Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehevertrag: 21 Alt 999 Seite 180-181 vom 25.1.1776 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Johanne Sophie Eleonore Dörries
Zu wißen, das Dato zwischen den Witwer und Vollmeyer Johann Heinrich Kohlenberg in Dielmissen und Johanne Sophie Eleonore Dörries des Leibzüchters Hans Heinrich Dörries in Dielmissen folgende Eheberedung getroffen worden.
An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihren Bräutigam zu und muß der Besitzer ihres ehemaligen Väterlichen Vollmeyerhofes Conrad Mahlmann in Dielmissen ihr zum Brautschatz herausgeben.
Vierzig Reichsthaler an Gelde, so in jährlichen Terminen von 5 Reichsthaler jedes Jahr zu Michaelis der erste Termin aber auf die Hochzeit bezahlet werden, 1 Kuh so zu nächsten Michaeli abgeführt wird und 1 Fasel Schwein. Noch bekomt die Braut von Ferdinand Kohlenberg in Dielmissen wegen eines mit diesem erzeugten uneheligen Kindes laut geschlossenen Vergleich eines für alles 50 Reichsthaler, welche genannte Kohlenbergs Stiefvater der ebenerwähnte Mahlmann binnen kurzer Frist herauszugeben sich angezeigt gemacht hat. Hierzu gelobt ihr deren gegenwärtiger Vater der Leibzüchter Hans Heinrich Dörries noch zehn Reichsthaler an baaren Gelde und 1 Rind aus eigenen Mitteln zu geben, welches alles sie ihrem Bräutigam zu bringt.
Der Bräutigam, welcher aus der ersten Ehe keine Kinder hat, bringt seiner Braut zum Gegenvermächtnis seinen in Dielmissen belegenen Vollmeyerhof mit allen Zubehörungen und Benachteiligkeiten in seinem gegenwärtigen Zustande zu, von welchen die Eltern die Leibzucht und des Bräutigams Geschwister die Ablage praehtist werden muß.
Auf die Todesfälle wollen sich nun Verlobte nach Beschrittenen Ehebette einer den andern beerben.
Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart des Bräutigams und der Braut und beyder Väter als niedergeschrieben vorgelesen und genehmigt worden, so ist die geschlossene Confirmation Salvo tamen jure Serenishimi et Cujusvis Tertü den ist ertheilet Uhrkundlich Wickensen, den 25. Jan. 1776 Rudolphi
- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 999 Seite 180-181 vom 25.1.1776, 25 Jan 1776.
Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Johanne Sophie Eleonore Dörries Zu wißen, das Dato zwischen den Witwer und Vollmeyer Johann Heinrich Kohlenberg in Dielmissen und Johanne Sophie Eleonore Dörries des Leibzüchters Hans Heinrich Dörries in Dielmissen folgende Eheberedung getroffen worden.An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihren Bräutigam zu und muß der Besitzer ihres ehemaligen Väterlichen Vollmeyerhofes Conrad Mahlmann in Dielmissen ihr zum Brautschatz herausgeben.Vierzig Reichsthaler an Gelde, so in jährlichen Terminen von 5 Reichsthaler jedes Jahr zu Michaelis der erste Termin aber auf die Hochzeit bezahlet werden, 1 Kuh so zu nächsten Michaeli abgeführt wird und 1 Fasel Schwein. Noch bekomt die Braut von Ferdinand Kohlenberg in Dielmissen wegen eines mit diesem erzeugten uneheligen Kindes laut geschlossenen Vergleich eines für alles 50 Reichsthaler, welche genannte Kohlenbergs Stiefvater der ebenerwähnte Mahlmann binnen kurzer Frist herauszugeben sich angezeigt gemacht hat. Hierzu gelobt ihr deren gegenwärtiger Vater der Leibzüchter Hans Heinrich Dörries noch zehn Reichsthaler an baaren Gelde und 1 Rind aus eigenen Mitteln zu geben, welches alles sie ihrem Bräutigam zu bringt.Der Bräutigam, welcher aus der ersten Ehe keine Kinder hat, bringt seiner Braut zum Gegenvermächtnis seinen in Dielmissen belegenen Vollmeyerhof mit allen Zubehörungen und Benachteiligkeiten in seinem gegenwärtigen Zustande zu, von welchen die Eltern die Leibzucht und des Bräutigams Geschwister die Ablage praehtist werden muß.Auf die Todesfälle wollen sich nun Verlobte nach Beschrittenen Ehebette einer den andern beerben.
Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart des Bräutigams und der Braut und beyder Väter als niedergeschrieben vorgelesen und genehmigt worden, so ist die geschlossene Confirmation Salvo tamen jure Serenishimi et Cujusvis Tertü den ist ertheilet Uhrkundlich Wickensen, den 25. Jan. 1776
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