Quellen |
- [S23] KB Deinsen, 1813 #18, 10 Apr 1813.
Im Jahre Achtzehnhundertunddreyzehn am zehnten April Nachmittags um drey Uhr erschienen vor mir Georg Heinrich Starcke Prediger der Gemeinde Deinsen, Cantons Hemmendorf im Leinedepartement, der Wittwer Johann Conrad Philipp Scheele c zu Rheden Cantons Gronau im Okerdepartement vierzig Jahre alt, ein nachgelassener ehelicher Sohn des verstorbenen vormaligen königlich Preussischen Unterofficiers Johann Balthasar Scheele zu Aschersleben und dessen verstorbener Ehefrau einer gebohrenen Felgetreffen, einer Seits und anderer Seite die Jungfrau Johanne Marie Dorothea Henriette Weissenborn aus Deinsen fünfundzwanzig Jahre alt eine eheliche Tochter des Tischlermeisters und Köters Hermann Heinrich Weissenborn und dessen Ehefrau Marie Catharine gebohrener Westphal beyde lebend und in Deinsen wohnhaft und beyde Erscheinende verlangten, daß ich zum völligen Abschlusse der unter ihnen beredeten Eheverbindung schreiten sollte. Der Bräutigam lege deshalb seinen Geburtschein der zu Aschersleben in gesetzlicher Form ausgefertigt worden, bewieß daher das Ableben seines Vaters Johann Balthasar Scheel und dessen Ehefrau einer gebohrenen Felgetreffen und bescheinigte auch von Rheden, seinem Wohnorte das Ableben seiner ersten Ehefrau und ertheilte an Eides Statt durch Handschlag die Versicherung welche auch die Zeugen bestätigten, daß von seinen Großeltern keine Nachricht vorhanden sey und er und sie auch nicht wüßten oder glaubten, das von ihnen noch jemand am Leben sey. Darauf brachte der Bräutigam Bescheinigung des Civilstandebeamten seines Wohnortes bey daß er daselbst zu Rheden mit seiner Braut am dritten und vierten Sonntage des März Monats gesetzmäßig aufgeboten sey ohne daß Einrede erfolgt sey. Die Braut bewieß ihr angegebenes Alter durch .. Bescheinigung, erschien in Begleitung ihres leiblichen Vaters, des Tischlermeisters Hermann Heinrich Weissenborn und berief sich auf die fünfte und sechste Proclamationsurkunde des Registers der Gemeinde zu Deinsen über ihr zweymaliges in gesetzlicher Frist zu Deinsen an ihrem Wohnorte Deinsen aufgeboten am einundzwanzigsten und achtundzwanzigsten März worauf keine Einrede erfolget sey. Beyde erklärten auch, daß sie durch den Notair ihres Cantons eine Ehestiftungsurkunde besorget hätten. Ich habe darauf ihnen und den sämtlichen Anwesenden und Zeugen die in ihrer Angelegenheit verfaßten Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt und vorgelesen und die Verlobten darauf jeden besonders befragt, ob sie einander noch zur Ehe begehrten und als sie beyde darüber bejahende Antwort ertheilten, damit ist die Ehe zwischen dem Wittwer Johann Conrad Philipp Scheele aus Rheden und der Jungfrau Johanne Marie Dorothea Henriette Weißenborn aus Deinsen für gesetzlich abgeschlossen erklärt. Darauf ist hierüber diese Urkunde eingetragen den Verbundenen, Anwesenden und Zeugen, als vom Seiten des Bräutigams den Herren Förster Friedrich Wilhelm Schuster achtundzwanzig Jahre alt, Nachbaren und aus Deinsen und dem Nachbaren und Einwohner Christian Glehnewinkel sieben und vierzig Jahre alt aus Deinsen und von Seiten der Braut Herrn Küster Johann Christoph Gieseke aus Deinsen dreyundfünfzig Jahre alt und dem Junggesellen Georg Heinrich Weißenborn ein und zwanzig Jahre alt aus Deinsen, Bruder der Braut, mit ..licher Stimme vorgelesen, dieselben vor allen Schreibenskundigen unterzeichnen lassen und darauf selbst unterschrieben. Heinrich Scheele, Heinrich Weißenborn, Hermann Heinrich Weißenborn, Friedrich Schuster, Johann Christoph Giesecke, Christian Glenewinkel, Georg Weißenborn, Georg Heinrich Starcke.
- [S23] KB Deinsen, 1813 #3, 11 Apr 1813.
11ten April: Wittwer: Johann Conrad Philipp Scheele, Bäcker und Handelsmann zu Rheden und
Jungfer Johanne Marie Dorothea Henriette Weissenborn, des Tischlermeisters Herrmann Heinrich Weissenborn eheliche Tochter.
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