Wöckener, Heinrich Christian
1809 - 1868 (59 Jahre)-
Name Wöckener, Heinrich Christian Geboren 1 Jan 1809 Eitzum Geschlecht männlich Occupation Eitzum Köthner Occupation 12 Feb 1844 Eitzum Landkauf von Heinrich Wöckener Beschreibung:
Das nachfolgend transcribierte, im Original vorliegende Dokument umfasst ein Doppelblatt von insgesamt 4 Seiten. Auf Seite 1 ist links oben ein ins Papier eingeprägtes Siegel des Königreiches Hannover und oben rechts eine Stempelmarkte über 4 gute Groschen zu sehen. Auf Seite 4 ist ein papiernes Siegel des Amtes Gronau Poppenburg aufgeklebt und eingeprägt. Der Text lautet wie folgt:
Zwischen dem Ackermann Wilhelm Lücke in Eitzum, als Verkäufer, und dem Köthner Heinrich Wöckener daselbst als Käufer ist folgender Kaufcontract abgeschlossen und bereits vollzogen worden.
§1 Der Ackermann Lücke in Eitzum verkauft und zwar auf dem Grund eines zum Herrn Hausvoigt Busse am 17. Dec 1841 abgehaltenen Subhastentums Protocolls von den bei seinem laut Kaufcontract d.d. conf: den 8. Novbr . 1844 mit dem Dr. med. Robbeln in Gronau aquirierten Ackerhofe bisher cultivierten, laut Ablösungs-Recesse vom 25. Nov. 1842 vom Meierverbunde befreiten Ländereyen und zwar als Theil der gesetzlich zu vermusternden Sechstels:
Einen Morgen vier Ruthen im großen Linkfelde zwischen Conrad Arens und Käufers Lande belegen,
an den Köthner Heinrich Wöckener in Eitzum in der Lage, Größe und Beschaffenheit, worin sich dieselbe zur Zeit des Verkaufs befunden hat und in der Grundsteuer-Mutterrolle verzeichnet ist, so dass also für den angegebenen Flächeninhalt des Landes vom Verkäufer keine Gewähr geleistet wird.
§2 Der Käufer entrichtet für obiges Land die wohl gebotene Kaufsumme von 118 rTh geschrieben: Einhundert und Achtzehn Thaler Gold und außerdem von jedem Thaler Acht Pfennig Aufgeld, verzinset auch das Kaufgeld von Erteilung des Zuschlages bis zum Einzahlungstage mit vier von hundert.
§3 Den Besitz des Landes hat Käufer bereits Weihnachten 1841 erhalten, das Ei-genthum geht dagegen auf denselben erst mit dem heutigen Tage über.
§4 Da das verkaufte Land demnach bis Michaelis 1845 verpachtet ist, so tritt Käufer in den Pachtcontract und die Rechte und Verpflichtungen des Verkäufers ein, zieht auch das Pachtgeld am Michaelis 1841 ein.
§5 Die von dem verkauften Lande zu entrichtenden Lasten und Abgaben übernimmt Käufer von Michaelis 1841 an.
§6 Käufer hat das in §2 bemerkte Kaufgeld so wie das Aufgeld und die Zinsen am heutigen Tage und zwar zu den Händen des Herrn Hausvoigt Busse gezahlt, weshalb Verkäufer über die richtigen Empfang der gedachten Kaufgelder gg. quitiert und bekennt, dass dieser Contract Seitens des Käufers vollständig erfüllt ist. Auch verlangt Käufer einen besonderen Vermusterungs-Consens nicht, da ihm be-kannt ist, dass Verkäufer nicht über ein Sechstheil seiner abgelöseten Grundstücke verkauft, auch das Kaufgeld zum Zwecke der Ablösung wirklich verwandt habe.
§7 Da das verkaufte Land zugleich mit dem Ackerhofe des Verkäufers für die auf letzterem haftende Schuld verhypethecirt ist, so verpflichtet sich Verkäufer nicht allein dafür zu sorgen, dass seine Gläubiger solches aus der Hypothek lässt, sondern auch den Käufer gegen Jedermannes Ansprüche die vollkommmenste Genüge zu leisten.
§8 Die Kosten des Contracts und dessen Confirmation trägt allein der Käufer.
§9 Beide Theile entsagen allen Einreden und Ausflüchten welche gegen diesen Contract erdacht werden könnten, insbesondere der Einwand der Verletzung über die Hälfte so wie der Rechtsregel dass eine allgemeine Verzichtleistung ungültig sey.
