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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 993 Seite 299-301, 25 Sept 1735.
Ehevertrag: 21 Alt 993 Seite 299-301 vom 25.9.1735 im StA Wolfenbüttel
Hanß Heinrich Klingenberg und Anna Sophie Stichnoth
Im Nahmen der heylichen Dreifaltigkeit am--? Kund und wissend sey hirmit daß unten gesetzten Dato zwischen dem Ehr und Achtbaren Witwer Hanß Heinrich Klingenberg Bräutigam an einen und der ehrsahmen Anna Sophie Stichnoth Braut andern Theils eine Ehe getroffen. Obgedachte Personen haben in gegenwart der Braut Vater Heinrich Stichnoth in Dielmissen und deren Bruder Christoph Stichnoth auch unten benanten Zeugen sich ehelich versprochen und ist der zeitlichen Güter wegen folgendes verabredet, nemlich: Der Braut Vater verspricht seiner Tochter mit zu geben an Brautschatz Ein Hundertundzwanzig Thaler; weil aber der Braut Mutter noch 42 Thaler von des Bräutigams Meyerhofe zu fordern hat, welche der Bräutigam behält; so bleiben annoch zu bezahlen 78 Thaler und über das annoch ein Pferd, eine Kuh, ein Rind, ein feist und ein fasel Schwein, ein Malter Rocken, ein Kleiderschrank, eine Lade, ein bereit Bette, ein Ehrenkleid, ein Halbfaß Broyhan zur Hochzeit nebst gehöriger Speise dazu. Von obigen Brautschatzgeldern sollen sogleich an der Hochzeit Fünfzig Thaler bezahlet werden. Dahergegen nun verschreibt der Bräutigam seiner Braut seinen mit seiner seel. Frau geheyratheten Meyerhof auf 24 Jahr, selben als ein Erbeigenthum zu Nutzen. Nach Abtretung des Meyerhofes soll sie zur Leibzucht haben, das jenige soviel die vorigen Leibzüchter gehabt haben. Da auch aus erster Ehe der Bräutigam einen Sohn und eine Tochter hat. So ist deswegen verabredet, daß nach obig verflossenen Jahren der Sohn das Gut, wenn er das Leben annoch hat, haben soll, wo aber derselbe tod, so solle solches die Tochter haben. Sollte aber dieselbe den Hof nicht bekommen, so soll sie zum Brautschatz vom Hofe haben einhundertundfünfzig Thaler, dazu ein Pferd nächst den besten, einen halben beschmiedeten Wagen, eine Kuh, ein Rind, 1 feist Schwein, wenn es in der Mast feist wird, 2 fasel Schweine, eine Seite Speck, 1 Morgen und 1 Malter Rocken, ein Kleiderschrank, eine Kiste, ein bereit Bette, nebst zwei paar Laken, ein Ehrenkleid oder 5 Thaler davor, zwei halbe Faß Bier auf die Hochzeit nebst gehöriger Kost dazu. Es ist auch verabredet, wann der Bräutigam mit obgedachter Braut Kinder zeuget, daß selbe wenn sie zur Heyrath das Leben behalten, oder dazu die Jahre erreichen, ein jedes Kind haben soll an Gelde, ein Hundert Thaler, dazu ein Pferd nebst den 2 besten, einen halben beschmiedeten Wagen oder 10 Thaler dafür, eine Kuh, ein Rind, ein feist und 2 fasel Schweine, eine Seite Speck, 1 Morgen und 1 Malter Rocken, zur Hochzeit 2 halbe Faß Bier und dazu die benöthigte Speise. Jede Tochter soll über dasselbe annoch haben, was der ersten Tochter an Aussteuer als Schrank, Laden, Betten verschrieben. Übrigens setzen Braut und Bräutigam abbeschriebenermaßen zu rechten Erben ein, womit also diese Eheberedung im Nahmen Gottes geschlossen. Wobey zu Zeugen gewesen Johann Heinrich Grupe und Ascanies Dörries und ist dieses zur hochloberlichen confirmation verfertiget.
Dielmissen, den 25.9.1735.
