Quellen |
- [S23] KB Deinsen, 1779 #1, 14 Feb 1779.
D. 14. Febr. Dom Quinquag.: Johanna Maria Elisabeth Beissen, des Kleinköters Johann Heinrich Beissen und Anna Sophia Ahrens ehel. Tochter, gebohren d 9. Febr. Gev.: Trina Louisa Papen aus Eimen, Anna Maria Rössigs, Conrad Ahrens, Friedrich Warnecke.
- [S23] KB Deinsen, 1843 #10, 9 Sep 1843.
Johanne Marie Elisabeth Meyer, eheliche Tochter des weil. Kleinköthners zu Deinsen Johann Heinrich Beiße und deßen Ehefrau Anne Sophie Ahrens, 1804 verheiratet mit dem weil. Bödener und Schneider Heinrich Kreibohm, zum anderen 1812 mit Matthias Hermann Meyer, starb den 9. September und wurde den 14. ej. in der Stille beerdigt, alt 64 Jahre und 7 Monate.
- [S23] KB Deinsen, 1766 #1, 19 Jan 1766.
2. post Epiphan.: Junggeselle Johann Heinrich Beisse n, des Köthers Christian Beissen ehel. Sohn, und Jungfer Anna Sophia Ahrens, des Köthers Hans Herm. Ahrens ehel. Tochter, copuliret.
- [S23] KB Deinsen, 1804 #4, 8 Nov 1804.
8t Novbr.: Matthias Heinrich Kreyhbaum, Jgsl., Bödener und Schneider und Johanne Marie Elisabeth Beissen, ds Leibz. Joh. Heinr. Beissen ehel. jüngster Tochter.
- [S23] KB Deinsen, 1812 #1, 7 Jan 1812.
Im Jahre achtzehnhundertzwölf am siebenten Januar Vormittags um eilf Uhr erschien vor mir Georg Heinrich Starcke, dem Prediger zu Deinsen und Marienhagen Cantons Hemmendorf im Leinedepartement, der Junggesell Matthias Herrmann Meyer aus Deinsen, zweiyunddreißig Jahre und sechs Monate alt , also volljährig, ein ehelicher nachgelassener Sohn des verstorbenen Halbmeyers Conrad Henning Meyer in Deinsen und der verstorbenen Ilse Sophie gebohrene Vespermann und die Wittwe Johanne Marie Elisabeth gebohrene Beisse aus Deinsen zweyunddreißig Jahre und einen Monat alt, also volljährig, war sie verheyrathet gewesen mit dem Bödner und Schneider, dem vor zwey Jahren verstorbenen Matthias Heinrich Kreykbaum in Deinsen, eine eheliche Tochter des in Deinsen seßhaften Johann Heinrich Beissen und der verstorbenen Anne Sophie gebohrener Ahrens. Beyde Erschienenen verlangten, daß die unter ihnen abgeredete Eheverbindung gesetzlich vollzogen werden möchte und der Bräutigam legte seinen Geburtsschein auch den Sterbeschein seiner beyden seeligen Eltern vor, die Braut aber bewies durch Bescheinigung ihr volljähriges Alter, auf dem vor zwey Jahren erfolgten Tod ihres ersten Ehemanns, beyde aber berufen sich auf die Proclamationsregister der Gemeinde, wie sie diesen gemäß zweymal gesetzlich nämlich am letzten Sonntag, des Jahres achtzenhunderteilf und am weißen Sonntage des Jahre Achtzehnhundertzwölf zu Deinsen ihrem gemeinschaftlichem Wohnorte, in der Kirche von der Kanzel aufgeboten und durch Anschlag an der Kirchtür weiter ihr Vorhaben sich zu ehelichen bekannt gemacht hätten, ohne daß einige Einwende gegen ihre eheliche Verbindung erfolgt sey. Dazu brachten auch beyde Verlobte die erforderlichen Zeugen und diejenigen ihrer Verwandten mit deren Einstimmung zur Befestigung ihrer Verbindung gereichen könne. Die Braut erschien in Begleitung ihres leiblichen Vaters, des Einwohners Johann Heinrich Beissen aus Deinsen zweyundsiebenzig Jahre alt welcher vor mir und den Versammelten seine Zufriedenheit mit der Verehelichung seiner Tochter bezeugte. Ferner stellte die Braut als Zeugen vor ihrer Schwester Mann, den Halbmeyer und Schaafmeister Johann Heinrich Matthias Beissen, achtundreißig Jahre alt aus Deinsen und ihres verstorbenen Ehemannes Schwester Sohn den Großköthner Johann Friedrich Caspaul dreyundzwanzig Jahre alt auch aus Deinsen. Der Bräutigam führte seinen nächsten Verwandten vor, seinen Bruder den Einwohner Johann Henning Meyer zu Limmer Cantons Gronau dreyundsechzig Jahre alt und seiner Schwester Mann den Einwohner Christian Schucht von Oldendorf Cantons Hemmendorf, sechsundsechzig Jahre alt, die als seine nächsten Verwandten ihm völlige Zustimmung zu seiner Verheyrathung gaben und das ohnlängst erfolgte Ableben der sämtlichen Großeltern des Bräutigams letzlich erhärten zu können, erklärten beyde Verlobte ? Hinweis als sie von mir befragt wurden, ob sie eine Ehestiftung errichtet hätten, ihn Versicherung als daß sie das vermieden hätten, weil sie den Besitz ihnen, besonders der Braut jezt zustehenden unbeweglichen Güter nach nicht rechtskräftig machen können, daß sie also für jezt in die allgemeine Gütergemeinschaft miteinander konnten und demnächst als dem Einen oder dem Anderen zustehende unbewegliche Gut, welcher Art es auch sey mögen einer dem anderen durch eine Schenkungsurkunde zu übertragen gewillet wären und hermit vor den Zeugen versprächen und beurkunden ließen. Als nun keinerkey Einwende der Verwandtschaft der Verlobten Ihrer Ehe hinderlich werden konnte, habe ich ihnen und sämtlichen Anwesenden alle Verhandlungen und Urkunden in dieser Angelegenheit vorgelesen, danach ihnen aus dem Gesetzbuche das sechste Capitel im ersten Buche von den Rechten und Pflichten der Ehegatten vorgelesen, dann dem Bräutigam, Matthias Hermann Meyer und die Braut , die Wittwe des Johanne Marie Elisabeth Kreyhbaum gebohrene Beisse jeden besonders befragt, ob sie einander zur Ehe begehrten und als sie diese Frage jeder einvernehmlich mit Ja beantworteten, sie, den Junggesellen Matthias Hermman Meyer und, die Wittwe Johanne Marie Elisabeth Kreybaum, gebohrene Beissen für Eheleute erklärt. Danach ist in Gegewaart aller in dieser Urkunde als anwesend benannten Personen, im Pfarrhause zu Deinsen, diese Urkunde aufgenommen, vorgelesen und von allen Schreibenskundigen, darauf von mir selbst unterzeichnet. Matthias Meyer Heinrich Beisse, Johann Friedrich Caspaul, Georg Heinrich Starcke.
- [S23] KB Deinsen, 1812 #1, 10 Jan 1812.
10tJan.: Jgs. Matthias Herrmann Meyer, weil. Halbm. Conr. Hennig Meyer nachgel. ehli. Sohn
Wittwe Johanne Marie Elisabeth Kreykbaum, gebohrene Beisse.
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