Quellen |
- [S78] Chronik Holenberg, Stapel.
Stephan Garben aus Holenberg * ca, um 1646 ++ 10.10.1715 / 69 Jahre Seite 183
1. Ehe 00 1680 mit (773) Trina Cohrs
2. Ehe am 18.01.1700 mit Catharina Flöters von Grave + Beerd. am 13.3.1701 3. Ehe mit Agnesa Hotop
Kinder: 1. Hans Henrich Garbe *~ 22.6.1681
2. Anna Maria Garbe *~ 21.10.1686
3. Tönnies Christoph Garbe * 1692
4. Heinrich Christian Garbe * 7.2.1693 + 30.1.1743 00 6.2.1725 Trin Lisabeth Engelke Vater: Cord Engelke
2. Ehe 5. Tönnies Christoph Garbe * 1700
3. Ehe 6. Ilsa Catharina Garbe * 24.10.1703
7. Henrich Leopold Garbe * 26.10.1706 00 23.1.1731 Maria Elisabeth Schwitzer
8. Johann Philipp Garbe * 11.4.1710 + 1.5.1711
Bericht betr. Einen Streit in der Familie Stephan Garven:
Am 5.1.1711 beklagt sich Ehefrau Stephan Garven bei Pastor Johann Heinrich Lüders, Negenborn, sie sei von ihrem Stiefsohn Heinrich Christian braun und blau geschlagen und zeigt auf Schultern und Armen blaue Striemen vor. Pastor Lüders gibt die Anklage an das Konsistorium in Wolfenbüttel weiter, und dieses ersucht den Klosterverwalter und ?gerichtshalter, Barnstoff, den Fall zu untersuchen, den Schuldigen zu bestrafen und darüber an das Konsistorium zu berichten. Die Gerichtsverhandlung auf Kloster Amelungsborn ergibt folgendes:
Die Mutter hat ihren beiden Kindern, sechs- bzw. einjährig, einige gekochte Bratbirnen gegeben. Der erwachsene, mit Spinnen beschäftigte Stiefsohn, will von den Kleinen einige Bratchen abbekommen. Diese wollen nichts abgeben. Das ältere, ein 6-jähriges Mädchen, schilt ihn, er schlägt es, und auf ihr Geschrei kommt die Mutter mit einem alten Strick. Sie geht auf den Sohn zu, die ebenfalls anwesende Stieftochter hält sie vom Schlagen zurück. Die Mutter gibt aber dem Sohne einige Schläge auf den Rücken. Der Sohn nimmt nun das ?Überwöckelse? und haut der Mutter einige Streiche über die Arme.
Urteil: Der Sohn hat seiner Mutter das Unrecht abzubitten und erhält 48 Stunden Gefängnis bei Wasser und Brot, sofort zu verbüßen. Seine Schwester wird verwarnt und vermahnt, weil sie den Bruder nicht am Schlagen verhindert hat.
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