Als der Bräutigam Hanß Heinrich Klingenberg in die confirmation obstehender Ehepacten unten gesetzten Dato erst Ansuchung gethan, so ist deßen Schwiegervater Hennig Stichnoth und dessen Schwager Christoph Stichnoth darüber vernommen, und zwischen denenselben und dem Bräutigam ein Vergleich dahin getroffen worden, daß besagter Christoph Stichnoth als Besitzer der Väterlichen Kötherey. Deduetis Deducendis 30 Thaler schreibe dreißig Thaler baar Geld, nächst dem ein feist Schwein, wenn es im Holze feist wird, ein fasel Schwein und 1 Malter Rocken überhaupt noch abführen wolle, welches alles Amtswegen genehmigt und also die Ehepacta in Gegenwart obbemeldeter und Ascanies Dörries als Zeugen in puantum de jure confirmiret worden.
Wickensen, den 28. Juli 1747
(LS) H. F. Freyenhagen G. Müller
Ehestiftung vom 23.9.1742 21 Alt 991 Seite 185 a
Bräutigam: Witwer und Ackermann Hans Heinrich Klingenberg Dielmissen
Braut: Engel Margarethe Schomburg, Witwe des Heinrich Grupe
Der Braut Stiefsohn Christoph Grupe
Braut sollte 15 Taler als Brautschatz aus Hans Heinrich Schomburgs Krug daselbst anfordern.
2 Kinder Grupe, Sohn von 6 Jahren soll im Gute bleiben und Tochter von 4 Jahren soll von Hans Heinrich Klingenberg auf dessen Gut genommen werden. Der Bräutigam freiet der Braut sein Gut solange zu, bis ein Sohn 20 Jahre alt ist. Klingenberg hat 3 unmündige Kinder aus 1. Ehe.
Zeugen: 1. Ascanius Dörries, 2. Heinrich Beckmann, 3. Hans Heinrich Fricke, 4. Henny Stichnothe
Nach dem Tode seiner Frau mit Anne Margarethe Mundhenke, geb. Steinborn aus Dedensen verlobt, war schon aufgeboten, starb 1757 / 45 ½ Jahr alt. Eltern : Hans Steinborn aus Dedensen / Amt Lauenstein und Anne Elisabeth Meyers verlobt (procl. in Deinsen 1757) mit Anne Margarethe Mundhenke, schon aufgeboten, darauf + 1757 / 45 ½ Jahre gestorben Vater: Hans Heinrich Mundhenke aus Deinsen Mutter: vorher + 1757 / 68 Jahre alt gestorben, (in Dielmissen Kb. Dielmissen) Anne Elisabeth Meyer aus Esbeck, Witwe 00 2. Ehe 24.11.1720 Hans Steinborn aus Dedensen
( Amt Lauenstein ) Vater: Curd Steinborn aus Capellenhagen
- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 981 Seite 185-189.
Ehe-Receß: 21 Alt 981 Seite 185-189 vom 23.11.1742 im StA Wolfenbüttel
Ehe-Recessus zwischen Hanß Heinrich Klingenberg in Dielmissen und Engel Margrete Schomburg Witwe Grupen
Im Nahmen der Heiligen Dreyfaltig Amen.
Kund und wissend sey hiermit, dass unten gesetzten Dato eine Ehe getroffen, zwischen dem Ehr- und achtbahren Witwer Hanß Heinrich Klingenberg Ackermann in Dielmissen, Bräutigam an einem und der Ehrsahmen Frau Engel Margreten Schomburgs seel. Johann Heinrich Grupen in Dielmissen hinterlassene Witwe als Braut, an andern Theile. Gedachte Persohnen haben in Gegenwart der Braut Stief-Sohn Christoph Grupen und unten benannten Zeugen sich ehelich verlobet und sind gewillet solche Eheliche Verlobung mit ehesten durch Priesterliche Copulation vollen ziehen zu lassen.
