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1 | Abrechnung von Heinrich Tebbe mit der Gemeinde Deinsen Gegenstand der Rechnung war das Verlegen von (Entwässerungs-) Röhren am Gemeindehause in Deinsen und das Überführen eines Arrestanten aus Marienhagen an das Amtsgericht Lauenstein. | ||
2 | Anzeige der Diamantenen Hochzeit von Wilhelm und Eleonore Bode geb. Gregorzyk, aus Deinsen 2012 | ||
3 | Brand des Hofes von Albert Geese in Deinsen Bericht vom Brand des Hofes Nr. 13 vom 28. Jan. 1903 | ||
4 | Brand- und Aufbaubericht von Albert Geese Status: Lokalisiert; Folgendes Dokument hat Fritz Vennekohl, geb. 8.8.1925 bei Aufräumarbeiten nach dem Brande vom 2.11.1957 gefunden. Es wurde von dem Vorbesitzer, Albert Geese, geschrieben, der den Hof auch nach einem Brande wieder aufgebaut hat: … den 23. Juli 1903 Ich, … genannter, der Hofbesitzer Albert Geese brannte am 30. Januar 1903 abends 7 Uhr … willkürliche Brandstiftung ab. Innerhalb zwei Stunden war der Hof abgebrannt .. es wurde nur sehr wenig gerettet. Der Hof wurde wieder durch den Mauermeister Friedrich Hohnschopp aus Mehle aufgebaut, die Zimmerarbeiten machte … Schwarze aus Deinsen, Tischlerarbeiten mein Nachbar Georg Hampe. (als Maurer … Polier Käse aus Eime, Linse aus Deilmissen … aus Ahrenfeld, Dehne … für Wumberg, als Handlanger … Brunotte aus Esbeck, … Schwarze aus Esbeck… . Zu den … Zeit … Wilhelm … König von Hannover . Mit Grüßen auf Wiedersehen Albert Geese | ||
5 | Deinsen 1901 Damen-Kaffeekränzchen im Gasthaus Hampe | ||
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10 | Deinsen Versammlung der Landwirte im Gasthaus Hampe 1901 | ||
11 | Deinsen, Einladung zum Schützenfest 1901 von Gastwirt Georg Hampe | ||
12 | Deinsen, Hinter der Kirche: Hof-Nr. 12 (Schwarze) und Haus Nr. 30 (Klingeberg) brennen ab. lt Aussage von Hilde Schwarze hat ihre Großmutter den Brand beim leichtfertigen hantieren mit Kohlen beim Plätten der Wäsche entfacht. | ||
13 | Mindestens eine geschützte Person ist mit diesem Medium verknüpft - Details werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt. | ||
14 | Deinsen, Selbstmord von Franz Reinhold in Lockstedt's Garten (Hof Nr. 4) 1901 | ||
15 | Dorfabend, Veranstaltungsplan der Dorfgemeinschaft Deinsen 1949-1950 | ||
16 | Ehestiftung Waßmann & Rössie aus Deinsen von 1809 Eine vollständige Transcription der Ehestiftung ist hier zu lesen. | ||
17 | Ehevertrag von Hinrich Rössie aus Deinsen und Margarete Wolhorn aus Banteln von 1788 Eine vollständige Transcription des Ehevertrages ist hier zu lesen. | ||
18 | Familie Waßmann in Deinsen Nr. 18 Ahnentafel der Emma Reimers geb. Waßmann, aufgestellt von Pastor Ohlendorf am 21. Juni 1946 | ||
19 | Geburtsanzeige Mathis Hage aus Deinsen | ||
20 | Geburtsschein Fritz Wunram aus Deinsen | ||
21 | Gehaltsquittung des Lehrers Flohr aus Deinsen Unterlagen vermutlich vom Gemeinde-Rechnungsführer Georg Hampe | ||
22 | Gewerbetreibende in Deinsen von 1898 Status: Lokalisiert; nennt: Vespermann Fitz, Wegener A. und Vennekohl Wwe (Vollmeier) Quelle: Handels- und Gewerbe-Adressbuch der Provinz Hannover, des Grossherzogthums Oldenburg und des Freistaats Bremen, 1898: | ||
23 | Goldene Hochzeit von Heinrich Wunram und Sophie Möhle in Deinsen | ||
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25 | Goldene Hochzeit von Karl und Anni Homann aus Deinsen | ||
26 | Großfeuer in Deinsen Fritz Vennekohls Scheue und Kuhstall niedergebrannt. | ||
