Quellen |
- [S23] KB Deinsen, 11 Jul 1912.
Heinrich August Karl Wöckener, unverehelicht Kötner in Eitzum und die Wilhelmine Karoline Luise Christine Vennekohl, unverehelicht, Haustochter in Deinsen wurden am 11 Jul 1912 getraut.
- [S3] Sonstiges.
Nr. 926 des Notariatsregisters.
Jahrgang 1930
Stempel frei!
Zur Urschrift sind 3,-- RM. In Worten: Drei Rechsmark Landesstempel verwendet.
Den 8. November 1930
Der Notar: (Unterschrift)
Siegel des Preuss. Oberlandesgerichts-Celle
Abschrift
Elze, den 7. November 1930
Vor mir, dem Norar Wilhelm Schulze zu Alfeld erschienen:
1. Kaufmann Hermann Meyer aus Hannover, als Bervollmächtigter des Hofbesitzers August Meyer aus Hönze, Vollmacht vom 10. September 1930 vorlegend,
2. Hofbesitzer Heinrich Wöckener
3. dessen Ehefrau Minna Wöckener geb. Vennekohl aus Eitzum,
sämtlich mir von Person bekannt.
Zunächst erklärten die Erschienenen:
Nach dem Kaufvertrage (§4) sollten Hypotheken als Selbstschuld übernommen werden.
Es werden als Selbstschuld übernommen:
4.062,04 Goldmark Aufwertungshypothek für die Landeskreditanstalt
7.963,50 Goldmark für dieselbe Gläubigerin
Von Nr. 18: 19.000.?Goldmark; Teilbetrag einer Hypothek von 35.600.?GM. Für dieselbe Gläubigerin.
Die Erschienenen ersuchten um die Beurkundung einer Auflassung und erklärten.
Wir sind einig darüber, dass das Eigentum an dem im Grundbuche von Hönze Band IA Blatt 5 und Eberholzen Band II Al 39 verzeichneten Grundbesitz:
Kthl. 2 Parzelle 47 gross 4,23,25 ha,
" 48 " 0,23,59 ha,
Kthl. 3 " 136 " 2,84,89 ha,
" 265/179 " 0,30,24 ha,
" 266/181 " 0,24,29 ha,
" 180 " 0,00,62 ha,
" 185 " 0,18,57 ha,
" 341/186 " 4,65,87 ha,
" 355/189 " 0, 5,46 ha,
" 344/188 " 0,61,60 ha,
" 338/187 " 0,53,12 ha,
" 198 " 0,93,90 ha,
" 474/195 " 5,89,30 ha,
" 467/192 " 3,04,32 ha,
" 471/197 " 1,74,30 ha,
und 1 Holzanteil, auf die Eheleute Wöckener zu je ½ übergehen soll.
Ich, Hermann Meyer als Bevollmächtigter von August Meyer bewillige, dass die Eheleute Heinrich und Minna Wöckener zu je ½ als Eigentümer dieser Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden.
Wir, die Eheleute Wöckener, die Ehefrau mit Zustimmung des Ehemannes, beantragen die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch zu je 1/2 auf unsere Namen und unsere Kosten.
Die Beteiligten erklärten ferner: Über das der Auflassung zugrunde liegende Veräusserungsgeschäft ist die Urkunde vom 6. September 1930 errichtet, deren Ausfertigung hiermit vorgelegt wird.
Der Wert des Gegenstandes der Auflassung beträgt 100.00.?RM..
Diese Verhandlung soll für die Erwerber ausgefertigt und die Ausfertigung mit der vorgelegten Urkunde über das Veräußsserungsgeschäft durch den Notar dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Vorstehendes Protokoll wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
gez. Herm. Meyer
gez. Heinrich Wöckener,
gez. Minna Wöckener
Zur Beglaubigung
(L.S.) gez Wilhelm Schulze, Notar.
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