Quellen |
- [S23] KB Deinsen, 1813 #21, 17 Jun 1813.
Im Jahre Achtzehnhundertunddreyzehn am siebenzehnten Junius Vormittags um zehn Uhr erschien vor mir Georg Heinrich Starcke Prediger der Gemeinde Deinsen, Cantons Hemmendorf im Leinedepartement, der Wittwer Johann Heinrich Christoph Mundhenke sechsundzwanzig Jahre alt und volljährig, ein ehelicher Sohn des Leibzüchters Johann Hermann Mundhenke und der Frau Hanne Regine Charlotte gebohrene Glenewinkel und die Jungfrau Marie Sophie Oppermann siebenundzwanzig Jahre alt aus Oldendorf hiesigen Cantons, eine volljährige nachgelassene eheliche Tochter des dortigen gewesenen Vollmeyers Johann Conrad Oppermann und dessen gleichfalls schon verstorbener Ehefrau Margarethe Elisabeth ge-bohrener Oppermann und beyde verlangten jetzt das unter ihnen abgeredete Ehebündniß vollends abzuschließen. Der Bräutigam, Wittwer Johann Heinrich Christoph Mundhenke legte seinen Geburtsschein vor welcher sein oben angegebenes Alter bewieß und brachte Bescheinigung über das Ableben seiner ersten Ehefrau Anne Sophie Dorothea gebohrener Steins bey und berief sich auf sein zweymaliges Aufgebot zu Deinsen, seinem Wohnorte vom letzten sechsten und dreyzehnten Junius, zwey aufeinander folgenden Sonntagen, auch Anschlag danach an die Kirchthür und Ermangelung einiger Einrede gegen diese seiner Eheverbindung welche auch durch die Gegenwart seines leiblichen Vaters des Leibzüchters Johann Hermann Mundhenke Bestätigung erhält. Die Braut, die Jungfrau Marie Sophie Oppermann aus Oldendorf legte ihren Geburtsschein, dann den Sterbeschein ihres Vaters Johann Conrad Oppermann, ihrer Mutter der Wittwe Margarethe Elisabeth gebohrener Oppermann, dann die Sterbescheine ihrer Großväter Johann Harm Oppermann zu Oldendorf und Johann Conrad Oppermann zu Marienhagen ihrer Großmütter der Ehefrau des Johann Harm Oppermann zu Oldendorf und der Ilse Maria gebohrener Nacke von Marienhagen vor, bewieß auch durch ? ausgestellte Bescheinigung ihr zweymaliges Aufgebot zu Odendorf ihrem Wohnorte am sechsten und dreyzehnten Julius als zweyen aufeinander folgenden Sonntagen, als nun dagegen keinerley Einrede erfolgt war, Braut und Bräutigam einen durch den Cantons Notar Burchard Christian Ebeling vollzogene Ehestiftung vorgezeigt hatten, auch kein verhindernder Grund ihrer Verwandtschaft unter ihnen aufgefunden war, so habe ich ihnen und alle in ihrer Angelegenheit verfaßten Urkunden und Documenten vorgelegt und vorgelesen, ihnen danach aus dem Napoleonischen Gesetzbuche das sechste Capitel im ersten Buche vorgelesen, darauf Bräutigam und Braut jeden besonders über Ihren Willen einander zu ehelichen befragt und als sie darüber bejahende Antwort ertheilten, im Nahmen des Gesetzes Johann Heinrich Christoph Mundhenke und Marie Sophie Oppermann für Eheleute erklärt. Dann ist sofort diese Urkunde in das Civilregister eingetragen den Contrahenten, Anwesenden und Zeugen, als von Seiten des Bräutigams dem Herrn Maire der Commune Deinsen, Christian Hage einundvierzig Jahre alt und dem Vollmeyer und Schaafmeister Johann Georg Klingenberg Nachbaren und aus Deinsen fünfundvierzig Jahre alt und von Seiten der Braut, dem Vollmeyer Conrad Oppermann aus Oldendorf dreyßig Jahre alt, Bruder der Braut und dem Halbmeyer Johann Heinrich August Bartens aus Deinsen, Schwager der Braut acht und dreyßig Jahre alt, vorgelesen, dann mit denen die unter den Anwesenden sich Schreibens kundig erklärten unterschreiben lassen und darauf selbst unterschrieben. Christian Hage, Georg Klingenberg, Conradt Oppermann, August Bartens, Georg Heinrich Starcke.
- [S23] KB Deinsen, 1814 #4, 18 Jun 1813.
17t Junii: Wittwer: Johann Heinrich Christoph Mundhenke, Köther
Jungfer: Marie Sophie Oppermann, weil. Vollm. Joh. Conr. Oppermann in Oldendorf nachgelaßene eheliche Tochter.
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