27 | Grundbesitzer im Kreis Gronau Status: Lokalisiert; Grundbesitz und -besitzer in: Gronau, Brüggen, Burgstemmen, Deilmissen, Deinsen, Dötzum, Dunsen, Eberholzen, Eddinghausen, Eime | ||
28 | Mindestens eine geschützte Person ist mit diesem Medium verknüpft - Details werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt. | ||
29 | Kaufvertrag Dütschmann und Eilert Status: Lokalisiert; Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Köthner Heinrich Dütschmann, mit Einwilligung seiner Frau Charlotta, geborene Vennekohls, und deren ältesten Sohn Georg Dütschmann in Deinsen als Verkäufer, an einen und den jetzigen Anbauer und Leineweber Conrad Eilert, als nächster und letzter Nachbar an der Nordost-Seite, oberhalb des Weges nach dem Külfe zu an Dütschmanns Hause im Hofe als Käufer an anderen Teile wegen Grund und Boden von Dütschmanns Hofraum, von Conrad Eilerts Nordost Hausecke an, gerade aus vom Wege hinauf nach dem Külfe zu, in wenig zunehmender Breite, so weit Dütschmanns Hofraum an dieser Seite hinreicht, und genau begrenzt ist etwa 30 Ruthen Flächeninhalt in ganzen, über diesen Gegenstand, ist heute als an unten bemerkten Tage ein unwiederruflicher Kaufvertract wohlbedächtlich verabredet und geschlossen worden. 1.) Es verkauf Heinrich Dütschmann dem Anbauer Conrad Eilert den oben genannten und beschriebenen Hofraum Erb und Eigen, zu dessen willkürlicher Nutzung, frei von allen Abgaben; Schulde; Hypotheken und anderen Lasten für die Kaufsumme funfundachtzig 85 Rthr. und eine Stiege Leinenwand, von dieser genannten Summa werden 50 Rthlr in Golde und 35 Rh in Preußischem Gelde bezahlt. 2.) Verpflichtet sich der Käufer Conrad Eilert nach der Genehmigung des Gutsherrn seiner Excelenz des Herrn Grafen von Bennigsen zu Banteln, und der Bestätigung des königlichen Amtes, gleich bar zu bezahlen, und die verursachten Kosten zu tragen. 3.) Sind beide Teile darin übereingekommen, das der Käufer Conrad Eilert den gekauften Hofraum in der Schnurgraden bezeichneten Grenze, von seiner Nordoste Hausecke an durch eine Hecke oder Zaun in Befriedigung zu setzen hat und darin erhalten muß. An diesem Kontrakt wollen beide Teile unwiderruflich gebunden sein, und begeben sich daher aller Ausflüchte, und Rechtswohltaten, welche ihnen dagegen zu statten kommen möchten, gänzlich zu mehrerer Festhaltung ist gegenwärtiger Kontrakt von beiden Teilen sowie auch von der dazu erbetenen Zeugen, welche auch bei der Bezeichnung der Grenze gegenwärtig gewesen, eigenhändig unterschrieben worden. Auch wird königliche Amts Bestätigung hierüber gehorsam erbeten. Geschehen Deinsen den 18ten Merz 1822 Name der Zeugen: Ernst Vennekohl Heinrich Dütschmann Verkäufer Christian Weißenborn Charlotte Vennekohl Frau Heinrich Waßmann Georg Dütschmann Sohn Käufer Conrad Eilert Eingetragen Königliches Grundbuch Lauenstein den 4. May 1822 | ||
30 | Kindergarten in Deinsen vor der Kirche | ||
31 | Kriegsteilnehmer 1866 aus Deinsen | ||
32 | Kriegsteilnehmer 1870/71 aus Deinsen | ||
33 | Lebensdaten und Heiratsbescheinigung von Johann Hinrich Rössig und Anna Margaretha Wolhorn aus Deinsen | ||
34 | Lieferungsbescheinigung der Gemeinde Deinsen an die Kreiskasse für das Rechnungsjahr 1. Apr. 1896 bis 31. März 1897 | ||
35 | Mietentschädigung der Gemeinde Deinsen an die Pastorin Schmidtmann | ||
36 | Postkarte von Heinrich und Lina Lücke an Gustav Lücke | ||
37 | Quittung des Georg Caspaul über die Rückzahlung eines Kredites von der Gemeinde Deinsen. | ||
