergang des verkauften Grundstücks auf den Käufer ist im Hypothekenbuche für Dielmissen vermerkt, wie der nachstehende Contract aus demselben ergiebt: Tom II fol 190
      Grundstücke: Das in 10. Wanne Braachfeldes am Langenborn Sub Nr. 3 belegene 1/3 Morgen große Ackerstück
      Name des Besitzers: Breyer, Friedrich jun. Besitztitel: Friedrich Breyer hat das in 10. Wanne Braachfeldes am Langen Born Sub Nr. 3 belegene 1/3 Morgen große Ackerstück von dem Vollmeier Christoph Ahlswede Nr. ahs 46 zu Dielmissen eigenthümlich übertragen erhalten und in den Pertinenzverband seiner daselbst Sub Nr. ahs 64 belegenen Anbauerstelle aufgenommen laut Kaufvertract vom 11. December 1850, ausgefertigt den 4. April 1851.
      Beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung ist dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag. 19 einverleibt
      Eschershausen, 2. April 1851 Herzogl. Amtsgericht ( L. S)
      Abschrift Nr. 2399 pr. 3. April 1851
      Bei Rücksendung des unteren 17. d. M. hieher mitgetheilten Protocolles vom 11. Dezember v. J. erwiedere ich
      Herzogl. Amtsgerichte Dienst. ergebenst, dass Herzogl. Staatsministerium mittelst Rescripts vom 25. d. M. Nr. 2956 der Vollmeier Ahlswede Nr. ahs 46 in Dielmissen zu dem beabsichtigten Verkaufs des in jenem Protocolle bezeichnete Ackerstück an den Anbauer Breyer daselbst die Genehmigeung unter der Bedingung ertheilt hat, dass das fragl. Ackerstück dem Breyerschen Anbauerwesen, Nr. ahs 64 als Pertinenz beigelegt werde.
      Holzminden, 31. März 1851 Herzogl. Kreis Direction Sockels
      Pro copia

      An Herzogl. Amtsgericht Eschershausen
      Acte 47 Neu Gr. 4 Nr. 48 Seite 211 ? 217 vom 10.3.1826 im StA Wolfenbüttel
      Actum
      Eschershausen im fürstlichen Kreis-Amte den 10. März 1826
      Präes: Herr Kreis Amtmann Baumgarten
      Ego Actuarius
      Es erschienen:
      1. der Vollmeier und Achtsmann Becker
      2. der Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen
      3. der Großköther Heinrich Schaper aus Breitenkamp
      und trug Comparent Schaper vor: Er bedürfe zur Zurückzahlung eines Hypothec-Kapitals von 500 Thaler in Gelde und zur Berichtigung verschiedener kleineren Schuldlasten die Summe von 600 Thalern in Courentions Münze. Wie ihm nun die hiermit gegenwärtigen Vollmeyer Becker und Ahlswede diese Summe und zwar jeder derselben 300 Thaler Courentions Münze verzuleihen versprochen, so quittire er nicht nur schon im Voraus über den richtigen Empfang dieser Anlehns Summe von 600 Thalern Courentions Münze unter Verzichtleistung auf die Einrede des nicht gezahlt erhaltennen und in seinen dringendsten Nutzen aufs verwendeten Geldes, sondern versprechen auch, besagtes Capital vom heutigen Tage an mit 5 pro Cent in gleichmäßiger Münze alljährlich zu verzinsen und nach einer Halbjährigen, beiden Theilen zustehenden Kündigungsfrist prompt und unweigerlich zurück zu zahlen. Zur Sicherheit wegen Capitals Zinsen und etwaige Kosten constituiren er damit zur General Hypothek sein gesammtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen zur Special-Hypothek aber, seinen, zu Breitencamp ass: Nr. I belegenen, dem von Groneschen Gute zu Kirchbrak, deren Niederehof genannt, meyerpflichtigte Großkothhof nebst allen dessen Zubehörungen an Gebäuden, Ländereien, Wiesen pp und zwar mit Genehmigung seines Gutsherrn, des Ehren-Abteyraths von Grone zu Gandersheim, von welchem er den Verpfändungs-Consens vom 18ten v. Mts bereits erhalten habe und solchen damit praduiere dergestalt und allso, dass sowie genannten beiden Gläubiger im Nicht-Zahlungsfalle daran erhalten könnten. Wie nun aber seine Gläubiger die Mitverbürgung seiner Ehefrau verlangten, so wolle er dieselbe zu diesem Behufe am nächsten Montage des 14ten d. Mts allhier sistiren. Die Comparenten Vollmeyer Becker und Ahlswede acceptirten den Vertrag des Anleihers Schaper und insbesondere die von demselben wegen des Anlehns von 600 Thalern Courent Münze geschehene Verhypothecirung seines zu Breitencamp belegenen Großkothhofes sammt allem Zubehör.
