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- [S3] Sonstiges, 20 Okt 1778.
Siegel (links): Springendes Pferd im Kreis
Siegel (rechts): Königskrone darunter die in einander verschlungenen Buchstaben GR(1),
beide Siegel im Kreis
Zu wißen sei hiemit, demnach der Meier Peters Stucks in Dainsen seinem von die Herren von Bock Elzer Linie eingehabten Meierhof, so schlecht vorgestanden, nicht allein mit den gehörigen Canonem (2) einige Jahre im Rückstande geblieben, sondern auch selbigen gantz herunter gebracht, man also sich von der Guths Herrschaft gezwungen gesehen, auf deßen Abmeierung bei Königl. Amte Klage einzuführen, daß der Hof, bevor er gantz zu Grunde gerichtete, mit einen anderen guten Wirthe besetzet würde, und nun von besagten Königl. Amte die Abmeierung des Peter Stucken erkannt und würklich geschehen; so ist dagegen Harm Heinrich Stein zum Meier wieder angenommen, und der Hof eingethan worden, dergestalt und also, daß er solchen seine Lebens Zeit mit aller demselben angehörigen Länderei und anklebenden Gerechtigkeiten im Felde, Waßer, Wiesen und Weiden, nichts davon ausbeschieden, hinführe(4) wieder bewohnen, beartigen, düngen, Pflügen, besamen und aberndten solle.
Die Meier-Länderei kan nicht specifiore angegeben werden, nach dem aestimations(4)-Protocolle befinden sich in allen bei dem Hofe 63 7/8 Morgen.
Von vorgemeldeten Lande verspricht Harm Heinrich Stein mit Hand und Mund (5), denen Herren von Bock Elzer Linie zwischen Michaelis und Martini Tage entweder nach Gronau oder Elze, wohin es verlanget wird, die hergebrachten Canonem in gutem und untadelhaften Korn in braunschwg. Maaße zu liefern:
Rocken(6) 8 Malter(7)
Gersten(8) 1 Mlt.
Habern(9) 8 Mlt.
9 Stiege Line(10)
6 Mg (11) Hof-Zins
alles ohne Abzug und Zurückbehaltung, unter was für praetext auch solches geschehen mögte, es wäre denn, daß Casus fortuitus major (12) sich ereigneten, und durch Mißwachs, Hagelschlag, Mäuse-Verheerung, Schnecken-Fraß, Heer-Züge oder andere dergleichen Zufälle (die doch der große Gott in Gnaden abwenden wolle) die Hälfte aller solchen Korn-Früchte zum Abgang gerathen solte, ihm als denn auf vorhero gegangener Besichtigung, wann dergleichen der Meier Harm Heinrich Stein auf seine Kosten verlangen solte, ein billig mäßige remission(13) an deren Schaden leidenden Früchten nach Maßgabe Königl. allergnädigsten Verordnung wiederfahren.
Weiter verspricht auch derselbe nichts von vorgesezter Länderei und allen anderen appertinentien(14) zu distrahireren(15), zu alisentieren oder sonsten auf andere Art und Weise abhanden kommen zu laßen, sondern den Hof, da er bei dem vorigen Meier Stucken herunter gekommen, wiederum im Stand zu setzen und darinnen zu bewahren.
Wenn nun denen vorstehenden Bedingungen der Meier Harm Heinrich Stein in allen vollkömlich nachleben wird, das Land dabei als ein guter Haushalter(16) in guter Gail(17) und Gaare(18) erhalten, so soll nach seinem Absterben eines von seinen Kindern, das dazu tüchtig befunden wird, wiederum gegen die hergebrachten Weinkaufs-Gelder(19) als bald bemeiert werden(20).
Uhrkundlich deßen habe ich diesen Meier-Brief als Senior Familiae(21) für mich und nahmens meines Bruders und H. Vettern von mir unterschrieben und untersiegelt von mir gestaltet.
So geschehen Gronau den 20ten Octbr. 1778
(Siegel) E.W Bock von Wülfingen
General Liutenant.
Erläuterungen:
(1) GR vermutlich für Georg Rex (für den hannoverschen König Georg III)
(2) Von lat. Canon: Regel, Richtschnur
(3) zukünftig
(4) Schätzung-Protokoll
(5) unter Eid
(6) Roggen (Getreide)
(7) Das Malter ist kein Gewichtsmaß, sondern ein Hohlmaß (Volumen): 1 Malter entspricht ? 186,91 Liter
(8) Gerste (Getreide)
(9) Hafer (Getreide)
(10) Leinenstoff als Rolle: 1 Stiege ~ 10m
(11) Mariengroschen (Geldmünze)
(12) Fall höherer Gewalt
(13) Von lat. Remission: Zurückgabe, hier nachträgliche Verringerung der Abgaben
(14) Von lat. Appertinentien: Zubehörungen
(15) Von lat. distrahere: auseinanderziehen, trennen, zerstreuen
(16) Als unzureichender Haushälter gilt, wer durch Trunksucht, Faulheit, Unfähigkeit etc. persönliche Mängel offenbart. Dieses führt zum Verlust des Hofes.
(17) Gail = Fruchtbarkeit
(18) Gaare = Bodenfruchtbarkeit
(19) Der 'Weinkauf' ist eine vom Pächter in Geld zu entrichtende Gebühr für die erneute Ausstellung eines Meierbriefes durch den Eigentümer.
(20) Dieses ist die für den Meier wichtigste Regelung: der Meierhof kann in der Familie vererbt werden!
(21) Familien-Oberhaupt
- [S23] KB Deinsen, 1750 #1, 29 Apr 1750.
D 29 Apr.: Peter Stucken mit Jungfer Maria Margaretha Michels aus Eimsen.
- [S23] KB Deinsen, 1779 #1, 31 Jan 1779.
1779: D. 31. Jan. Dom Septuag.: Wittwer Peter Stucke, gewesener Vollmeyer und jetziger Leibzüchter und Ilsa Maria Grupen, aus Marienau, des Pensionairs Grupen eheliche Tochter, copulieret.
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