So geschehen Eitzum, den 16. März 1842.
Wilhelm Lücke
Handzeichen +++ des Köthers Heinrich Wöckener
Actum Gronau, den 3. Februar 1844. Erschienen
1. der Verkäufer, Wilhelm Lücke aus Westfeld.
2. der Käufer der Köther Hr. Wöckener von Eitzum
Comparenten erkannten den obig zu Contract nach geschehenen Verlesung an und baten um Confirmation desselben.
Vorgelesen und genehmigt
Actum ad Supra
in fidem Werner
Zu vorstehendem Kaufcontracte wird die erbetene obrigkeitliche Confirmation hiemit ertheilt und ist derselbe dem Amtsgrundelsbuche de 1844 pag: 191 einverleibt worden.
Gronau, den 12. Febr. 1844.
Königliches Amt Gronau Poppenburg
UnterschriftGestorben 14 Jan 1868 Eitzum [1] Verbindung Familie: Cassebeere, Johann Philipp / Müller, Engel Marie (Beziehung: Vormund) Personen-Kennung I15886 Vennekohl Zuletzt bearbeitet am 17 Okt 2019
Vater Wöckener, Johann Heinrich, geb. 1780, Eitzum , gest. vor 1843, Eitzum (Alter 62 Jahre) Mutter Bartels, Johanne Sophie Justine, geb. um 1786, Barfelde Verheiratet Jan 1809 Barfelde Familien-Kennung F11569 Familienblatt | Familientafel
Familie Senkind, Johanne Katharine Elisabeth, geb. nach 1822, Eime , gest. 1894, Eitzum (Alter ~ 71 Jahre) Verheiratet 23 Mrz 1843 Eitzum [2] - Zu Kauf-, Heirats- und Erbverträgen dieser Familie gibt es hier weitere Informationen.
Kinder 1. Wöckener, Justine Auguste, geb. 8 Dez 1847, Eitzum , gest. 12 Dez 1863, Eitzum (Alter 16 Jahre) 2. Wöckener, Heinrich Friedrich August, geb. 4 Nov 1849, Eitzum , gest. vor 1877, Eitzum (Alter 27 Jahre) 3. Wöckener, Heinrich Friedrich Carl, geb. 1853, Eitzum , gest. 6 Mai 1859, Eitzum (Alter 6 Jahre) 4. Wöckener, Wilhelmine Friederike Elise, geb. 1 Mai 1855, Eitzum , gest. 27 Mai 1859, Eitzum (Alter 4 Jahre) 5. Wöckener, Justine Caroline Dorette, geb. 28 Mrz 1857, Eitzum 6. Wöckener, Heinrich Friedrich Carl, geb. 13 Aug 1861, Eitzum , gest. 4 Okt 1863, Eitzum (Alter 2 Jahre) 7. Wöckener, Wilhelmine Dorette Auguste, geb. Jun 1886, Eitzum , gest. 28 Dez 1886, Eitzum (Alter ~ 0 Jahre) Zuletzt bearbeitet am 17 Okt 2019 Familien-Kennung F11567 Familienblatt | Familientafel
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Quellen - [S43] KB Nienstedt, 1868 #1, 14 Jan 1868.
Eitzum, Wöckener, Herinrich Christian, Köthner und Ehemann der Hanne Catharine Elisabeth, geborene Senkind, zu Eitzum, alt: 59 Jahr und 14 Tage,
Eltern: Weiland Köthner Heinrich Wöckener, zu Eitzum, und deßen ehefrau Justine, geborene Bartels,
gest. 14 Jan 1868 abends sechs Uhr, Brustleiden, begraben: 18 Jan 1868 - [S43] KB Nienstedt.
Heinrich Christian Wöckener, Köther zu Eitzum,
Vater: Heinrich Wöckener, weil. Kothsasse zu Eitzum, 34 Jahre alt, unverehelicht, Amt Gronau-Poppenburg,
Braut: Hanne Catharine Elisabeth geb. Senkind,
Vater: Johann Friedrich Andreas Senkind, Köther und Hufschmiedt zu Eime, 21 Jahre alt,
unverehelicht, proclamirt: Dom. V p. epiph. et D. Septuag., copulirt den 16ten Februar.
- [S43] KB Nienstedt, 1868 #1, 14 Jan 1868.