Quellen |
- [S23] KB Deinsen, 1840 #10, 21 Sep 1840.
Johann Heinrich August Bartens , ehelicher Sohn des weil. Hennig Bartens, Ackermann und Schafmeister zu Dähnsen und der N. Bartens, geborene Sievers, starb Ackermann und Leibzüchter zu Deinsen den 21. September an der Wassersucht, beerdigt den 27. ej. öffentlich. Alt 64 Jahre, 11 Monate.
- [S23] KB Deinsen, 1812 #33, 23 Jul 1812.
Im Jahre Achtzehnhundertundzwölf am dreyundzwanzigsten Julii Morgens um neun Uhr erschien vor mir Georg Heinrich Starcke Prediger und Civilstandesbeamten zu Deinsen Cantons Hemmendorf im Leinedepartement, der Junggesell Johann Heinrich August Bartens bisher wohnhaft zu Brüggen Cantons Gronau im Ockerdepartement siebenunddreyzig Jahre alt, also volljährig, ? Sohn des verstorbenen Ackermanns und Schafmeisters zu Dähnsen Kirchspiels Hoyershausen Cantons Hemmendorf, Johann Henning Bartens und der verstorbenen Catharine Marie gebohrene Kreyhbaum in Begleitung seines zu Brüggen Cantons Gronau wohnenden Bruders des Ackermanns Ludewig Bartens vierundvierzig Jahre alt und des Herrn Küsters Johann Christoph Gieseke aus Deinsen zweyundfünfzig Jahr alt als Zeugen und die Frau Marie Christine gebohrene Oppermann dreyundvierzig Jahre alt also volljährig aus Deinsen, einer von dem Halbmeyer Hans Heinrich Meyer zu Deinsen nachgelassenen Wittwe und nachgelassene eheliche Tochter der zu Oldendorf Cantons Hemmendorf verstorbenen Eheleute Conrad Oppermann und Margarethe Elisabeth gebohrene Oppermann und verlangten, daß nun zum völligen Abschlusse ihrer verhandelten ehelichen Verbindung geschritten werden möchte. Die Braut stellte dabey als Zeugen auf, den Vollmeyer Johann Heinrich Anton Tönnjes aus Deinsen fünfunddreißig Jahre alt, Vormund ihrer Kinder erster Ehe und den Bödener Matthias Meyer aus Deinsen dreyunddreyßig Jahre alt, Bruder ihres verstorbenen Ehemanns. Der Bräutigam bewies durch gültige Bescheinigungen sein gesetzliches Alter, den Tod seiner Eltern als des Johann Henning Bartens und der Catharine Marie Kreyhbaum seiner Großeltern väterlicher Seite, des Hans Heinrich Bartens und der Bartens gebohrene Steins, seiner Großeltern mütterlicher Seite des Anbauers Kreyhbaum und der Annen Catharinen Kreyhbaum gebohrener Möller, bewieß ferner das an seinen Wohnorte zu Brüggen Cantons Gronau ? zweymalige Aufgebot am zwölften und vierzehnten Julii, bescheinigt vom dortigen Beamten des Personenstandes mit Versicherung daß darauf keine Einrede erfolgt sey. Die Braut legte ihren Geburtsschein vor, bewies daß ihr erster Ehemann Hans Heinrich Meyer in Deinsen vor fast zwölf Monaten verstorben sey, bezgl. Bescheinigung aus dem Sterberegister zu Deinsen, bewieß den Tod ihrer Eltern des Conrad Oppermann und der Margarethe Elisabeth Oppermann so auch den Tod ihrer Großeltern väterlicherseits des Johann Harm Oppermann und der Ilse Catharine gebohrene Beißen und ihrer Großeltern mütterlicher Seite, des Johann Conrad Oppermann und der Ilse Marie gebohrener Nacke aus dem Sterbelisten von Oldendorf und Marienhagen, berief sich auf das Proclamiertenregister der Gemeinde Deinsen, wie sie mit ihrem Bräutigam gesetzmäßig an zwey aufeinander folgenden Sonntagen am zwölfen und neunzehnten Julius aufgeboten sey, woran auch Anschlag an die Kirchtür gemacht worden, ohne daß Einrede gegen ihre Eheverbindung erfolgt sey. Als nun diese auch weiter nicht von dem anwesenden Zeugen als Nächsten Verwandten und Vormündern der Meyerschen Kinder eingelegt wurde, auf beyde Verlobte ein durch den Cantonsnotar Burchard Christian Ebeling verfaßte Ehestiftungsurkunde vorzeigten, so habe ich ihnen auch alle in ihrer Angelegenheit abgefaßten Documente und vorgegangenen Verhandlungen vorgelesen, darauf ihnen aus dem Gesetzbuche Napoleons das sechste Capitel im ersten Buche vorgelesen, danach den Bräutigam den Junggesellen Johann Heinrich August Bartens und die Braut Marie Christine gebohrene Oppermann jeden besonders befragte, ob sie auch einander zur Ehe begehrten und als sie beyde bejahende Erklärung ertheilten, die Ehe des Junggesellen Johann Heinrich August Bartens und Marie Christine Meyer gebohrene Oppermann für gesetzlich abgeschlossen erklärt. Darauf ist ihnen sofort diese Urkunde eingetragen den sämtlichen Anwesenden vorgelesen und dann von denen unter ihnen die sich Schreibens kundig erklärten, zuletzt aber von mir selbst unterzeichnet. Johann Heinrich August Bartens, Johann Christoph Gieseke, Johann Heinrich Anthon Tönnies, Matthias Meyer, Georg Heinrich Starcke.
- [S23] KB Deinsen, 1812 #2, 23 Jul 1812.
23 t Juli: Jgs. Johann Heinrich August Bartens von Dehnsen und Wittwe Marie Christine Meyer, gebohrene Opperman.
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