      Vorgelesen genehmigt und unterschrieben Schaper, Becker, Christoph Ahlswede In fidem
      Actum Eschershausen im fürstlichen Kreis-Amte den 13. März 1826
      Präes: Herr Kreis Amtmann Baumgarten ego Actuarius
      Acte sistirte der Ortsvorsteher und Großköther Heinrich Schaper aus Breitencampseine seine Ehefrau Catharine Marie, geborene Ettermark? 60 Jahre alt, welche nach dem ihr das vorstehende Protocoll durch Verlesung eröffnet worden, erklärte, wie sie nicht nur den Inhalt dieses Protocolls als richtig anerkenne, sondern auch die von ihrem Ehemann contrahirte Schuld zu 600 Thaler Courent-Münze als ihre eigene Schuld betrachtet, für deren richtige Widerbezahlung nebst Zinsen und Kosten sorgen, auch in dieser Hinsicht für ihren Ehemann sich verbürgen wolle und damit wirklich verbürge, worauf denn auch dieselbe, auf vorgängige gehörige Erklärung und Erörterung der ihr nach dem Senatas-Consulto Vellijano: und der Auth. si qua mulier Cod: ad Senatus Consultam Vellij: zustehenden Rechts wohlthateten so wie das Privilegium Dotis et Matarum auf alle diese Benefioine? eines Weibes Verzicht leistete und in dieser Rücksicht den Reuencimtines?-Eid actu corporati aus Schwur.
      Vorgelesen genehmigt und unterschrieben Handzeichen + + + der Schaperschen Ehefrau
      In fidem
      Die in den vorstehenden Protocollen vom 10ten dieses Monats und vom heutigen Datum enthaltene Schuld und Hypothekverschreibung über ein Darlehn von Sechshundert Thaler Courentivens Münze wird hiermit nach drei beigebrachten gutsherrlichen Verpfändungs Consense amtlich bestätigt und den Gläubigern überlassen, so bald sie das Dahrlehn aus gezahlt und von dem Anleiher die Quittung in authentischer Form darüber erlangt deine Insuription der bestellen Hypothek bei einem fürstlichen Districts Gerichte Holtminden zu bewirken, diese Urkunde selbst aber soll in das hiesige Amtshandelsbuch eingetragen werden. Urkundlich des hirunter gedruckten fürstlichen Kreisamts Ju Siegels und beygefügter Namensunterschrift. So geschehen Eschershausen den 13ten März 1826 Fürstl. Braunschweig. Lüneburg. Kreis Amt daselbst.
      Abschrift
      Demnach der Großköther Heinrich Schaper zu Breitencamp assec Nr. I darauf angetragen und gebeten hat, demselben die unter dem 16ten April 1821 zu 500 Thaler ertheilten meierherrlichen Consens Behuf anderweiter Aufnehmen dieses Schuld Capitals, so wol zu erneuen, als auch dieser Summe, zur Ausgleichung von Agio auf annoch 100 Thaler Geld zuzugesellen, so wird diese anspective Erneuerung mit Aufhebung des oben bezeichneten Consenses aber 500 Thaler und der hinzugehenden 100 Thaler zu der Summe von Sechshundert Thaler Münze hiermit ertheilt, und zwar unter nachstehenden Bedingungen.
      1. Bei nicht erfolgender Berichtigung der jährlichen Meierzinspflichten, dem Meier her den das Vorrecht verbleibe, sich an
      dem Meyergrundstücken selbst vor dem Gläubiger zu erholen.