38 | Quittung des Lehrers Flohr in Deinsen über den Erhalt des Schulgeldes 1896 | ||
39 | Quittung über die Zahlung der Schulgemeinde Deinsen an die Ruhegehaltskasse 1896/97 | ||
40 | Rechnung von H. Tebbe über das Verlegen von Röhren auf dem Friedhof in Deinsen von 14. Juni 1896 Kirchenvorstand ist benannt und mit Unterschriften versehen sowie vom Gemeindevorsteher Meier | ||
41 | Schenkungs- und Leibzuchtsvertrag von Heinrich Dörpmund / Friedrich Beisse aus Deinsen Der Dienststempel ist zum Original … Abschrift zur Grundacte Nr. 1 zu Deinsen, Art. Nr. 4. Zwischen dem Vollmeier Heinrich Dörpmund und dessen Ehefrau Christine geb. Tönnies zu Deinsen, als Schenkgeber zum einen und deren Neffen Friedrich Beisse daselbst bereits volljährig, als Schenknehmer, und anderen Theile, ist folgender Schenkungs- und Leibzüchter-Contract verabredet und geschlossen worden: S. 1. Der Vollmeier Heinrich Dörpmund und dessen Ehefrau schenken hiermit ihrem Neffen Friedrich Beisse, da ihre Ehe kinderlos verblieben, ihren zu Deinsen habe No. 4 als belegenen Vollmeierhof nebst allen Zubehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, nicht minder das sämmtliche vorhandene Haus-, Hof-, Garten-, Feld- und Vieh-Inventar, und zwar von Jacobi 1866 an zu seinem vollen Eigenthume, jedoch unter den nachstehenden Bedingungen und Verpflichtungen: S. 2. Der Schenknehmer ist verpflichtet 3 Monate nach seiner Verheirathung , spätestens aber, falls er sich auch nicht verheirathen sollte, bis zum Schluss des Jahres 1866 den Schenkgebern oder an deren Erben bar die Summe von 6000 (Thaler) courant, buchstäblich - sechstausend Thaler courant – zu zahlen, und außerdem denselben von dem Vollmeierhofe und Zubehörungen folgende Leibzucht zu granstiren: a) den Räumen: die Stube oben, nebst der angrenzenden Schlafkammer, außerdem die Kammer oben nach südwest belegen, ferner den Boden nach Süden oben im Hause und beim Schlachten den Mitgebrauch der unteren Küche und die dazu erforderlichen Küchengeräthe. Im Kellerraum die Erste rechts nach der Diele südwestlich, auch den nöthigen Raum auf der Rauchkammer, sowie dem nöthigen Raum auf dem Vorplatze oben für einen Küchenschrank. b) zu reinem Korn jährlich um Martini zu liefern: Sechs Malter Rocken à ht (Himpten) 47 (Pfund) Zwei Malter Weizen à ht. 50 (Pfund) Zwölf Malter Hafer á ht 28 (Pfund) c) jährlich fünf Malter Esskartoffeln und von allem Obste sowohl grünem als getrocknetem den 3t Theil, d) jährlich ein fettes Schwein im Gewicht 250 (Pfund) um Weihnachten zu liefern und zwei lebendige fette Gänse um Martini, e) wöchentlich 2 (Pfund) ungesalzene Butter und täglich 1 Quartier Milch, f) jährlich 3 Schock Eier und zwar zu Ostern, Johanni und Michaelis je ein Schock und ein Schorl Käse, g) jährlich 10 (Pfund) Saatoel, 3 (Pfund) Wolle und 70 (Pfund) geribbeten Flachs auf Anfordern der Leibzüchter. h) zu Gartenland im Garten beim Hause das Stück am Wege nach der Südseite, welche jährlich gehörig von der Miststelle des Hausherren von diesem zu düngen ist, i) das Mahlkorn hin nach der Mühle zu bringen und wieder zu holen und das Brot frei zu backen, j) k) reine Wäsche, es mag Striemen haben, nachher er will, und das Leinen mit zu büken und zu bleichen. l) Bettmachen, Stube und Kammer, sowie das Schuhzeug zu reinigen, m) freies Buchen Brennholz in Splittern, welches vom Hausherrn in die obere Etage zu transportiren ist, wogegen demselben das Leibzuchtsholz anheim fällt, n) auf Verlangen frisches Wasser dahin zu