Der zeitlichen Güter wegen ist folgendes verabredet, nemlich:
Der Bräutigam hat der Braut wegen sich zu erfreuen, und zwar wegen der ihr verschriebene Leibzucht, von gedachten Christoph Grupen, an Gelde Achtzig Thaler, wovon er ihr Sechzig und Fünf Thaler so bald er heyrathete zu geben verspricht, wofür Heinrich Beckmann und Hans Heinrich Fricke einzustehen sich verpflichten; Fünfzehn Thaler sollte sie aus Hans Heinrich Schomburgs Kruge daselbst, als ihr annoch gebührender Brautschatz einfordern. Noch wollte er ihr gaben eine Kuh, oder dafür achte Thaler so sie jedoch freye Macht haben wollte, item ein Kalb, eine Sau, zwei Messingeren Kessels, als einen von einem Eimer, und einen neuen Kleineren, auch nimmt sie mit ihren mit gebrachten Koffer, lade und Schrank, auch ihre Kleidung und Linnenzeug und einige Bohten alt Flachs. Da sie zwey Kinder mit dem seel. Grupen in der Ehe gezeuget, als einen Sohn von 6 Jahren und eine Tochter von 4 Jahren so ist deshalb abgeredet, dass der Sohn in Grupens Gute bleiben und von obgedachten Christoph Grupen, und die Tochter von obgedachten Bräutigam Hans Heinrich Klingenberg auf sein Guth genommen und veralimentieret, und in nötigen Kleidungen, auch Kirchen und Schulen erhalten werden sollten, bis selbige zum heil. Abendmal gewesen und ihr Brodt verdienen könnte; so auch das Bräutigam Klingenberg verspricht, wofern die Mutter obgedachte Braut in Kertzen /: so doch Gott lange Jahre verhüten wolle, mit Tode abgehen sollte, welche Verpflegung Klingenberg und Grupe, ohne deshalb, selben zu sagende Vormünder zu thun versprechen. Was obgedachter der beyden Kinder Braut hat belanget, wann sie heyrathen, solches verspricht Grupe selbigen, was Ihnen von ihren seel. Vater vermacht zu geben.
Der Bräutigam freyet seiner lieben Braut zu sein Guth so lange bis sein Sohn 26 Jahr alt, mit selbigen Gute nach bestem Gefallen nechst ihm zu halten und zu walten. Sollte obgedachter Bräutigam frühzeitig mit Tode abgehen und die Kinder noch nicht erwachsen wären, so soll derselben zwar erlaubet seyen hinwieder zu heyrathen, jedoch aber das Gut anderster nicht zu verfreyen, wie ihr solches selber verschrieben, sollte der Sohn vor Annehmung des Guts versterben, so soll die Tochter solches haben. Inzwischen will die Braut, da der Kinder drey und noch unmündig sich derselben als rechte Mutter in Reinigen und Erziehung bestens annehmen. Werden Kinder in dieser Ehe erfolgen, solche sollen denen erstern in der Aussteuer gleich geachtet werden. Nach Übergabe des Guts, soll die jetzige Braut und künftige Frau zur Leibzucht haben. Dem freyen Sitz in der kleinen Stube und dazu die Kammer daneben auch die Böhne daroben. Zuhinlegung ihrer Früchte den Raum oben des vorerwehnten Böhne und in der Scheune das fordere Fach. An Lande: Sechs Morgen so belegen, 1 ½ Morgen hinter den Missen Sieke oben Ascanis Dörries Lande, ¾ Morgen daselbst an Wilhelm Heinemeyers zu Huntzen Lande, auf der Mervel Kuhle den obersten Morgen bey Ascanis Dörries Lande und dem untersten Morgen daselbst an gedachten Ascanis Dörries Lande, und einen Morgen oben der langen Breite bey Ascanis Dörries Lande, oben den faulen Campe den fordersten Morgen bey Ascanis Dörries Lande. Zum Heu den Kuhcamp genannt im Kohl Hofe das forderste Stück an obst zwey Aepfel Bäume, als dem untersten Heßen Aepfel Bäume nach der Schmiede hin und den Süßapfel Baum vor den Stubenfenster, auch den Linden Birn-Baum alda, drey Zwetschen-Bäume in der Eike vor den Ahlpfuhle. Das Land soll von dem posheshore frey geackert und sind die Frucht ein und der Mist hinaus gebracht werden, auch das Feuerholtz frey angeschaffet werden
Übrigens setzen Braut und Bräutigam nach geschehener Priesterlicher Copulation und zugeschlagener Ehedecke einander obbeschriebener maßen zu rechten Erben ein. Womit dann diese Eheberedung in Nahmen Gottes geschlossen, wobey zu Zeugen gewesen, Ascanis Dörries, Heinrich Beckmann, Hans Heinrich Fricke und Hennig Stichnoth itz Dielmissen, ich zeitiger Gogrefe Utterweg habe obiges abgeredeter maßen niedergeschrieben, und zur Hochoberliche Confirmation verfertiget. So geschehen Dielmissen, den 17.ten November 1742
Nachdem vorstehende Pacta Dotia von Sponso Hans Heinrich Klingenberg und Christoph Grupen zur Amts Confirmation überreichet, und pravia pralectione deren Inhalt agnoscant nur das Christoph Grupe die der Mutter zur Leibzucht verschriebene Kuh und Schwein heraus gesehet wissen, und deshalb dieselbe auf andere Art Satisfaction geben wollte. So ist darüber die gebetene Confirmation in quantum De jure damit ertheilet. Uhrkundlich des neben gesetzten Amts Siegels und meiner des Oberamtmanns eigenhändigen Nahmensunterschrift.