      2. das ein zu Befriedigung des Gläubigers etwa vorzunehmender Verkauf des Meyergrundstückes nicht anders, als mit der
      Bedingung geschehen, dass der Aiquirent den herkömmlichen Meierkauf den Meierzins und alles was sonst die
      Meierpflicht und die Gemeinde und Landesgesetze in Absicht des Meyer neyll? desfolgen übernehmen.
      3. das von Meierherr im Fall der Gläubiger das den Meiergrundstücken, nicht sollte befriedigt worden können, wegen des
      etwa entstehenden Abganges, nicht hafte und
      4. das dieser Consens nach Ablauf von Sechs Jahren von selbst erloschen sein soll.
      Urkundlich meines Familiensiegels und nebengesetzter eigenhändigen Unterschrift
      Gandersheim am 18.ten Februar 1826 (L.S.)
      Darlehn zwischen Müller Theodor Wichmann und Vollmeier Christoph Ahlswede

      Geschehen zu Kirchbrak von Seiten des Herzoglichen Amte Eschershausen am 27. März 1850
      Gegenwärtig der unterzeichnete Amtsecretair im Auftrage im Auftrage
      In Sachen des dem Müller Theodor Wichmann und dessen Ehefrau, Caroline, geb. Müller von hier von Herzoglichen Leihhause zu Holzmindenverwilligte Darlehn zu 5300 Taler betreffend, erschienen
      1. Der Herr Leihaus ?Commissair? Meyer aus Holzminden, welcher erklärte:
      Laut der heute von den Wichmannschen Eheleuten zu Gunsten des Herzoglichen Leihhauses Holzminden, vorgetragenen Obligation über 5300 Taler haben die Wichmannschen Eheleute bereits über den Empfang eines Darlehns zu dem gedachten Betrage quittiert. Das jedoch von jener Summe der Betrag von 2500 Taler zur Rückzahlung eines Darlehns an den Vollmeier Ahlswede in Dielmissen bestimmt sie und dieser, da ihm das Capital nicht zeitig gekündigt worden, dasselbe nicht anders annehmen wolle, als wenn ihm annoch die Zinsen für ein halbes Jahr bezahlt würden, so wolle er Namens des Herzoglichen Leihhauses heute nur die Summe von 2800 Taler auszahlen, den Rest der verbrieften Summe von 2500 Taler aber erst dann, wenn die Forderung des C. Ahlswede zurückgezahlt werde. Es verstehe sich von selbst, dass der letztgedachte Betrag des Darlehns erst vom Tage der Auszahlung desselben an verzinset werde.
      2. Der Müller Theodor Wichmann mit seiner Ehefrau, Caroline, geb. Müller von hier. Dieselben erklärten sich mit dem Vortrage des Herrn Leihhauscommissairs Meyer einverstanden, worauf Herr p. Meyer.
      Die Summe von 2800 Taler, so schreibe zweitausendachthundert Talern Courant auszahlte. Die Wichmannschen Eheleute nahmen diese Summe in Empfang und quittierten darüber ad / marginem. Zweitausendachthundert Taler erhalten.
      3. Die unverehelichte Caroline Wichmann von hier, welcher die Wichmannschen Eheleute die derselben von der Mühle Nr. ahsec. 40 hieselbst zukommende Abfindung von 700 Taler und für ein ?..
      Fortsetzung fehlt.
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen 23ten Oktober 1850
      Gegenwärtig der unterzeichnete Amtsgerichtsecretair c. v.
      Es erschienen der Müller Theodor Wichmann 39 Jahre alt, aus Kirchbrak und trug vor:
      Nachdem Herzogl. Leihhaus zu Holzminden dasjenige Capital von 2500 Taler, welcher er laut Obligation vom 31ten October, conf. den 3ten November 1848 dem Vollmeier Christoph Ahlswede zu Dielmissen schulde, an seinem genannten Gläubiger laut dessen Quittung vom 10ten des Mts zurückgezahlt habe, habe er das in der zu Gunsten des Herzogl. Leihhauses unterm 27ten März d. J. ausgestellten Obligation verbriefte Capital von 5300 Taler schreibe Fünftausenddreihundert Taler Courant vollständig ausgezahlt erhalten, und wolle er somit hierüber bündigst quittieren. Z. g. u. u.
      Theodor Wichmann
      in fidem
      H. v. Stutterheim
      pro copia
      Theodor Wichmann, Amtsgerichtssecr.