bringen o) freie Ausfuhr. Diese Leibzucht soll beim Ableben des einen oder anderen Leibzüchters unverändert bleiben, und soll es den Leibzüchtern in Willkühr stehen, dieselbe zu verzehren, wo sie wollen. Der erstversterbende Leibzüchter wird vom überlebenden Leibzüchter begraben, der letztversterbende dagegen vom Stellbesitzer, wogegen derselbe die als dann fällig gewesen und noch nicht geforderte Leibzucht nicht zu granstiren hat. S. 4. Diejenigen Haushalts- und Küchengeräthe, welche die Leibzüchter zu ihren alleinigen Gebrauch mit auf die Leibzucht nehmen, sind von der Schenkung ausgeschlossen und behalten sich dieselben darüber, sowie über den sonstigen Nachlass freie Disposition bevor. S. 5. Womit dieser Schenkungs- und Leibzuchts-Contrakt geschlossen, nach nochmaliger Vorlesung von den Contrahenten genehmigt und zum Zeichen dessen von denselben eigenhändig unterschrieben, resp. unterkreuzt worden ist. So geschehen Lauenstein den 9. Juni 1865, H. Dörpmund Handzeichen XXX der Ehefrau Dörpmund. Friedrich Beisse …Amtsgericht Coppenbrügge, Abtheilung Lauenstein 9 Juni 1865. Praef. Amtsrichter Hasenbalg, Juditor Wedemeyer. Freiwillig erschienen: 1. Der Vollmeier Heinrich Dörpmund, 2. dessen Ehefrau Christine geborene Tönnies, 3. der Friedrich Beisse, sämtlich zu Deinsen und baten um gerichtliche Verlautbarung des vorstehenden Schenkungs- und Leibzuchtsvertrages, unter Hinzufügung jedoch nachstehender Berichtigungen: nämlich ad S.3. des vorstehenden Vertrages, das die von dem Schenknehmer zu granstirenden 6000 (Taler) auch dann voll auszuzahlen seien, wenn nach nur einer der Schenkgeber zur Zeit der Fälligkeit am Leben sei, und ferner ad S.5, dass … in Gemäßheit der in gedachten 5. aufgestellten Bestimmungen der Hof wieder an die Schenker zurückfalle, von diesen auch die von den fraglichen 6000 (Thaler) etwar schon gezahlten Beträge, an die Erben des Beschenkten wiederum zurückzuzahlen seien. Conjurenten ist sodann der überreichte Vertrag nebst den protocollarischen Zusätzen vorgelesen und erklärten dieselben hierauf, dass dies ihr Wille sei. Vorgelesen und genehmigt, ist Conjurenten eröffnet, dass zur Gültigkeit des vorstehenden Vertrages amtliche Genehmigung erforderlich sei, und ist denselben geg..mittirt Ausfertigung dieser ihnen, Abschrift aber zur Erwirkung der amtlichen Genehmigung dem hiesigen Amte zukommen zu lassen. Zur Beglaubigung: gez. Hasenbalg, Wedemeyer Vorstehende Abschrift stimmt mit der mir vorliegenden Ausfertigung überein. Siegel des K.-Preuss. Amtsgerichts Coppenbrügge Gefreese Artuor , Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Coppenbrügge, Abth. zu Lauenstein. | ||
42 | Stammbaum der Familie Caspaul aus Deinsen 1600-1900 |
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43 | Stammbaum von Fritz Vespermann geb. 20.10.1828 in Wallensen Aufgestellt durch Pastor Schwabe (ehemaliger Pastor von Deinsen und Wallensen) | ||
44 | Sterbeurkunde Fritz Vennekohl geb 1860 aus Deinsen | ||
45 | Sterbeurkunde Fritz Wunram aus Deinsen | ||
46 | Sterbeurkunde von Geese, Dorothee Caroline Luise, geb. Hage aus Deinsen Urkunde befindet sich im Grundbuch des Hofes Nr. 13 in Deinsen | ||
47 | Sterbeurkunde von Lina Vennekohl geb. Vespermann aus Deinsen | ||
48 | Sterbeurkunde von Marie Vennekohl, geb. Mundhenke aus Deinsen | ||
49 | Steuerabrechnung für 1896/97 der Gemeinde Deinsen gegenüber der Königlichen Kreiskasse. | ||
50 | Todesanzeige von Brigitte Dominke geb. Stumpf aus Deinsen |