Wickensen, den 23.ten November 1742 Freyenhagen
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Erbregister von 1580
19 Alt 215: (Anordnung zur Führung der Erbregister am 23.06.1578) Heinrich Dorries: einen Hoff mit 1 ½ Huffe Landes und 4 Fuder Wiesenwachs gibt davon Fürst Zinß und Zehenden Hoffzins
6 g 4 Pf 6 Hüner 2 Schock Eyer jetzo Hermann Eickhoff
Erbregister von 1580 19 Alt 216 (2. Schrift): (Nächste Anordnung am 09.01.1579) Heinrich Dorries: siehe Text 19 Alt 215: Nachtrag: Heinrich Albrecht
Abschrift des Erbregisters von 1580 mit Nachträgen (3.Schrift) von Amtmann Johann Hennings 1625 ins Reine geschrieben (Arch. 19 Alt 217: Heinrich Albrecht Nachtrag: Cordt Dorries (18.8.1627)
Erbregister um 1650 mit Nachträgen der Hofbesitzer bis 1809 (19 Alt 218): Curdt Dörries
Nachträge: Curdt Eikhof 1715: Hermann Eikhof 1730: Hans Henrich Klingenberg der Vater,
Hans Henrich Klingenberg der Sohn
Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1663: HSTWF 2 ALT 10508:
Hanß Dörries (Eikhoff)
Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1672 (2 Alt 10524): Curdt Eychoff
Die Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1678: Sig. 2 Alt 10533 ? 10547: Curdt Eychhoff
Landesbeschreibung von 1685: Curdt Eickhoff: 1 Feuerstelle, 45 Morgen Meyerland von M. g. F. zusammen:
45 Morgen
23 Alt 354 Dielmissen Jahr 1718: Hermann Eikhof , auch 1715
1730: Hans Heinrich Klingenberg ,Vater
23 Alt 355 Dielmissen Jahr 1742: Hans Heinrich Klingenberg, Vater
23 Alt 378 Dielmissen Jahr 1754: Hans Heinrich Klingenberg, Sohn
Dorfbeschreibung von 1760 (Archivbez. 20 Alt 96 DB St. Arch. Wolfenbüttel): Sub. Nr. 50: Akkerleute Nr.9: Hans Heinrich Klingenberg
1775: Hans Heinrich Klingenberg
1804: Christoph Renziehausen
1828: Johann Heinrich Kohlenberg
1851: Christoph Renziehausen
1870: Christoph Renziehausen Ehestiftung vom 21.2.1854
1881 / 1885: Carl Renziehausen, Vollmeier
1890: Carl Renziehausen, Vollmeier, Christoph Renziehausen, Altenteiler, siehe Nr. 73
Landwirtschaftliches Adressbuch der Güter und größeren Höfe im Freistaat Braunschweig von 1920:
Karl Renziehausen, Vollmeier, 31 ha, 2018 M. Grundsteuerreinertrag
1930: Gustav Renziehausen
1970: Karl Renziehausen
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